231 Views | 14.05.2019 | 22:08 Uhr
geschrieben von Alexandra Malzahn

Barmer GEK (Berlin)

Barmer lehnt gesetzwidrig Kostenübernahme für Cannabis ab!

Obwohl ich seit Jahrzehnten mit mehreren schwerwiegenden Erkrankungen, von denen bereits einzelne die Voraussetzungen für eine medizinische Cannabis-Verordnung erfüllen würden, in Behandlung bin, lehnt die Kasse, trotz entsprechender Begründung meines Schmerztherapeuten, unter Zuhilfenahme äußerst fragwürdiger MDK-Gutachten, ab!

SCHLAGWORTE

Da werden vom MDK u. a. sogar 3 Operationen angezweifelt, die die Kasse ja bezahlt hat!

Wiederholt unterschlägt der MDK sogar meine volle Erwerbsminderungsrente seit 2011, die seit 2016 sogar dauerhaft, also unbefristet gewährt wird!

Ich habe über Jahrzehnte Behandlungen, Therapien (jahrelang mehrfach die Woche), diverse Aufenthalte in Schmerzkliniken, in der Orthopädie sowie Reha-Maßnahmen hinter mir - mittlerweile geht es mir, auch aufgrund der starken Nebenwirkungen von Opiaten (extreme Schweißausbrüche mit wiederholtem Kaliummangel trotz regelmäßiger Einnahme von Elektrolyten so viel extremen Kreislaufstörungen), derart schlecht, dass ich die Wohnung kaum noch verlassen kann.

Nun soll ich, nach Jahrzehnten, lt. MDK wieder von vorne anfangen - geht's noch? - was ich körperlich durch die Nebenwirkungen gar nicht könnte!

Und ganz toller Tipp - ich solle doch mal die Opiate absetzen!

Bei mir wurden bereits 2x Opiate stationär abgesetzt - logischerweise ohne Erfolg, denn die körperlichen Gründe für meine Schmerzen liegen nach wie vor vor und haben sich, nach 10 Jahren selber Dosierung etwas schwächerer Opiate und trotz permanenten, mehrfach wöchentlichen Behandlungen und Therapien, derart verschlimmert, dass von einer Neurochirurgin mit später wieder Übernahme der Schmerztherapie, auf dieses stärkere Opiat umgestellt wurde, durch welches ich zumindest wieder in erträglichem Maß und ohne permanente Angst, dass diese höllischen Schmerzen, die durch Wirbelsäulenbeschwerden wie ein Stahlgürtel, der um das Becken immer weiter zugezogen wird und die ringsum und in beide Beine ausstrahlen, jederzeit wieder in diesem Maße auftreten, liegen und sitzen sowie zumindest bis zu 15 min. stehen und gehen kann.

Dazu kommen Schmerzen aufgrund weiterer Erkrankungen und chron. Entzündungen!

Trotzdem wurde, v. a. auch durch meine Initiative, versucht, dieses Opiat wiederholt zu reduzieren und auch auf ein anderes Medikament umzustellen.

Medikamente gegen die starken Nebenwirkungen (was eigentlich für ein Witz!) vertrage ich nicht, da sie wiederum starke Nebenwirkungen - starke Erhöhung des Blutdrucks sowie starke Kopfschmerzen, unter denen ich eh schon leide - verursachen!

Es ist unfassbar, wie von dieser Kasse mit schwer kranken Menschen umgegangen wird und diesen Fall immer weiter in die Länge zieht - lese ich Bewertungen über die Barmer, kommt das Gefühl auf, dass sich daran regelrecht aufgeg. t wird und man die Patienten auch noch vor Gericht zwingt!

Die Kasse agiert in meinem Fall definitiv gesetzwidrig!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Barmer GEK: Endlich Genehmigung, der mir gesetzlich zustehenden, medizinischen Cannabis-Medikation


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


22.05.2019 | 11:13
von Alexandra Malzahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist eine Frechheit, von reclabox erfahren zu müssen, dass die Barmer eine der wenigen Institutionen ist, die die Annahme der Beschwerden VERWEIGERT! WARUM wohl!
Natürlich nach wie vor ungelöst!


28.06.2019 | 11:47
von Alexandra Malzahn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!