Durch mobilcom-debitel gelöste Beschwerde. | 127 Views | 19.07.2019 | 09:09 Uhr
geschrieben von Dieter Battiany

mobilcom-debitel GmbH (Büdelsdorf)

Vertragsänderung ohne meine Zustimmung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer MC31553184, Vertragsnummer 215466365

Ich habe bei der Firma "handyservice" im Dezember 2015 einen Mobil-Telefon Vertrag "Alles-Drin-Flat" bestellt. Der Vertragsbeginn war der 25.01.2016. Dieser Vertrag beinhaltet: Flat ind alle Handy- und Festnetze, Flat ins Internet und Netzinterne Flat für SMS. Die Kosten waren 19,99 Euro auf Dauer, während für die ersten 12 Monate eine Entgeltreduzierung um 2,00 Euro auf 17,99 Euro festgelegt wurde.

SCHLAGWORTE

Seit März 2019 berechnet der Mobilfunkbetreiber "mobilcom-debitel" jedoch einen völlig anderen Tarif ab. Dieser Tarif soll angeblich aus einem Telefonat vom 30.01.2019 von mir ausgewählt worden sein. Ich habe erstens nie in einem Telefongespräch mit dieser Firma irgendetwas zugestimmt, zweites habe ich bereits in der Vergangenheit, sowohl schriftlich als auch telefonisch, dieser Firma untersagt, mich telefonisch zu kontaktieren. In einem eingeschriebenen Brief habe ich Anfang Juli diesen Sachverhalt "mobilcom-debitel" mitgeteilt. Trotz alledem besteht das Unternehmen auf den "angeblich mündlich" geschlossenen Vertrag.
Meine Forderungen sind, dass erstens mein Vertrag auf die ursprünglichen Konditionen umgestellt wird, und zweites, dass bisher zu viel gezahlte Entgelt in Höhe von 48,22 Euro mir zurück gezahlt wird.
Mittlerweile habe ich den Vertrag zum 24.01.2020 gekündigt, allerdings könnte ich mich nach gütlicher Beilegung der Angelegenheit eine Vertragsverlängerung vorstellen.

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Meine Forderung an mobilcom-debitel GmbH: 1. Vertragsfortführung zu den ursprünglichen Konditionen, 2. Rückzahlung der zu viel bezahlten Entgelte in Höhe von 48,22 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.07.2019 | 11:23
von ReclaBoxler-1596421 | Regelverstoß melden
Haben sie schon den Kundenservice kontaktiert?
In der Regel kann nachvollzogen werden, wer wie wo was abgeschlossen / abgeändert hat.
Wenn es keine Gesprächsaufzeichnung oder nachweis gibt, sollte der Anbieter den Tarif rückstellen und die kosten gutschreiben können.

09.08.2019 | 20:06
von Dieter Battiany gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mobilcom-Debitel hat meine Beschwerde anerkannt und ist auf meine Forderung eingegangen.




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