202 Views | 27.11.2019 | 17:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7320674

eBay (Kleinmachnow)

Als gewerblicher Verkäufer stets der dumme bei eBay

Ware nach Frankreich verkauft, ordnungsgemäß versandt, Sendungsnummer hinterlegt. Gemäß Sendungsnummer wurde der Artikel ordnungsgemäß zugestellt.

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Der Käufer macht den Fall auf "nicht erhalten", ich reagiere, erkläre, dass der Artikel versandt wurde, teile erneut die Sendungsnummer mit, gebe den Hinweis bei Nachbarn zu fragen, ob nicht dort abgegeben. Käufer reagiert nicht. Nach Einhaltung der Sperrfrist von 4 Tagen übergibt er den Fall an eBay mit dem Hinweis, der Verkäufer spräche kein Französisch (bei Google translator gesperrt?).

Was macht eBay? Schließt innerhalb einer Stunde nach Meldung den Fall automatisch, ohne mir auch nur eine kleine Chance zu geben, darauf zu reagieren. Kassiert von mir 130,00 Euro, überweist an Käufer.

Ich melde am gleichen Tag den Fall eBay, verweise auf den Sendungsstatur "zugestellt", widerspreche klar und deutlich der Entscheidung. eBay verlangt von mir einen "Zustellungsnachweis". Gut füge mich der Forderung und fordere es bei der Post ein. Post tut sich sehr sehr schwer, ungefähr 10 Telefonate, 20 E-Mails, 3 Nachforschungsaufträge und ca. 6 Wochen später erhalte ich den Nachweis - Paket ordnungsgemäß an Empfänger zugestellt, Unterschrift des Empfängers.

Lade den Nachweis auf eBay hoch, wie in der eBay-mail beschrieben. Erhalte eine Antwort, in der so viel steht wie - sie müssen innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen, Nachweise bereithalten, bla bla, also quasi nochmal Einspruch einlegen, das inzwischen bereits mehrfach per E-Mail erfolgt ist und die 30 Tage längst verstrichen (s. lahme Post) bei der Antwort auf diese E-Mail landet man auf der französischen eBay-Seite - perfekt! Soll ich die Show auch noch mit dem französischen eBay wiederholen?

Irgendwie kommt man sich da abgezockt vor.

Was ich von eBay will? dass mir mein Geld erstattet wird und eine Stellungnahme zu dieser Vorgehensweise

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Meine Forderung an eBay: 130,00 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


03.01.2020 | 14:29
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Liebe Lena,

Sie sollten gantz dringend mal Ihre Anschrift im hochgeladenen Anhang unkenntlich machen.



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