92 Views | 07.10.2020 | 11:36 Uhr
geschrieben von Diana Ho.

EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)

Schlussrechnung zu hoch!

Widerrechtlich geschätzter Verbrauch zu hoch

Unser Stromanbieter ist insolvent gegangen - deshalb wurde zwangsläufig bei EnBW die Grundversorgung für insgesamt 34 Tage gestellt.

SCHLAGWORTE

Bei der Schlussrechnung wurde geschätzt, natürlich viel zu hoch! Wir sollen tatsächlich in nur 34 Tagen 1.611 kWh verbraucht haben! Unser Jahresverbrauch war die letzten Jahre immer zwischen 4000-4500 kWh. Und abgesehen davon ist diese Schätzung ist auch rechtswidrig nach § 20, Abs. 2 AVBEltV.

Ich hatte dann mehrmals telefoniert und eine korrigierte Rechnung von EnBW angefordert. Keine Antwort oder korrigierte Rechnung, sondern gleich eine Mahnung mit der alten Rechnung und Mahngebühren. Nach weiteren Telefonaten und wöchentlich mitgeteilten Zählerständen und der Bitte, in den alten Unterlagen nachzusehen, wurde mir versprochen, die Rechnung zu korrigieren. Nach Wochen ohne irgendeine Reaktion kam eine Inkassodrohung.

Nach einer schriftlichen Aufstellung meiner ganzen Telefonate mit Datum- und Namensangaben der Gesprächspartner habe ich nichts mehr gehört. Dies war im Juni 2019!

Jetzt kam die letzte Mahnung - natürlich über den ursprünglichen Betrag - mit der Androhung von gerichtlichen Schritten ohne weitere vorherige Ankündigung.

Das ist eine absolute Unverschämtheit, nicht auf meine schriftlichen Widersprüche zu reagieren.

Ich werde mir über meine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt nehmen und gegen diese unverfrorene Art und Weise vorgehen.

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Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Rechnungskorrektur auf 500-600 kWh


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


07.10.2020 | 15:41
von Diana Ho. | Regelverstoß melden
Auf freundlichen Hinweis eines Kommentators bitte ich, den Passus mit dem Paragraphen bzgl. der Rechtswidrigkeit zu ignorieren.

Dankeschön :-)

14.10.2020 | 12:36
von Diana Ho. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.11.2020 | 11:43
von Diana Ho. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
- Keinerlei Reaktion seitens EnBW auf unseren erneuten schriftlichen Widerspruch.

- Dafür kam am 23.10.2020 Post von einem Inkassobüro.

- Unsere Rechtschutzversicherung hat eine Zusage gegeben aber durch die SB wäre selbst bei einer Einigung keine große Differenz zwischen den Summen entstanden. Haben daher zähneknirschend bezahlt.

"Liebe" EnBW:
ihr seid echt "ohne Worte" - nur weil man zwangsweise wieder in euren Laden gesteckt wird meint ihr, ihr könnt die Leute schamlos und ohne jegliche Belege oder Einsicht abzocken. Sorry, aber so geht man nicht mit Kunden um!

Schämt Euch!




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