Durch Barmer GEK endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 186 Views | 30.11.2020 | 10:18 Uhr
geschrieben von Hermann Sinn

Barmer GEK (Berlin)

Barmer verweigert sogar zugesicherte Kostenübernahme

Bestell-/Kundennummer: F007972341

Meine Hörgeräte will die Barmer nicht bezahlen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Sogar die zugesagte Kostenbeteiligung habe ich nie erhalten. Solche gesetzes- und sittenwidrige Verhaltensweisen kann man sich nicht gefallen lassen.

Dass man diese Leistungen erst über eine Klage vor dem Sozialgericht einklagen muss ist schon sehr nervenaufreibend. Und dann wundern die sich später, warum der Kunde plötzlich Schlafstörungen, Herzrasen, ja vielleicht sogar einen Herzinfarkt bekommt und noch mehr Kosten verursacht.

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Meine Forderung an Barmer GEK: Erstattung der Kosten für (vom Arzt verordnete) Hörgeräte.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


08.12.2020 | 08:50
von Hermann Sinn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein.
Die Barmer weigert sich beharrlich, die Kosten für meine Hörgeräte zu übernehmen, obwohl das Sozialgesetzbuch dieses ausdrücklich bestimmt.


22.12.2020 | 11:09
von Hermann Sinn endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Negativ.
Sozialgesetze werden bewusst ausgehebelt.
Der Staat hat ihnen dazu die Möglichkeiten gegeben.
HS




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