0 Views | 12.04.2021 | 10:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4269441

Vonovia SE (Darmstadt)

Fehlende Abrechnung und Guthabenauszahlung der Energieverträge

Bestell-/Kundennummer: EG00000010057; ES00000010054

Nicht erstellte Abrechnungen (erst nach Einstellungen der Zahlungen und mit über einem Jahr Verspätung) und anschließendes nicht vollständiges Ausbezahlen des Guthabens.

Im Zeitraum vom 05.10.2018 bis zum 04.10.2020 hatte ich zwei Energieverträge bei dem Energieservice von meinem Vermieter Vonovia (Strom und Gas).

SCHLAGWORTE

Dieser Vertrag wurde zunächst automatisch mit dem Mietvertrag geschlossen, ich hätte diesem jedoch widersprechen können. Laut EnWG §40 Abs. 3 steht mir die jährliche Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Abrechnungszeitraum zu. Bereits nach dem ersten Jahr des Vertrages wurde mir die Abrechnung nicht ausgestellt, und auch kein Guthaben ausgezahlt (nach meinen eigenen Berechnung war das nämlich etwa die Hälfte der gezahlten Abschläge!). Dementsprechenden zahlte ich für das zweite Jahr nach wie vor die viel zu hohen Abschläge. Erst nach Androhen der Kündigung meiner Verträge und des Einbehaltens der zu zahlenden Abschläge wurde mir nach einem Jahr (statt den gesetzlich vorgegeben sechs Wochen!) die beiden Abrechnungen erstellt. Das Guthaben wurde mir daraufhin überwiesen (insgesamt über 1000,-- €), die Abschläge blieben jedoch genauso hoch wie vorher. Nun warte ich immer noch auf die Abrechnung und die Auszahlungen des Guthabens (ähnlicher Betrag) des Abrechnungszeitraumes 05.10.2019 - 04.10.2020.

Da ich meine Verträge zum 04.10.2020 gekündigt habe, funktioniert das Druckmittel des Einbehaltene der zu zahlenden Abschläge nicht mehr. Nach mehreren Monaten ständigen Telefonaten und Mails an die Vonovia habe ich die Abrechnung des Stromvertrages erhalten. Das Guthaben betrug 431,79 €, überwiesen bekommen habe ich davon aber nur 190,29 €. Ich habe bereits mehrfach daraufhin gewiesen und die Begleichung des Restbetrages gefordert, dies ist aber noch nicht geschehen.

Vom Gasvertrag habe ich im März die Abrechnung erhalten, das Guthaben (ebenfalls über 400,-- €) soll mir angeblich im Mai überwiesen werden.

Da das kein Einzelfall war, sondern mit beiden Verträgen in den aufeinander folgenden Jahren genau gleich ab lief und ich erst dann eine Abrechnung bekomme, wenn ich mehrere Monate nicht mehr zahle, und auch für eine einfache Antwort auf meine (sehr häufigen) Nachfragen überhaupt erst eine Antwort bekomme, wenn ich mit der Kündigung oder rechtlichen Konsequenzen drohe, bin ich mir sicher. dass das kein Zufall oder Fehler im System sind. Ich bin davon überzeugt dass dahinter die Absicht von Vonovia steckt, sich unrechtmäßig zu bereichern, indem keine Abrechnungen erstellt werden und das Guthaben einbehalten wird, in der Hoffnung dass die Mieter*innen nicht die Ausdauer haben ihrem Geld jahrelang hinterherzulaufen.

Vonovia hätte mir meinen zwei Jahre laufenden Verträgen 2000,-- € von meinem Geld unrechtmäßig einbehalten. Das verstößt gegen des EnWG!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Vonovia SE: Sofortige Auszahlung des Guthabens!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: