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48 Views | 12.04.2021 | 14:19 Uhr
geschrieben von Brigitte Sprenger
Bestell-/Kundennummer: PP 3526 PP
Grundbuchauszug wurde erbeten.
Kosten dafür sind schon abgebucht. Bis heute habe ich jedoch noch keinen Grundbuchauszug erhalten. Ich Bitte um Antwort über E-Mail.
Meine Forderung an InterTimer GmbH:
Zurückbuchung des Geldes.

ofortantwort
13.04.2021 | 11:33
Firmen-Antwort von:
InterTimer GmbH
Abteilung: Support
Sehr geehrte Frau Sprenger,
Entschulidgung für die Unannehmlichkeiten. Wir haben Ihnen den Betrag soeben rückerstattet.
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Kurze Frage: Sie wissen doch, in welcher Stadt sich das Objekt befindet, für welches Sie den Grundbuchauszug brauchen.
Warum haben Sie sich nicht direkt an die zuständige Stelle gewandt, sondern an einen "Zwischenhändler", der zudem wahrscheinlich noch nicht mal liefern wird?
Bitte beachten Sie auch, dass die letztlich zuständige Behörde von Ihnen auch nochmal Gebühren verlangen wird. Das Geld, was Sie an Intertimer gegeben haben, ist nur für deren "Vermittlung" des korrekten Kontaktes, nicht aber für das Dokument und behördliche Gebühren selbst.