Durch Deutsche Kreditbank gelöste Beschwerde. | 192 Views | 27.04.2022 | 11:03 Uhr
geschrieben von Bernd Kremser

Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (Berlin)

Keine Erstellung der Löschungsbewilligung

Wir sind dabei unsere Immobile zu verkaufen, das Darlenehen der DKB soll damit abgelöst werden.
Die erforderliche Löschungsbewilligung ist bei der DKB angefragt worden. diese hat uns auch mitgeteilt, dass am 12.04. die notarielle Beurkundung stattgefunden hat und auch gleich versendet wurde.

Jedoch kommt diese nicht an. Diverse Anrufe bei der DKB führten nur dazu, dass man uns den Eingang in den nächsten Tagen versichert hat.

Seit zwei Tagen nun die Taktik im Callcenter, es wäre in der Fachabteilung leider niemand erreichbar und es würde ein Rückruf erfolgen. Dieser erfolgt natürlich ebenso nicht.

Nun wird leider der Weg über die BAFin erfolgen müssen. Für uns entsteht hier gerade ein großer Finanzieller Schaden, den wir bestimmt nicht tragen werden.

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Meine Forderung an Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft: Sofortige Erledigung und Stellungnahme der Bank. Gerne komme ich auch persönlich die Papiere abholen!


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Kommentare und Trackbacks (1)


04.05.2022 | 14:21
von Bernd Kremser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von seitens der DKB hat natürlich keine Reaktion stattgefunden. Daher habe ich bei der BaFin ebenfalls eine Beschwerde eingereicht. Innerhalb von 48 Stunden hatte ich dann endlich meine Bewilligung. Sehr traurig, dass man erst soviel Ärger hat und verbreiten muss. Bis heute keine Reaktion der DKB. Leute schämt euch was, ehrlich.




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