Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 221 Views | 02.06.2022 | 08:06 Uhr
geschrieben von Bastian Maibaum

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Kein Zugang über Kundenportal, fehlerhafte u. fehlende Abrechng.

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 401 387 499 (Strom), Vertrags-Nr. 401 401 512 (Gas)

Seit über einem Jahr keinen Zugang zu meinen aktuellen Verträgen über das Serviceportal Mein E.ON; keine Antwort auf E-Mails und auf meinen Widerspruch gegen Ihre fehlerhafte Stromabrechnung; Gas-Jahresabrechnung zum 31.03.2022 ist überfällig

Bis einschließlich 04.03.2021 war ich bei E.ON in der Strom-Grundversorgung und wechselte am 05.03.2021 zu E.ON FixStrom. Zeitgleich wechselte ich auch den Gaslieferanten und bezog ab dem 01.04.2021 E.ON FixGas. Allerdings sind diese beiden aktuellen Verträge bis heute nicht im Serviceportal "Mein E.ON" zu finden, dort ist nur mein alter Grundversorgungsvertrag aufgelistet.

SCHLAGWORTE

Ich habe immer wieder den Versuch unternommen, die aktuellen Verträge dem Portal hinzuzufügen, es war und ist jedoch nicht möglich. Zudem habe ich mich bereits mehrfach telefonisch mit Ihrem Kundenservice in Verbindung gesetzt und auch mehrere Chats mit Ihnen durchlaufen, aber keiner Ihrer Mitarbeiter konnte mir in dieser Angelegenheit behilflich sein. Auch in mehreren E-Mails habe ich auf dieses Problem verwiesen, aber leider keine Antwort erhalten.

Es kann doch nicht sein, dass mir seit über einem Jahr der Zugriff auf meine Verträge verwehrt wird, zumal bei diesen Verträgen für den Schriftverkehr die Onlinezustellung vereinbart wurde. Ich bitte um sofortigen Zugang und halte Sie für alle Folgen und Kosten voll verantwortlich, die mir aus dem seit über einem Jahr verwehrten Zugang entstehen könnten.

Gegen Ihre Strom-Jahresabrechnung vom 30.03.2022 legte ich am 02.04.2022 per E-Mail Widerspruch ein, da Sie den Zählerstand vom 04.03.2021 (9.751,000 kWh), den Sie auch bei der Endabrechnung meines Grundversorgungsvertrages zugrunde legten, einfach um 9.742,702 kWh eigenmächtig zurücksetzten und nun plötzlich bei Ihrer Abrechnung vom 30.03.2022 einen Zählerstand von 8,298 kWh zu Beginn der Belieferung am 05.03.2021 zugrunde legten. Zudem wurde ein anderer als der vertraglich vereinbarte Arbeits- und Grundpreis in Rechnung gestellt und auch der Neukundenbonus, der meinem E.ON FixStrom Vertrag zugrunde liegt, wurde nicht berücksichtigt.

Am 05.05.2022 schickte ich Ihnen erneut eine E-Mail als REMINDER, da ich von Ihnen keine Antwort auf meinen Widerspruch vom 02.04.2022 erhalten hatte. Zudem mahnte ich mit dieser E-Mail auch die Erstellung der Gas-Jahresabrechnung per Abrechnungsstichtag 31.03.2022 an, die laut dem EnWG spätestens 6 Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahrs an den Strom/Gaskunden gestellt sein muss. Ich bat um Stellungnahme und Bearbeitung bis einschließlich 20.05.2022, erhielt jedoch bis heute noch keine Antwort von Ihnen.

Es ist mir unerklärlich, wie ein scheinbar seriöser Strom/Gasanbieter hier agiert: E-Mails werden nicht beantwortet, fehlerhafte Abrechnungen werden erstellt, der Zählerstand wird einfach zu Beginn der Belieferung zurückgesetzt und somit der Verbrauch um mehr als 9.700,000 kWh erhöht, zugesagte Boni werden nicht berücksichtigt, Endabrechnungen werden nicht erstellt, insbesondere dann, wenn ein Guthaben an den Kunden zu zahlen ist (wie in meinem Fall), Zugang zu den aktuellen Verträgen über das Serviceportal Mein E.ON ist seit über einem Jahr nicht möglich etc. Es drängen sich mir Vergleiche zu unseriösen Anbietern in der Vergangenheit auf, die kurz vor der Insolvenz standen, beispielsweise die BEV.

Muss man erst die Schlichtungsstelle und/oder einen Anwalt einschalten, damit man von Ihnen überhaupt ernst genommen wird?

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung der korrigierten Stromabrg. und der Gasabrg. und Zahlung des Guthabens aus den Abrechng. in Höhe von ca. € 630, Zugang zu meinen Verträgen über Serviceportal


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.06.2022 | 08:06
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Bastian,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass wir Sie verärgert haben. Das ist auf keinen Fall unsere Absicht gewesen. Bitte entschuldigen Sie.

Gern kümmern wir uns jetzt für Sie um die Klärung der einzelnen Punkte und schicken Ihnen sowohl die Rechnungskorrektur für Ihr Strom-Vertragskonto und die Jahresrechnung für Ihr Erdgas-Vertragskonto zu.

Vorab haben wir uns bereits die Arbeits- und Grundpreise in Ihrer Rechnung angeschaut: Sie entsprechen den Preisen, die wir gemeinsam für Ihren Wunschvertrag E.ON FixStrom vereinbart haben.

Mit Ihrem Vertragsabschluss haben Sie sich neben attraktiven Preisen eine Preisgarantie bis zum 30. Juni 2023 gesichert – ein Neukundenbonus ist bei Ihrem Wechsel vom Grundversorgungsvertrag in Ihren neuen Vertrag kein Bestandteil gewesen.

Alle Infos rund um die Konditionen finden Sie zusammengefasst in Ihrer Vertragsbestätigung vom 5. März 2021. Eine Zweitschrift macht sich heute auf den Weg zu Ihnen.

Zu Ihrem Mein E.ON-Account haben wir eine kleine Nachfrage: Ist es für Sie in Ordnung, wenn wir Ihren Mein E.ON-Account gegebenenfalls noch einmal komplett neu anlegen?

In diesem Fall würden Sie anschließend wahrscheinlich leider keinen Zugriff mehr auf Ihr altes Vertragskonto 242xxxxxx625 (gültig bis 4. März 2021) haben. Der Zugriff auf die beiden aktuelle Verträge würde dafür (endlich) reibungslos funktionieren.

Bitte sagen Sie uns doch kurz hier oder per E-Mail an socialmedia spider monkey eon.de Bescheid, ob wir das so machen sollen. Gern sind wir auch für weitere Fragen unter der angegebenen E-Mail-Adresse für Sie da.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


07.06.2022 | 04:17
von Bastian Maibaum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.06.2022 | 19:55
von Bastian Maibaum | Regelverstoß melden
Ich habe Ihnen bezüglich Kundenkonto und Rechnungskorrektur Strom bzw. Rechnungserstellung Gas zwei E-Mails gesendet und warte jetzt auf Prüfung und Rückmeldung von Ihrer Seite.

14.06.2022 | 07:36
von Bastian Maibaum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist noch nicht gelöst. Habe euch E Mails geschickt, auf die ich noch keine Antwort bekommen habe. Außerdem ist eine der beiden Rechnungen erstellt worden und liegt im Online Portal vor, in welches ich mich noch immer nicht einloggen kann. Eine Zustellung per Post oder Mail wäre da die bessere Option. Danke.


28.06.2022 | 09:27
von Bastian Maibaum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, meine Beschwerde ist noch nicht gelöst. Seitdem ich euch E-Mails an socialmedia spider monkey eon.de gesendet habe, habe ich noch keine Antwort darauf bekommen. Eine meiner Rechnungen liegt im Online Portal vor, wo ich immer noch keinen Zugang zu habe! Habe eine Rückzahlung für mein Gasvertrag bekommen, wo die Summe nach meinen Berechnungen auch nicht passend ist.

Ich möchte schnellstmöglich die neu überarbeitete Stromrechnung und Gasrechnung per Post oder E-Mail zugestellt bekommen, um diese auf Richtigkeit überprüfen zu können.

Sollte dies nicht passieren sehe ich mich gezwungen weitere Schritte wie zum Beispiel die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Bastian Maibaum


05.07.2022 | 18:10
von Bastian Maibaum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider sind den Ankündigungen aus der E.ON-Firmen-Antwort vom 02.06.2022 keine zufriedenstellenden Taten gefolgt:

1. E.ON-Account
Obwohl ich sofort der Erstellung eines neuen E.ON-Accounts zustimmte, ist nichts weiter passiert. Ich habe weiterhin nur Zugriff auf mein altes Vertragskonto (gültig bis 04.03.2021) und kann selbst aktuelle Zählerstände nicht übermitteln.

2. falsche Arbeits- und Grundpreise, Neukundenbonus wurde nicht ausgezahlt
Am 27.02.2021 habe ich unter E.ON Plus zwei neue Energieverträge (FixStrom/FixErdgas) gebündelt, nachdem ich online ein entsprechendes Angebot erhalten, angenommen und abgeschlossen hatte. Daraufhin erhielt ich zwei Auftragsbestätigungen als PDF. Die fehlerhafte Stromrechnung 2021/2022 vom 30.03.2022 wies zusätzlich zum falschen Zählerstand auch einen anderen als den vertraglich festgelegten Arbeits- und Grundpreis auf und auch der vereinbarte Neukundenbonus wurde nicht berücksichtigt. Dagegen legte ich Widerspruch ein und als Antwort wurde mir mit Schreiben vom 02.06.2022 eine Kopie eines angeblichen Produktwechselschreibens mit Datum 05.03.2021 präsentiert, welches ich weder jemals zuvor gesehen habe, noch darüber informiert worden bin. Dieses wies ich daraufhin per E-Mail am 07.06.2022 mit Verweis auf die Auftragsbestätigung vom 27.02.2021 zurück. Auf eine Antwort warte ich allerdings immer noch.
Am 29.06.2022 erhielt ich dann tatsächlich eine korrigierte Stromrechnung 2021/22 mit Datum 24.06.2022. Es wurde jedoch nur der Zählerstand korrigiert, die Preise entsprechen weiterhin nicht der Auftragsbestätigung und der mir zugesagte Bonus wurde ebenfalls nicht berücksichtigt.

3. zu hohe Abschlagszahlungen
Da E.ON für die Erstellung der korrigierten Stromrechnung fast drei Monate benötigte, habe ich weiterhin den bisherigen monatlichen Abschlag in Höhe von 77,00 € an E.ON überwiesen, damit ich nicht in Zahlungsverzug gerate. Am 04.07.2022 erhielt ich jedoch eine Mahnung, dass noch Abschlagszahlungen von insgesamt 611,00 € ausstehen würden! Es ist unfassbar, denn obwohl die erste Stromrechnung vom 30.03.2022 fehlerhaft und somit ungültig ist, wurden die in dieser Rechnung festgelegten viel zu hohen Abschläge für die Monate Mai und Juni 2022 (je 344,00 €), die auf einen viel zu hohen Verbrauch basierten (von E.ON wurden 9751 kWh zu viel berechnet) einfach in die korrigierte Stromrechnung vom 24.06.2022 übernommen. Zudem wurden die von mir am 19.05.2022 und 24.06.2022 gezahlten Abschläge von je 77,00 € in der Mahnung gar nicht berücksichtigt.
Da die Höhe der Abschlagszahlungen sich am bekannten letztjährigen Stromverbrauch orientieren sollte, entspricht der monatliche Abschlag den Jahreskosten geteilt durch 12 Monate. Somit ergibt sich eine Differenz von über 546,00 € zu meinen Ungunsten zwischen den von mir tatsächlich zu zahlenden Jahreskosten für 2022/23 und den von E.ON errechneten. Da es jedoch rechtswidrig ist, mehr Geld als notwendig vorab zu kassieren, bitte ich um sofortige entsprechende Änderung. Bis zum Vorliegen eines gültigen Abschlagplans für 2022/23 werde ich weiterhin monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 77,00 € tätigen.

4. fehlende Gasrechnung 2021/22
Bis heute habe ich die Gasrechnung nicht postalisch erhalten. Ich erhielt lediglich per E-Mail die Nachricht, dass die Rechnung erstellt worden sei und im Online Portal vorläge. Da ich jedoch nach wie vor keinen Zugang dazu habe, verwies ich bereits zweimal in den Kommentaren via ReclaBox auf dieses Problem und bat um postalische Zusendung. Geschehen ist jedoch wie immer nichts.

Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass ich auch über ReclaBox keinen Zugang zu E.ON habe, da meiner Beschwerde vom 02.06.2022 bisher nicht abgeholfen wurde. Da mittlerweile mehr als vier Wochen verstrichen sind, gebe ich Ihnen nochmals eine Frist von 14 Tagen bis einschließlich 19.07.2022 um meine Beschwerde zu lösen. Sollte auch diese ergebnislos verstreichen, werde ich anschließend die Schlichtungsstelle Energie einschalten.


27.07.2022 | 07:53
von Bastian Maibaum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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