E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Fehler in Gasabrechnung und Androhung Versorgungsunterbrechung
Bestell-/Kundennummer: 242142684665
Gasabrechnung alleinig aufgrund von Schätzwerten erstellt, obwohl abgelesene Werte zur Berechnung übermittelt wurden. Keine Reaktion auf Widerspruch, stattdessen Androhung der Versorgungsunterbrechung.
Am 20.04.2022 wurde uns von der Firma E.ON Energie Deutschland GmbH die Schlussrechnung Gas für einen Zeitraum von rund vier Monaten (03.12.2021-14.03.2022) zugestellt, nachdem unser alter Gasversorger uns aufgrund von Beschaffungsengpässen gekündigt hatte. Die zu leistende Zahlung abzüglich geleisteter Abschläge wurde vom Unternehmen mit 4011,62 € beziffert, der neue Abschlag mit 840 € angesetzt. Der angebliche Verbrauch für den o. g. Zeitraum wurde mit 50.663 kWh veranschlagt. Die Berechnung wies offensichtliche Fehler auf, da ausschließlich Schätzwerte zur Berechnung des Verbrauches herangezogen wurden. Die übermittelten Zählerstände fanden keine Berücksichtigung. Entsprechend wurde von uns Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt.
Am 02.06.2022 stellte uns E.ON eine korrigierte Rechnung zu. Der zu zahlende Betrag belief sich nun auf 2972,82 €, die Pauschale wurde mit 280 € veranschlagt. Der Gesamtverbrauch wurde mit 41.053 kWh veranschlagt. Bei Durchsicht der Rechnung wurde deutlich, dass zwar die Verbrauchsmengen für den Zeitraum vom 01.01.2022-14.03.2022 auf Grundlage der übermittelten Zählerstände korrigiert wurden waren, jedoch erfolgte dies nicht für den Zeitraum vom 03.12.2021-31.12.2021, der mit einem Verbrauch von angeblich 29.812 kWh deutlich hervorstach und erneut ausschließlich auf Grundlage von Schätzwerten berechnet wurden war.
Mit Datum vom 15.06.2022 wurde ein erneuter Widerspruch gegen die Rechnung formuliert (Zustellung per Einschreiben inkl. Nachweis am 20.06.2022) § 40a Absatz 2 EnWG verwiesen, nach dem eine Verbrauchsschätzung unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu erfolgen hat. Da durchschittliche Verbrauchswerte vorlagen, die in einem eklatanten Widerspruch zu dem geschätzten Verbrauch für den Zeitraum 03.12.2021-31.12.2021 (29.812 kWh) standen, wurde das Unternehmen erneut zur Korrektur der Rechnung aufgefordert.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Eine Antwort auf diesen nachweislich zugestellten Widerspruch ist bis heute nicht erfolgt. Stattdessen wurde uns mit Datum vom 24.06.2022 eine Mahnung über
2973,92 € einschließlich des Hinweises auf die beabsichtigte Unterbrechung der Gasversorgung zugestellt. Der entsprechende Widerspruch gegen diese Mahnung und die angedrohte Versorgungsunterbrechung wurde von uns heute erstellt und wird morgen per Einschreiben versandt.
Obwohl dem Unternehmen unser form- und fristgerechter sowie schlüssig begründeter Widerspruch vorliegt und es sich somit zweifellos um eine bestrittene Forderung gemäß § 19 Abs. 2 S. 5 GasGVV handelt, wird dies einfach ignoriert und Druck über die Androhung der Versorgungsunterbrechung ausgeübt, um uns zur Zahlung zu "zwingen".
Es ist schlichtweg unhaltbar, dass in der aktuellen Situation "Fantasierechnungen" auf Grundlage von Schätzwerten erstellt werden, die jedweder realistischen Grundlage entbehren, obwohl Durchschnittswerte infolge übermittelter Zählerstände vorliegen, die zur Rückrechnung herangezogen werden können.
04.07.2022 | 13:25
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Dirk,
vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre ausführliche Schilderung.
Es tut uns sehr leid, dass Sie noch auf eine endgültige Klärung Ihres Anliegens warten, bitte entschuldigen Sie. Wir haben uns gern sofort um den Sachverhalt gekümmert und unsere Experten aus dem Fachbereich dazu bereits informiert.
Bitte haben Sie noch ein ganz klein wenig (mehr) Geduld, die Kollegen prüfen das Ganze für Sie und melden sich, ganz bestimmt mit einem guten Lösungsvorschlag, so schnell wie möglich wieder bei Ihnen zurück.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH