11880 Solutions AG (Essen)
11880 hebt übliche Preise an
Bestell-/Kundennummer: Firmennummer: 53989978
Die 11880 hat jahrelang einen Branchenbucheintrag zum Aktionspreis angeboten. Angeblich wurde im Oktober 2022 eine Infomail mit der Preissteigerung um 300 % versendet. Diese kam nicht an. Jetzt beruft man sich auf die AGB und akzeptiert keine Kündigung.
Kein Wort viel dazu, dass der bestehende Eintrag im Oktober 2022 um 300 % teurer wird. Angeblich wurde im Mai dazu eine E-Mail an alle Kunden versendet, allerdings ist die E-Mail bei mir nie eingegangen. Dazu sagt 11880 nur:
Ihre fristlose Kündigung bezüglich unserer Preisanpassung ist uns zugegangen. Die Ihnen mitgeteilte Preisanpassung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, unsere AGB sehen für diesen Fall ein Widerspruchsrecht vor. Ihre Kündigung ist daher als eine Kündigung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu werten, die wir Ihnen hiermit zum 21.08.2024 bestätigen.
Da Sie der Preisanpassung nicht innerhalb der Widerspruchsfrist widersprochen haben, tritt die Preiserhöhung wie angekündigt in Kraft.
Mit separater E-Mail leiten wir Ihnen die Ankündigung der Preisanpassung vom 28.10.2022 weiter.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aus unseren Systemen ein ordnungsmäßiger Versand an die geschäftlich genutzte E-Mail-Adresse stattgefunden hat. Gerne können wir Ihnen einen entsprechenden Screenshot, der den Versand belegt, zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass der BGH mit einem Urteil vom 06.10.2022 (Az. VII ZR 895/21) entschieden hat, dass eine E-Mail, die im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers zum Abruf bereitgestellt wird, dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt auch zugeht. Auf einen tatsächlichen Abruf der E-Mail oder eine Kenntnisnahme kommt es nicht an.
30.01.2023 | 09:27
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Herr Knaack,
aus unserer von Ihnen zitierten E-Mail geht der Sachverhalt eindeutig hervor. Da Sie also durch ein Versäumnis zu spät auf die Rechnung reagiert haben und sich im Folgenden nicht mehr bei uns gemeldet haben, wurde – wie in diesen Fällen üblich – der Mahnprozess eröffnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr 11880.com Team
Im Antwortschreiben dieses Anbieters wird von ihm selbst aber nur auf den Umstand verwiesen, dass man den Versand der E-Mail von den eigenen Servern aus belegen kann. Nun, das mag ja durchaus sein. Damit ist aber noch nicht der Eingang in das Postfach des Empfängers gelegt. Das zitierte Urteil des BGH passt also nicht.
die Aussage ist so nicht richtig, ich habe mehrmals telefonisch und per Mail auf Ihre Schreiben reagiert, auch per Einschreiben.
Dann lassen wir das halt das Gericht entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Knaack
Beschwerde ist noch nicht gelöst