Von 11880 Solutions beantwortete Beschwerde. | 181 Views | 08.01.2023 | 19:16 Uhr
geschrieben von Christian Knaack

11880 Solutions AG (Essen)

11880 hebt übliche Preise an

Bestell-/Kundennummer: Firmennummer: 53989978

Die 11880 hat jahrelang einen Branchenbucheintrag zum Aktionspreis angeboten. Angeblich wurde im Oktober 2022 eine Infomail mit der Preissteigerung um 300 % versendet. Diese kam nicht an. Jetzt beruft man sich auf die AGB und akzeptiert keine Kündigung.

SCHLAGWORTE

Kein Wort viel dazu, dass der bestehende Eintrag im Oktober 2022 um 300 % teurer wird. Angeblich wurde im Mai dazu eine E-Mail an alle Kunden versendet, allerdings ist die E-Mail bei mir nie eingegangen. Dazu sagt 11880 nur:

Ihre fristlose Kündigung bezüglich unserer Preisanpassung ist uns zugegangen. Die Ihnen mitgeteilte Preisanpassung ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, unsere AGB sehen für diesen Fall ein Widerspruchsrecht vor. Ihre Kündigung ist daher als eine Kündigung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu werten, die wir Ihnen hiermit zum 21.08.2024 bestätigen.

Da Sie der Preisanpassung nicht innerhalb der Widerspruchsfrist widersprochen haben, tritt die Preiserhöhung wie angekündigt in Kraft.

Mit separater E-Mail leiten wir Ihnen die Ankündigung der Preisanpassung vom 28.10.2022 weiter.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aus unseren Systemen ein ordnungsmäßiger Versand an die geschäftlich genutzte E-Mail-Adresse stattgefunden hat. Gerne können wir Ihnen einen entsprechenden Screenshot, der den Versand belegt, zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass der BGH mit einem Urteil vom 06.10.2022 (Az. VII ZR 895/21) entschieden hat, dass eine E-Mail, die im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers zum Abruf bereitgestellt wird, dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt auch zugeht. Auf einen tatsächlichen Abruf der E-Mail oder eine Kenntnisnahme kommt es nicht an.

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Meine Forderung an 11880 Solutions AG: Akzeptieren der fristlosen Kündigung oder Herabstufung auf den alten Jahresbeitrag.


Firma hat geantwortet nach 22 Tage nach 22 Tage
30.01.2023 | 09:27
Firmen-Antwort von: 11880 Solutions AG
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Knaack,

aus unserer von Ihnen zitierten E-Mail geht der Sachverhalt eindeutig hervor. Da Sie also durch ein Versäumnis zu spät auf die Rechnung reagiert haben und sich im Folgenden nicht mehr bei uns gemeldet haben, wurde – wie in diesen Fällen üblich – der Mahnprozess eröffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 11880.com Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


12.01.2023 | 21:39
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Offenbar widerspricht sich der Anbieter hier in seiner eigenen E-Mail selbst. Es wird auf ein Urteil des BGH verwiesen. Das ist soweit korrekt. Vereinfacht ausgedrückt sagt der BGH, dass wenn eine E-Mail in den Verfügungsbereich des Angeschriebenen gelangt, dies als Zustellung zu werten ist. Wann der Empfänger tatsächlich die E-Mail öffnet und vom Inhalt Kenntnis erlangt, das ist dabei unerheblich.

Im Antwortschreiben dieses Anbieters wird von ihm selbst aber nur auf den Umstand verwiesen, dass man den Versand der E-Mail von den eigenen Servern aus belegen kann. Nun, das mag ja durchaus sein. Damit ist aber noch nicht der Eingang in das Postfach des Empfängers gelegt. Das zitierte Urteil des BGH passt also nicht.

15.01.2023 | 22:01
von Christian Knaack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens 11880 kam keine Reaktion, bis auf weitere Mahnungen.


27.01.2023 | 14:55
von Christian Knaack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von 11880, nunmehr folgte die letzte Mahnung mit zur Einleitung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren.


30.01.2023 | 09:42
von Christian Knaack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebes 11880 Marketing Team,

die Aussage ist so nicht richtig, ich habe mehrmals telefonisch und per Mail auf Ihre Schreiben reagiert, auch per Einschreiben.
Dann lassen wir das halt das Gericht entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Knaack


02.02.2023 | 11:16
von Christian Knaack noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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