Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 79 Views | 17.01.2023 | 15:00 Uhr
geschrieben von Mandy Kühn

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON korrigiert Schlussrechnung für Stromliefervertrag nicht

Bestell-/Kundennummer: 402 595 296

Mein Stromliefervertrag bei E.ON endete am 30.09.2022.

SCHLAGWORTE

Trotz mehrfacher telefonischer Nachfragen und Anmahnungen reagierte man nicht bzw. erzählte mir, wenn ich telefonisch mal jemanden erreichte, die abenteuerlichsten Geschichten, warum meine Stromschlussrechnung nicht erstellt werden könne (Probleme mit meinem Zähler usw.).

Nachdem ich mich auf dieser Plattform beschwert hatte, ging es dann doch recht zügig. Am 12.12.2022 erhielt ich meine Schlussrechnung dann endlich, welche jedoch, zu meinen Ungunsten. Fehlerhaft war/ist: Reduzierung der EEG-Umlage durch Gesetzgeber zum 01.01.2022 wurde nicht berücksichtigt!

Am 13.12.2022 schickte ich ein Einwurfeinschreiben mit Rückschein an E.ON, nahm telefonisch Kontakt auf und nutzte auch das Kontaktformular bei "Min E.ON", um meiner Schlussrechnung zu widersprechen. Wie natürlich zu erwarten war - bis heute keine Reaktion!

Es reicht! Ein solches Geschäftsgebaren ist einfach nicht zu tolerieren. Sollte mir die korrigierte Schlussrechnung nicht innerhalb der nächsten Tage zugehen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Korrektur Schlussrechnung Stromliefervertrag 402 595 296 und Guthabenerstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2023 | 15:00
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Mandy,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Es tut uns sehr leid, dass es Unstimmigkeiten gibt. Bitte entschuldigen Sie, dass wir das bisher nicht für Sie klären konnten.

Wir haben uns Ihre Schlussrechnung gern für Sie angeschaut und es sind alle Preise korrekt für Sie hinterlegt.

Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen – die EEG-Umlage ist dabei „nur“ eine Komponente. Diese Komponenten haben sich - auch in der Vergangenheit – häufig in unterschiedliche Richtungen bewegt.

Für alle Haushalte bieten wir grundsätzlich Preise an, in denen sämtliche Kostenbestandteile bereits enthalten sind.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle Kostenbestandteile und deren Veränderungen bei unseren Preisgestaltungen berücksichtigen. Das gilt für sinkende Kostenbestandteile, zum Beispiel die von Ihnen genannte niedrigere EEG-Umlage zum 1. Januar 2022, aber auch für steigende Kostenbestandteile (z. B. massiv gestiegenen Beschaffungspreise für Strom).

Dass wir die Änderungen saldieren, steht auch in unserem Vertrag. Das können Sie in Punkt 6.1.2 der zu Ihrem Vertrag gehörenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen nachlesen. Ergeben sich dadurch insgesamt gesunkene Kosten, geben wir diese natürlich mit einer Preissenkung an unsere Kundinnen und Kunden weiter.

Die Senkung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2022 musste insgesamt nicht zwangsläufig eine Senkung Ihrer finalen Gesamtpreise zu diesem Stichtag zur Folge haben, da die Senkung durch steigende Kostenbestandteile kompensiert wurde. Gleichzeitig wird durch die gesunkene EEG-Umlage aber natürlich auch die Steigerung anderer Kostenbestandteile gedämpft.

Ganz genau weisen wir die Bestandteile in Ihrer Rechnung übrigens immer unter dem Punkt „Zusammensetzung Ihrer Energiekosten“ aus.

Die Reduzierung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2022 von 6,5 ct/kWh auf rund 3,7 ct/kWh ist bereits in unseren Kalkulationen enthalten gewesen, während das Aussetzen der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 nicht vorhersehbar gewesen ist. Aus diesem Grund sehen Sie diese Ersparnis ab Juli 2022 direkt in Ihrer Schlussrechnung.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen damit weiterhelfen konnten.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.01.2023 | 10:31
von Mandy Kühn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bekam eine Antwort von e.on, welche mich allerdings nicht zufriedenstellte. Aber ich werde mein Anliegen nicht weiter verfolgen, da ich darin wenig Sinn sehe.




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