Genius:
Alles nur Lüge!
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163 Views | 17.11.2023 | 11:28 Uhr
geschrieben von Dr. Frank Steiner
Genius GmbH (Limburg/Lahn)
Ärger mit defektem MotionCiser von Genius
Bestell-/Kundennummer: D13284503 vom 13.08.2021
Am 13.08.2021 kaufte ich über Check24 den MotionCiser von Genius. Ein Jahr später war das Gerät defekt.
Nach einigem unerfreulichen Hin und Her erhielt ich ein Ersatzgerät.
Jetzt, Anfang November 2023 war das Gerät nach etwas über ein Jahr wiederum defekt.
Ein Ersatz oder eine Erstattung wurden abgelehnt, da die Gewährleistungspflicht zwei Jahre betrage, und das Ersatzgerät nicht eine neuerliche Gewährleistungspflicht für dieses (nicht reparierte) Austauschgerät auslöse.
D. h., zumindest im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung (Gewährleistungspflicht) können Sie nach Ablauf der zwei Jahre nach Kauf der (ursprünglichen) Ware leider keine Regulierung mehr erwarten.
Ob da etwas über Kulanz aufgrund der besonderen Umständen (die geringe Haltbarkeit o. Ä.) erstattet werden kann, könnten Sie versuchen, sieht aber nach Sachlage (Reaktion des Händlers) eher schlecht aus.