Alfahosting GmbH (Halle)
Preiserhöhung kommt kurz nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Preiserhöhung kam sieben Tage, nachdem die Frist zur Kündigung abgelaufen war. Ich bekam noch ein Jahr aufgebrummt, ob ich wollte oder nicht.
Ich hätte bis zum 1. September 2023 kündigen müssen (drei Monate Kündigungsfrist), sah aber keinen Grund dafür.
Die Preiserhöhung kam dann am 7. September 2023, gerade so, dass ich aus dem Vertrag nicht mehr herauskam und noch ein Jahr dabeibleiben musste. Ich weiß es nicht, der Verdacht drängt sich mir jedenfalls auf.
Aufgrund meines Widerspruches wurde wohl auf die Preiserhöhung verzichtet, auf meinen Kündigungswunsch wurde aber nicht weiter eingegangen.
Mit meiner Domain bin ich sofort nach der Preiserhöhung zu einem anderen Provider gewechselt, weil ich davon ausging, durch die Vertragsanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu haben. Jetzt zahle ich noch für ein komplett nutzloses Jahr bei Alfahosting.
Ganz schlechte Erfahrung für mich nach 15 Jahren Vertrag.
02.11.2023 | 07:42
Abteilung: Complaint Management
Sehr geehrter Kunde,
bei Preisanpassungen haben Sie das Recht des Widerspruches. Daraus ergibt sich in der Regel eine Kündigung zum nächstmöglichen Datum, bevor die Preisanpassung greift. Dabei sind dann auch etwaige Kündigungsfristen obsolet.
Wie sich der Sachverhalt in Ihrem Fall zugetragen hat, würde ich deshalb gerne überprüfen.
Bitte senden Sie mir dazu an cmalfahosting.de Ihre Kundennummer und die dort betroffene Dienstleistung/Domain. Ich überprüfe den Vorgang gerne für Sie und finde mit Ihnen zusammen eine Lösung.
Mit freundlichen Grüßen aus Halle
David Saretzki
Ich verstehe die Schilderungen so, dass sie mit dem Anbieter einen Vertrag haben, der sich verlängert, wenn er nicht vor Ablauf einer bestimmten Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Das wäre dann ein übliches Dauerschuldverhältnis. Hier kann der Anbieter abhängig von gewissen Kriterien und Vorgaben was die Form und die Begründung anbelangt, jederzeit den Preis anpassen. Selbstverständlich haben sie als Kunde dann ein Kündigungsrecht unabhängig von einer etwaigen vorhandenen Laufzeit.
Wenn der Anbieter hier im Nachgang die Preisanpassung wieder zurücknimmt, erlischt dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung wieder. Es gelten dann die normalen Kündigungsfristen. Soweit also ein ganz normales Vorgehen des Anbieters.
Die Frage ist allerdings, wie lange sich der Vertrag verlängert hat. Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit (oft ein oder zwei Jahre) sind Verträge nämlich grundsätzlich sofort kündbar (meist einmonatige Kündigungsfrist). Es gibt wenige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Ob die hier bei ihnen zutreffen, weiß ich natürlich nicht. Wenn sie aber zuvor eine übliche Mindestvertragslaufzeit hatten und sich der Vertrag nach deren Ende nun automatisch verlängert hat, so dürfte es sich nicht um eine Verlängerung von einem Jahr gehandelt haben.
Wie gesagt das nur als grundsätzliche Aussage da ich die Umstände des konkreten Fall natürlich nicht wirklich kenne.
Ich würde Alfahosting nun wieder empfehlen.