Durch Hanseatic Bank endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 620 Views | 12.02.2024 | 11:49 Uhr
geschrieben von Klaus Heinzmann

Hanseatic Bank GmbH & Co KG (Hamburg)

Kreditkartensperrung wegen dauerhaftem Guthaben

Ich habe bei der genannten Bank vor ca. 1,5 Jahren eine Genial Card beantragt und ausgestellt bekommen.

SCHLAGWORTE

Benutzt wurde die Karte meist für kleinere Abbuchungen. Da ich die Karte in einen ein paar Monate andauernden Auslandsaufenthalt 2023 mitnehmen wollte, wurden auf die Karte auf meinen Wunsch Überweisungen Dritter getätigt (Hausratverkauf, Sammlungsauflösung).

Die Karte war nie im Minus, immer im Plus.

Der fest eingeplante geplante Hausverkauf (nach Erbschaft von den Eltern) verzögerte sich aus diversen Gründen maßgeblich.

Damit wurde auch meine Auslandsplanung verschoben. Daher habe ich das Geld ab einer gewissen Größe auf von mir frisch eröffnete Tagesgeldkonten transferiert.

Ein größerer Betrag von einem meiner Konten bei einer anderen Bank landete durch einen Buchungsfehler meinerseits auf dem Kartenkonto, wurde aber umgehend von mir weiter auf ein anderes Konto transferiert. Aktueller Guthabenstand um die 1.000,-- EUR.

Seit ca. 3 Wochen ist die Karte plötzlich gesperrt! Auf telefonische Nachfrage hieß es, ich hätte gegen die AGB der Bank verstoßen, weil ich zu viel Guthaben auf der Karte hätte. Angeblich wäre ein Guthaben laut AGB nicht gestattet. Was eine nachweislich falsche Behauptung ist, wie ich behaupten möchte!

Bei einem Anruf meinerseits bei der Fachabteilung der Bank am 31. Januar 2024 zeigte man teilweise Verständnis für meine Argumente und versprach mir, dass man sich die eigenen AGB - welche ich natürlich mittlerweile studiert hatte, -durchsehen und mich zurückrufen würde. Es wurde aber auch moniert, dass ich nie im Minus war und die Bank nichts an mir verdienen würde.

Am selben Tag ging mir auch die schriftliche fristgerechte Kündigung zum 31. März 2024 zu.

Obwohl sich die Hanseatic in ihren eigenen AGB verpflichtet, nach Kartensperrung den Kunden sofort schriftlich darüber und über die Gründe, zu informieren, geschah dies in meinem Falle nicht.

Erst auf eine schriftliche Beschwerde von mir via E-Mail wurde letztendlich auch schriftlich reagiert seitens der Bank. Genau eine Woche nach meiner telefonischen Beschwerde bei der Fachabteilung wurde Stellung bezogen, und gut zwei Wochen nach Kartensperrung selbst.

Die Bank teilte mir mit, dass aufgrund deren Richtlinie entschieden worden sei, dass Kund*innen seit Beginn des Jahres 2016 keine Guthaben mehr auf ihren Kreditkarten-Konten führen dürften, laut Punkt 2 der AGB unter "Allgemeines" stünden alle weiteren Informationen hierzu.

Die entsprechende Passage in den AGB der Hanseatic Bank zu dem Produkt Genial Card, besagter Punkt 2 "Allgemeines" zu dem Punkt "Guthaben" liefert keinerlei Anhaltspunkte: ''Die Karte ist ein Zahlungsinstrument, das mit einem revolvierenden bonitätsabhängigen Kreditrahmen (nachfolgend „Verfügungsrahmen“ genannt) unterlegt, aber mit monatlichem Zahlungsziel auch zinsfrei nutzbar ist. Dem Karteninhaber wird nach Annahme des Antrags ein in laufender Rechnung geführtes Kreditkonto (nachfolgend „Kartenkonto“ genannt) eingerichtet; Einzelheiten nachstehend. Der Vertrag wird zwischen der Bank und dem Karteninhaber nach Annahme des Antrags durch die Bank geschlossen. Der verfügbare Betrag des Kartenkontos errechnet sich aus dem von der Bank mitgeteilten Verfügungsrahmen abzüglich, soweit noch nicht ausgeglichen, der vom Karteninhaber getätigten und autorisierten Kartenverfügungen sowie weiterer sonstiger Belastungen und abzüglich auf den Verfügungsrahmen anzurechnender Ratenkredite. Das Konditionsverzeichnis ist Bestandteil dieser Bedingungen. Der Vertrag berechtigt den Karteninhaber zur Nutzung seiner Karte im Rahmen dieser Bedingungen. Die Karte steht und verbleibt im Eigentum der Bank und ist nicht übertragbar. Der Karteninhaber kann die Rückzahlung des offenen Saldos auch durch Inanspruchnahme des vereinbarten Verfügungsrahmens in monatlichen Teilzahlungen erbringen, Einzelheiten hierzu unter dem Abschnitt Krediteinräumung.''

Ich halte die Kündigung und auch die sofortige Sperrung der Kreditkarte für nicht rechtmäßig. Sie ist mit den AGB der Bank für dieses Produkt nicht vereinbar. Die Kündigung seitens der Bank könnte sich auch auf meinen exzellenten Schufa-Score negativ auswirken.

Versuche nun, über diese Plattform hier zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Weitere bzw. spätere Möglichkeiten: ein Ombudsmann-Verfahren und Einschalten des Verbraucherschutzes.

Das Konsultieren eines Fachanwaltes für Bankenrecht behalte ich mir bei einem Scheitern vor.

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Meine Forderung an Hanseatic Bank GmbH & Co KG: Entsperrung der Kreditkarte, Rücknahme der Kündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.02.2024 | 12:55
Firmen-Antwort von: Hanseatic Bank GmbH & Co KG
Abteilung: Beschwerdeabteilung

Guten Tag lieber Feedbackgeber,

schade, dass Sie einen solchen Eindruck gewonnen haben. Gern versuchen wir nochmals zur Klärung beizutragen. Bitte nutzen Sie dafür den bekannten Kontakt zu unserer Beschwerdeabteilung.

Freundliche Grüße aus Hamburg

Ihre Hanseatic Bank

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Kommentare und Trackbacks (24)


12.02.2024 | 20:09
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Die ordentliche Kündigung der Karte steht der Bank selbstverständlich frei. Gegen eine solche hat man als Kunde normalerweise auch kein Gegenmittel. So wie man selbst darf auch die Bank die Karte kündigen.

Eine außerordentliche Kündigung bedarf natürlich eines gewichtigen Grundes. Nicht nur geringfügige Verstöße gegen den abgeschlossenen Vertrag (AGB) könnten ein solcher Grund sein.

Wenn sie weiterhin an einer gütlichen Einigung interessiert sind, sollten sie der Bank vielleicht einmal vorschlagen, dass diese ihre außerordentliche und ordentliche Kündigung zurückzieht. Im Gegenzug verpflichten sie sich, von sich aus zu kündigen. Dies würde dann keine negativen Folgen für die SCHUFA haben. Ob eine Kündigung seitens der Bank solche Folgen hätte, weiß leider niemand. Es steht aber durchaus zu vermuten.

Die Bank verdient mit einer Kreditkarte immer dann Geld, wenn diese vom Kunden eingesetzt wird oder aber, noch sehr viel besser für die Bank, wenn nur ein Teilbetrag zum Stichtag zurückgezahlt wird. Der dann zu verzinsenden Kredit ist meist mit extrem hohen Zinsen belegt.

Ein Guthaben bei der Bank auf der Karte ändert nichts daran, dass die Bank bei Umsätzen eine Provision verdient. Allerdings kann es durchaus sein, das ist nur eine Vermutung, dass das schnelle Überweisen und Zurücküberweisen von Geld über die Karte, insbesondere wenn die Herkunft des Geldes aus Immobiliengeschäften und ähnlichem herrührt, sehr schnell einen Geldwäscheverdacht aufkommen lassen kann. In solchen Fällen versuchen dann die Banken das Kundenverhältnis in aller Regel schnellstmöglich zu beenden. Denn unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um einen illegalen oder aber einen ganz normalen legalen Vorgang handelt, können umfangreiche Meldepflichten und schlicht und ergreifend viel Ärger für die Bank auf der Tagesordnung stehen. Verständlicherweise möchte das eine Bank nicht.

12.02.2024 | 20:59
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Ich habe diese Karte und die darf nicht im Guthaben geführt werden. Es wird auch explizit darauf hingewiesen, dass Guthaben nicht zur Erhöhung des Kreditrahmens führt. Daran hätte auch ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt nichts ändern können.

Wenn noch dazu Gelder von völlig Fremden darauf überwiesen werden und diese Gelder dann anschließend auf wiederum andere (neu eröffnete Tagesgeld-) Konten transferiert werden, lässt das tatsächlich einen recht seltsamen Beigeschmack aufkommen. Für solche Aktionen ist eine KREDITkarte nicht vorgesehen.

Ich vermute auch, die Bank will sich vor Geldwäsche schützen und war durch den Verstoß des Guthabens zur Sperrung berechtigt. Abgesehen davon, dass die Bank jederzeit die Vertragsbeziehungen kündigen kann.

Da wird Ihnen auch die BaFin (das wäre der richtige Ansprechpartner bei Differenzen, nicht Verbraucherschutz etc.) nicht helfen können.

14.02.2024 | 02:01
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
Danke für Ihre Nachricht.

Wo wird denn darauf hingewiesen, dass die Karte nicht im Guthaben geführt werden darf? In der AGB für die Genial Card zumindest nicht.

Die Hanseatic Bank hat sich jetzt, nachdem der erste Versuch, sich auf die AGB zu berufen, gründlich daneben ging, auf die Verfügungsrahmen herausgeredet.
Der ist ja aber eigentlich das Kreditkartenlimit, und ist dabei der maximale Geldbetrag, auf den man in dem festgelegten Zeitraum - in der Regel ein Monat - Anspruch hat. Also Geld von der Bank. aber das habe ich gar nicht in Anspruch genommen.

Die Re-Mail von der Beschwerdeabteilung der Hanseatic Bank war ziemlich unverschämt und patzig. Auf eine sachliche Beschwerde kam ein sinngemäßes "belästigen Sie uns bitte nicht länger".

Zum Thema Beigeschmack: Das Geld wurde auf von mir auf meinen Namen eröffneten tagesgeldkontotranfseriert! Was soll daran bitteschön Geldwäsche sein?
Bei jeder Kontoeröffnung muss man seine Steuernummer angeben. Nur falls Sie das nicht gewusst haben sollten.
Tagesgeldkonten eröffnet man, weil man da bis zu 4 % Zinsen für beispielsweise 6 oder 9 Monaten bekommen kann/konnte in 2023.
Ein völlig normaler Vorgang, zumindest wenn man liquide Mittel hat.

Was die Gelder von "Wildfremden" angeht, das waren teilweise zweistellige Beträge.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich davon halten soll, wenn Überweisungen von "Wildfremden" - das, was bei eBay-Verkäufen beispielsweise bis vor 3 Jahren jahrzehntelang Gang-und-Gebe war und bei den Kleinanzeigen heute noch so ist -automatisch einen Geldwäscheverdacht implizieren (soll).

Haben Sie selber noch nie Online Dinge verkauft, welche Sie nicht mehr benötigen? Beispielsweise bei einem angestrebten Hausverkauf, wie in meinem Falle (Hausrat).

Wir reden hier auch nicht etwa von fünfstelligen Beträgen oder ähnlichem, welche von Fremden auf mein Konto/Karte überwiesen wurden.

14.02.2024 | 10:34
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Heinzmann, auf die Schnelle habe ich den Guthaben-Hinweis lediglich in der Hilfe gefunden. Meine eigenen Unterlagen liegen mir hier gerade nicht vor.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum man von einer Kreditkarte aus Geld auf ein Tagesgeldkonto transferiert. Das ist ein Geschäft zwischen Giro- und Tagesgeldkonto, sprich zwischen Referenz- und Tagesgeldkonto. Warum man da eine Kreditkarte involviert, ist für mich unverständlich. Derartige „Umwege“ und Zwischenschaltungen bei Zahlungsabwicklungen sind in der Tat etwas seltsam.
Ebenso gehen Sie offenbar von dem Irrtum aus, Ihre Schuldner dürften auf die Kreditkarte einzahlen. Nein, dafür gibt es Girokonten.
Auch ich habe schon einen Haushalt aufgelöst und dies als GarageSale gestaltet. Schon, um nicht gegenüber dem Finanzamt in den Verdacht zu kommen, ich sei gewerblicher Verkäufer.

Ich denke, hier gibt es 2 Komponenten. Sie haben die Kreditkarte für Handlungen genutzt, für die sie einfach nicht gedacht ist und die Hanseatic reagiert äußerst rüde. Auch in der Reaktion auf Ihre Rückfragen.
Da wollen Sie wirklich bleiben?
Unseriös ist für mich auch, dass man die AGB vor (!) der Kartenbeantragung nicht einsehen kann.
Um Ihre Schufa sauber zu halten, sollten Sie evtl. doch die BaFin einschalten.

17.02.2024 | 00:30
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3737851

Werter Diskussionspartner/werte Diskussionspartnerin, das zum Thema "Guthabenhinweis" dürfte dann ja hinlänglich geklärt sein, finde ich zumindest.
Denn für solche grundsätzlichen Bedingungen, in dem Falle eines Guthabens auf der Kreditkarte, muss ein solches Ausschlusskriterium, und das sogar im doppelten/wahrsten Sinne des Wortes, in den AGB geführt werden!

Damit sichern sich die Banken gegenüber ihrer Kunden bekanntlich ab. Und dieser Punkt findet man nachweislich nicht in den AGB der Hanseatic Bank, auch wenn die Bank mir zwei unterschiedliche Punkte aus der AGB genannt hatte. Sie haben den Punkt ja dort auch nicht sichten können, wenn ich Ihre geschätzte Antwort richtig interpretiere (!)

Kommen wir zu dem für Sie "nicht Nachvollziehbarem'", auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederholen sollte.
Plan war, im Sommer 2023 das geerbte Elternhaus zu verkaufen und für einige Monate mit der Karte im Reisegepäck ins außereuropäische Ausland zu gehen. Da wollte ich mir mit dem Verkauf von Hausratsgegenständen ein "Polster'" auf der Kreditkarte anlegen.

Hausverkauf verzögerte sich, u. a. weil der Miterbe zwischenzeitlich verstarb und ich einen Bekannten, Anwalt, als Testamentvollstrecker einsetzte. Diese musste dann ersten die erforderlichen Voraussetzungen behördlicher Natur durchlaufen, um die ihm zugedachte Funktion ausfüllen zu können.

In der Zwischenzeit sammelte sich doch einiges an, u. a. auch weil ich Gegenstände aus einer meiner Sammlungen im Internet zum Kauf anbot, und mir das Geld auf die Kreditkarte überweisen ließ. Was wiederum den pragmatischen Hintergrund hat, dass ich nach dem Hausverkauf eben kein ganzes Stockwerk für mich haben werde, und somit auch kein ganzes Zimmer mehr alleine für die ganzen Exponate besagter Sammlung.
Und um eben nicht zu viel Geld auf dem Kreditkartenkonto zu haben, zu einem Zeitpunkt, wo bereits klar war, dass sich mein Zeitplan um einen nicht vorhersehbaren Zeitkorridor verschieben würde, habe ich das angesammelte Geld auf frisch eröffnetes Tagesgeldkonten transferiert.
Weil es da - ich weiß nicht, wie weit Sie sich in dieser Materien bewandert sind - teilweise bis zu 4 % Zinsen für 6 oder gar 9 Monate Tagesgeld gab.
Und es ist ja nicht so, dass da jetzt nur der Betrag von der Kreditkarte drauf landete, sondern auch anderen, weitaus größere Geldbeträge (Stichwort Erbschaft).

Wie Sie nach diesen Ausführungen eventuell erkennen oder zumindest erahnen können, bin ich jemand, der a) mit Geld durchaus umgehen kann, b) immer einen gewissen Plan hat, was er mit seinem Geld machen möchte, natürlich auch wie er eine gute Rendite dafür bekommt, wenn das Geld anders als geplant, nicht für den vorher geplanten Zweck (Auslandsaufenthalt) eingesetzt werden kann.

Dass meine Schuldner, wie Sie es genannt hatten, auch auf ein Girokonto (oder PayPalkonto) ihre Schuld hätten einzahlen können auf meinen Wunsch hin dann, das ist richtig. Nur, da dürften Sie mir folgen können, kann ich mit dem Girokonto bzw. der EC-Karte eben nicht im Ausland (dazu kostenlos) Geld am Automaten ziehen (!). Und das war ja, wie hinlänglich ausgeführt, der eigentliche Zweck!

(By the way - man muss bei der Hanseatic Bank, die ja nicht meine Hausbank ist, kein Girokonto führen, um eine Kreditkarte zu bekommen. Und um der Frage vorzubeugen, warum ich nicht bei meiner Hausbank eine Kreditkarte beantragt habe, dann liegt das daran, dass bei meiner Hausbank a) die Kreditkarte nicht kostenfrei ist, und vor allem b) daran dass ich mit einer Kreditkarte meiner Hausbank eben nicht wie mit der Genial Card im Ausland kostenfrei/kostenlos Geldabhebungen hätte tätigen können, wie man jetzt leider sagen muss.)

Es hat nicht jeder den gleichen Plan, weil Sie Ihren Hausratverkauf angeführt hatten. Erstens, was die Plattform angeht, zweitens, was den Plan angeht, wofür das erlöste Geld bestimmt ist.

Und Sie hätten sich Ihre Bedenken übrigens sparen können, dass Sie als gewerblicher Verkäufer hätten betrachtet werden können vom Finanzamt. Weil man da sehr wohl auch erkennen dürfte, ob da jetzt jemand Neuware im großen Stil verkauft, oder eben Gebrauchtware. Davon ausgehen, dass der von Ihnen verkaufte Hausrat nicht aus 10 Waschmaschinen, 10 Trocknern, 10 Elektroherden, 10 gebrauchten Mikrowellen usw. bestanden haben dürfte.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den erwirtschafteten Betrag in seiner Steuererklärung anzugeben.

Recht gebe ich Ihnen übrigens im letzten Absatz. Sicher ist die Kreditkarte eher für Leute gedacht, die entweder mit Geld nicht umgehen können; kein Geld haben, ständig "auf Pump leben", selber zu wenig Geld erwirtschaften, um ihren Bedarf an selbigen decken zu können, ohne fremde Hilfe.
Aber dann sollte eine Bank dies auch in deren AGB entsprechend abgesichert haben! Und das hat die Hanseatic Bank nicht, wie ich nach wie vor behaupte!

Die Bank selber, anders als bei anderen Beschwerden hier, hat sich bislang ja tunlichst zurückgehalten mit einer Stellungnahme oder einem Lösungsvorschlag dazu, wenn ich nichts übersehen haben sollte. Das könnten manche Leute als schlechtes Gewissen verstehen.

Ach ja, was Ihre sicher gutgemeinte Frage angeht, ob ich bzw. warum ich bei so einer Bank bleiben möchte (?)
Das hat, wie sollte es anders sein, rein pragmatische Gründe (kostenfreie Karte und Geldautomaten-Abhebungen im außereuropäischen Ausland).
Außerdem, der eventuelle Makel bei der Schufa, den ich auf keinen Fall ohne Widerstand akzeptieren werde/würde!

Vor allem die sofortige Kartensperrung (!) ist ein dünnes Eis für die Bank, finde ich persönlich. Wenn sie keine eindeutig nachweisliche Verletzung der AGB nachweisen kann, sondern nur "beleidigt", ist an mir nichts verdient zu haben.

MfG
Klaus Heinzmann

PS: Die BaFin habe ich kurz vor meinem Abflug angerufen. Eine große Hilfe waren sie nicht! Man dürfe keine rechtlichen Fragen beantworten. Dafür wären Anwälte zuständig. Man riet mir aber evtl. ein Vorstandmitglied der Bank postalisch anzuschreiben, um auf den Sachverhalt und die für eine Bank eher peinliche Reaktion via E-Mail hinzuweisen.
Ich denke, ein Ombudsmann-Verfahren dürfte eine zielführende Möglichkeit sein. Dem Ombudsmann dürfte die Hanseatic Bank dann zumindest nicht den Mund verbieten wollen.

17.02.2024 | 11:28
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Also ich würde hier und für jeden öffentlich einsehbar nicht meine halbe Lebensgeschichte veröffentlichen. Das geht niemanden etwas an. Und schon gar nicht nur, weil irgendjemand, der hier kommentiert, eine Bemerkung gemacht hat.

Sie sollten allerdings bedenken, dass die Bank, die die Kreditkarte herausgibt, all dieses Hintergrundwissen, was sie hier veröffentlicht haben, nicht hat. Die Bank kennt sie nicht. Sie kennt allenfalls ihren Namen und ein paar wenige Daten. Die vorgenommenen Geldtransfers haben aber, so ist zumindest meine starke Vermutung, bei der Bank entsprechende Sicherheitsalgorithmen anschlagen lassen. Diese sollen Geldwäsche und andere illegale Tätigkeiten frühzeitig entdecken. Die Bank hat auch nur einen gewissen Spielraum, weil sie vom Gesetzgeber immer engere Vorgaben bekommt und diese umsetzen muss.

Wenn diese Algorithmen anschlagen folgt bei vielen Banken die sofortige Sperre des Kontos. Und das Konto bleibt dann so lange gesperrt, bis der Sachverhalt geklärt ist. Und ja, leider ist dies in vielen Fällen rechtlich in Ordnung. Beschwerden bitte Richtung Bundesregierung und EU.

Korrekt ist, dass die Bank die Kreditkarte natürlich nicht außerordentlich kündigen darf, ohne dass ein gewichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund ist nicht erkennbar und wurde auch nicht genannt. Eine ordentliche Kündigung ist natürlich immer möglich.

Ich verstehe, dass ihnen die Konditionen der Kreditkarte offenbar gefallen und sie deshalb weiterhin Kunde der Bank bleiben beziehungsweise bleiben wollen. Das ist natürlich ihre Entscheidung. Für mich als Außenstehenden ist sie allerdings nicht nachvollziehbar. Wenn eine Bank so mit mir umspringt, würde ich sicherlich nicht mehr Kunde bei dieser Bank sein wollen. Aber wie gesagt, das müssen sie selbst wissen.

Ob die Kündigung durch die Bank, ob außerordentlich oder ordentlich, tatsächlich irgendeinen negativen Einfluss auf den Schufa Score hat, weiß ich nicht. In der Schufa werden laufende Kreditkartenverträge gespeichert. Gegebenenfalls ist dort auch das vergebene Kreditlimit vermerkt. Diese Einträge werden nach der Beendigung eines Vertrages nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Zumindest in den frei zugänglichen Daten der Scgufa wird dort nicht unterschieden zwischen einer Kündigung durch den Kunden oder durch die Bank. Allerdings fließen in die Berechnung des Scores bekanntlich auch Dinge ein, die nicht veröffentlicht werden. Mein Tipp wäre deshalb, die Verbraucher Hotline der Schufa einmal anzurufen und versuchen herauszufinden, ob eine Kündigung durch die Bank hier negativen Einfluss haben würde. Und im Hinterkopf sollte man auch behalten, dass der Score eine wichtige Bedeutung bei einer Hypothek spielt. Bei allen anderen Geschäften im normalen Leben, auch Verbraucherkreditverträgen, spielt der Score eine untergeordnete bis nicht vorhandene Rolle. Das nur als Hinweis.

Falls die Kündigung durch die Bank für die Schufa aber irrelevant sein sollte, wovon ich zumindest Stand jetzt ausgehe, dann kann ich hier auch nur erneut den abschließenden Tipp geben, sich schnellstmöglich von dieser Bank und damit auch der Kreditkarte zu trennen. Zumal die Bank ganz offensichtlich sie sowieso nicht mehr als Kunde haben möchte und gegebenenfalls jederzeit auch noch einmal ordentlich kündigt.

Und leider muss man selbst bei vollkommen normalen und legalen Vorgängen etwas mitdenken, wie und wo und wann und in welcher Art und Weise man das Geld überweist oder spart oder was auch immer damit tut. Wie gesagt, Kritik bitte an die Bundesregierung und die EU. Das mag man kritisieren. Das mag man nicht toll finden. Aber das ist nun einmal die derzeitige Lage. Also bitte in Zukunft ein klein wenig mitdenken, bevor größere Geldbeträge überwiesen werden. Denken sie immer daran, die Bank kennt den Hintergrund nicht. Und die Bank hat sehr strenge politische Vorgaben, wann bei ihr die Alarmglocken zu schellen haben.

17.02.2024 | 11:30
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Ich bitte um Nachsicht, dass ich diesen überflüssigen Roman nur quergelesen haben, aber eines sticht ins Auge: " Da wollte ich mir mit dem Verkauf von Hausratsgegenständen ein "Polster'" auf der Kreditkarte anlegen. " Entweder haben Sie meinen Hinweis, dass das völlig sinnfrei ist, nicht gelesen oder nicht verstanden.
Der Punkt ist, Ihre "Pläne" stimmen nicht mit der Nutzbarkeit der Kreditkarte überein.

Btw.: Nicht jeder hängt hier oder im Reallife seine Vermögensverhältnisse so raus wie Sie. Ich bin da eher für Understatement. Völlig gleichgültig, ob Sie meinen, da eine gewisse "Überlegenheit" an den Tag legen zu müssen. Sie wissen NICHTS.

17.02.2024 | 12:01
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBox-Benutzer, mein Kommentar war natürlich für Herrn Heinzmann und nicht für Sie bestimmt. Sorry, Sie sind mir dazwischengekommen.;-)

20.02.2024 | 09:09
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3737851

Ich habe ihren Hinweis sehr wohl verstanden: ''Hallo Herr Heinzmann, auf die Schnelle habe ich den Guthaben-Hinweis lediglich in der Hilfe gefunden. Meine eigenen Unterlagen liegen mir hier gerade nicht vor. ''

Wenn Sie das Ganze ebenfalls/selber nicht in den AGB's der Bank finden konnten wie sie ja zugegeben hatten, dann sollten Sie selber tunlichst mit dem Begriff ''sinnfrei'' in Bezug auf Andere bei Ihren Belehrungen in Zukunft vielleicht etwas spartanischer umgehen. oder um es mal in Ihrer Sprache zu sagen - nicht jeder hängt das Oberlehrerhafte so raus wie Sie.

Wenn dann ausgerechnet jemand wie Sie sich meint bei anderen beschweren zu müssen, diese wollten eine ''gewisse Überlegenheit heraushängen'' (was gar nicht mein Absicht war), dann spricht das schon Bände.

MfG

20.02.2024 | 09:09
von Klaus Heinzmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2024 | 16:04
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Werter Herr Heinzmann,

ich habe mir tatsächlich mal die Mühe gemacht, das alles durchzulesen - ich hoffe, ich habe da alle wichtigen Infos gefunden.

Mir fällt da folgendes auf.

Sie schreiben: "Denn für solche grundsätzlichen Bedingungen, in dem Falle eines Guthabens auf der Kreditkarte, muss ein solches Ausschlusskriterium, und das sogar im doppelten/wahrsten Sinne des Wortes, in den AGB geführt werden! "

Muss es das wirklich? Schließlich ist das ganze von vornherein eine KREDIT-Karte, die schon von Ihrer eigenen Natur her nicht auf Guthaben ausgelegt ist.

Und eine andere Frage, die sich mir gestellt hat, wo ich Ihre Beweggründe für Ihre Guthaben-Überweisung auf die Kreditkarte gelesen habe.

Warum genau haben Sie die Erlöse dorthin überwiesen - und eben NICHT auf Ihr normales Girokonto? Das würde mich rein persönlich interessieren, warum Sie das nicht "wie jeder andere auch" machen, Einnahmen auf das Girokonto laufen zu lassen.

Danke Ihnen.

22.02.2024 | 18:12
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Die "Beweggründe" waren, sich ein "Polster" für einen Auslandsaufenthalt zu schaffen. Eine Überlegung - ich stehe zu dem Begriff -, die vollkommen sinnfrei war.

Denn: Wenn ich einen Verfügungsrahmen von z. B. 1.000 € täglich habe, dann gilt dieser und ein "Polster" als Guthaben von z. B. 5.000 € hat Null Auswirkung auf den Verfügungsrahmen.

Zudem kann man Käufe über die GenialCard per Einzug vom Girokonto bezahlen. Was außerdem ein Polster sinnfrei macht.

Das gesamte Vorgehen war recht befremdlich und hat wohl tatsächlich nun wegen "Störung" im Umgang mit der Kreditkarte einen Schufa-Eintrag zur Folge.

22.02.2024 | 18:23
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sich ein Polster für zum Beispiel einen Auslandsaufenthalt zu schaffen, ist bei Kreditkarten etwas vollkommenstes normales. Bei Kreditkarten hat man normalerweise einen festgelegten Verfügungsrahmen zwischen zwei Abrechnungperioden. Wird der Saldo bei einer Abrechnungsperiode nicht wieder auf null gesetzt, bleibt der Verfügungsrahmen entsprechend verringert.

Durch Aufbuchen von Guthaben kann ich bei einer jeden normalen Kreditkarte meinen Verfügungsrahmen beliebig erhöhen. Der Verfügungsrahmen greift nämlich erst ab dem Moment, wo das Guthaben aufgebraucht ist. So funktionieren Kreditkarten.

Ob das bei dieser speziellen Kreditkarte hier nun vielleicht anders ist, dafür kenne ich die zu wenig. Das wäre allerdings eigenartig, unerwartet und vor allem ungewöhnlich.

Ich hatte schon viele Kreditkarten in meinem Leben. Von vielen verschiedenen Banken. Von allen drei großen Anbietern. Ausnahmslos immer habe ich Guthaben auf die Karten aufgeladen, bevor ich ins Ausland ging. Genau aus diesen eben dargestellten Gründen. Das ist ein vollkommen normaler Vorgang und eine vollkommen normale Nutzung der Kreditkarte.

Warum es höchstwahrscheinlich zur Kündigung gekommen ist, ist ausreichend erläutert. Die Nutzung der Kreditkarte entspricht nicht den Wünschen der Bank. Folglich darf sie kündigen. Sie darf ordentlich kündigen aber natürlich nicht außerordentlich.

24.02.2024 | 07:29
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
Antwort an ReclaBoxler-2003621

Danke für Ihren Beitrag.

Zu Ihrer Frage, die da lautet:
''Warum genau haben Sie die Erlöse dorthin überwiesen - und eben NICHT auf Ihr normales Girokonto? Das würde mich rein persönlich interessieren, warum Sie das nicht "wie jeder andere auch" machen, Einnahmen auf das Girokonto laufen zu lassen. ''

Auf höfliche Fragen gibt es wie es sich gehört auch höfliche Antworten.

Antwort: Wie ich im Verlauf geschrieben hatte, waren die Einnahmen durch Hausratverkäufen/Wohnungsauflösung für einen Kreditkarteneinsatz im Auslandsaufenthalt gedacht. Als ''Polster'':
Weil sich mein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt aber durch neue Umstände auf unabsehbare Zeit verschoben hatte, und damit auch der geplante Einsatz meiner Kreditkarte, wollte ich die Einahmen durch die Hausratverkäufte auf der Karte dann auf ein Konto von mir überweisen auf dem man Zinsen bekommt (teilweise temporär 4% auf Tagesgeld). Und nicht (von der Karte dann) auf mein Girokonto mit 0% Zinsen überweisen (dann hätte ich das Geld von den Zinsen her ja gleich auf meiner Kreditkarte lassen können, mathematisch betrachtet)

Das ist meinem Pragmatismus geschuldet.

MfG

24.02.2024 | 08:14
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-3737851

Mit Ihnen könnte ich über ''Sinnfreiheit'' (Ihr Lieblingsthema offenbar) sicher stundenlang diskutieren.

Vorallem über Ihre sinnfreien Gedanken, die eigenen Vorgehens- oder Denkweise als das einzige Wahre proklamieren zu wollen. Genau diesen Eindruck habe ich von Ihnen. Kostenproben gefälligt! Gerne doch.

Offenbar gehen Sie zwingend davon aus dass man bei der Bank bei der man eine Kreditkarte hat, auch zwangsläufig ein Girokonto haben muss!
Hat man Ihnen das auch wieder gesagt und Sie können es aber schriftlich nicht finden (?)
Muss man nicht! Zumindest nicht bei der Hanseatic. Und ich habe dort folglich auch nicht mein Girokonto.

Also ist Ihre Begründung dass man Käufe mit der Genial Card eh über das Girokonto bei der (gleichen) ) Bank laufen lassen, vollkommen sinnfrei in vorliegenden Falle.

Außerdem war das ''Polster'' nicht für unbedingt (nur für) Käufe sondern eher für Bargeldabhebungen im Ausland gedacht, welche gebührenfrei gewesen wären! WAS JA DER PRIMÄRE GRUND WAR BEI DER HANSEATIC EINE KREDITKARTE ZU BEANTRAGEN (Stichwort Pragmatismus)

Das richtig ''Befremdliche'' ist wohl eher Ihre Art der Diskussionsführung.
Ihre offen zur Schau gestellte oberlehrerhafte Art (das hatte ich ja bereits zuvor mir anzumerken erlaubt).
Dieses ''die Weisheit mit Löffen gegessen zu haben''.

Vielleicht sollten Sie sich mal den Beitrag eines anderen Diskussionsteilnehmers vom 22 Februar (Uhrzeit 8.23) durchlesen.

Vielleicht möchte der Nutzer ja auch gerne von Ihnen belehrt werden, dass er keine Ahnung hat. (***Sarkasmus-Modus aus***)

MfG

24.02.2024 | 08:31
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
An den ReclaBoxler, Beitrag 22 Februar 18.23 Uhr.

Danke für Ihren Beitrag. Vorallem auch in der Sachlichkeit.

Das was Sie da aus Ihrer pracktischen Erfahrung geschildert hatten, das deckt sich haargenau mit dem Vorhaben welches ich ja ''im Schilde geführt hatte''.

Sie schreiben:
''Warum es höchstwahrscheinlich zur Kündigung gekommen ist, ist ausreichend erläutert. Die Nutzung der Kreditkarte entspricht nicht den Wünschen der Bank. Folglich darf sie kündigen. Sie darf ordentlich kündigen aber natürlich nicht außerordentlich. ''

Soweit nachvollziehbar wie Sie argumentiert haben, aber rechtfertigt Ihrer Meinung nach eine ordentliche Kündigung einer Kreditkarte durch die ausstellende Bank auch die sofortige Sperrung der Karte durch selbige, und das 2 Monate vor dem Kündigungsdatum, wie in meinem Falle?

MfG

24.02.2024 | 08:55
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Selbstverständlich rechtfertigt eine ordentliche Kündigung nicht die sofortige Sperrung der Kreditkarte. Eine ordentliche Kündigung erfolgt vertragsgemäß zum nächstmöglichen vertraglichen Zeitpunkt. Bis dahin muss die Kreditkarte natürlich im vollen Umfang weiter nutzbar sein.

Hier scheint aber ja die Hanseatic Bank außerordentlich gekündigt zu haben. Nur habe ich bisher noch keine Begründung dafür lesen können. Eine außerordentliche Kündigung und damit auch eine sofortige Sperre der Kreditkarte ist nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsgrundlagen möglich. Die sind hier nicht erkennbar. Und die wurden ja scheinbar von der Bank bisher auch nicht kommuniziert.

Wenn die Bank sich auf interne Ermittlung aufgrund eines Verdachts auf Geldwäsche bezieht, so darf sie die Karte tatsächlich sofort sperren. Aufgrund regulatorischer Vorgaben muss sie das unter Umständen sogar. Und ja, leider ist es so, dass man als Kunde, der in solcher Ermittlungen gerät, praktisch keine Rechte hat. Das liegt allerdings weniger an der Bank als vielmehr an der Politik. Das sage ich nicht, um die Bank in Schutz zu nehmen, sondern einfach als sachliche Feststellung.

Ich kann hier nur wiederholen, was ich bereits schrieb, was ich persönlich tun würde. Mit einer solchen Bank würde ich in keinem Fall mehr eine Geschäftsbeziehung haben wollen. Und die Bank möchte dies ja ganz offenbar auch nicht. Und wenn eine Bank mit mir als Kunde kein Geld verdienen möchte, dann gehe ich halt zu einer anderen Bank. Das kann auch ich hier an dieser Stelle nur erneut empfehlen. Das spart viel Nerven, senkt den Blutdruck und führt schnell wieder dazu, dass man eine Kreditkarte hat, die man auch nutzen kann. Das mag vielleicht ein paar Euro mehr Gebühren kosten, aber das wäre es mir sicherlich wert. Aber natürlich muss das jeder für sich selbst entscheiden.

25.02.2024 | 08:23
von Klaus Heinzmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.02.2024 | 09:17
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
ReclaBox-Benutzer (Beitrag 24. Februar, 8:55 Uhr).

Danke für die wie immer sachliche Wortmeldung.

Alles soweit korrekt wiedergegeben in Ihrem Beitrag bzw. in Ihrer Analyse.

Offizielle Begründung zur Kündigung/Sperrung war (zuletzt) diese "Die Nutzung der Karte ist lediglich im Rahmen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Karteninhabers sowie innerhalb des Verfügungsrahmens gestattet".

Wie gesagt, ich war mit der Karte nie im Minus.

Es geht mir ja in erster Linie darum, eine negative Auswirkung auf meinen Schufa-Score von knapp 100 % zu verhindern.

Daher wäre eine Rücknahme der Kündigung seitens der Bank bzw. Umwandlung in eine Kündigung durch den Kunden, also mich, die Lösung, mit der ich durchaus leben könnte. Im Grunde genommen mein Ziel in der Sache.

Wie auch andere (ernstzunehmende) Mitdiskutanten ja schon richtigerweise geschrieben hatten, ist das Vertrauensverhältnis eh massiv gestört, dass ein "weiter" so außer Diskussion steht. Es geht einzig und alleine um die Kündigung seitens der Bank, welche mich stört (sofern der Schufa-Score darunter leiden würde).

In puncto Geldwäsche noch kurz angemerkt, auch wenn ich es schon erwähnt hatte irgendwann in diesem Thread: Jede Kontoeröffnung in DE wird automatisch dem Finanzamt gemeldet! Alleine schon der Kirchensteuerfestlegung geschuldet.

Die einzelnen (unregelmäßigen) Fremdüberweisungen (Inlandsüberweisungen, keine Bargeldeinzahlungen oder ähnliches) auf die Karte lagen jeweils - soweit ich mich erinnere - max. im mittleren, dreistelligen EUR-Bereich.
Bei solchen Summen von Geldwäsche auszugehen (seitens der Bank?) klingt für mich jetzt schon mehr als paradox, eigentlich schon lächerlich.

Ach ja, habe die Bank jetzt per Mail doch noch einmal angeschrieben, und nach der Begründung für die sofortige Kartensperrung gefragt.

25.02.2024 | 10:28
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Ich habe versucht, mich auf das Sachliche zu beziehen. Ohne persönliche Angriffe. Und dabei meine Meinung zur Sache zu vertreten.
Falls das nicht so rübergekommen ist, tut es mir leid.

Vielleicht liegt die Wahrnehmung aber auch am eigenen Charakter, der neben der verbalen Inkontinenz dann zu Antworten im Genre des Beschwerdeführers führt.

26.02.2024 | 07:51
von Klaus Heinzmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.02.2024 | 08:02
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
ReclaBox-Benutzer 3737851

Wie Sie so schön geschrieben habe - vielleicht liegt die Wahrnehmung aber auch am eigenen Charakter.

Es könnte an Ihrem sozialen Umfeld oder/und an Ihrer Erziehung liegen, dass Sie wie Sie es nannten ''verbale Inkontinez'' gerne anderen bescheinigen, anstatt sich selbst, und sich im gleichen Kurzbeitrag paradoxerweise Ihrer eigenen Sachlichkeit rühmen.

Ach ja, wer hier ''nichts weiß'' und es in der üblichen an den Tag gelegten Überheblichkeit anderen gerne ins Stammbuch schreibt, das scheinen ja eher Sie zu sein. Wenn man den sachlichen Ausführungen an derer Kartenbesitzer folgt.

04.03.2024 | 11:29
von Klaus Heinzmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Hanseatic Bank weigert sich weiterin beharrlich mir als Kunden auf Nachfrage via E-Mail schriftlich einen Grund für die sofortige Sperrung der Kreditkarte (2 Monate vor dem offiziellen Kündigungsdatum) zu nennen. Obwohl die Karte nie im Minus geführt wurde.

Eine Beschwerde gegen das Verhalten der Bank habe ich mittlerweile schriftlich bei der BAFIN eingereicht. Reaktion zw. Rückmeldung steht noch aus.

Ein für eine Bank unwürdiges Schauspiel, welches da abgeliefert wird von dem Geldhaus.


26.03.2024 | 11:57
von Klaus Heinzmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Bank möchte für sie aus ihrer Sicht unrentable Kunden um jeden Preis loswerden. Kompromissfähigkeit oder angedeutete Kompromissbereitschaft ist dabei für sie eher aus ihrer Sicht kontraproduktiv.




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