|
337 Views | 26.07.2010 | 19:17 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1944485
Ich war nachweislich zwölf Monate Kunde bei Flexstrom. Die Kündigung wurde nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Als ich per E-Mail die Schlussrechnung anforderte, bekam ich eine Rückmail, in der mir mitgeteilt wurde, dass mir kein Bonus zusteht.
In meiner Vertragsbestätigung steht eindeutig: "Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresrechnung".
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Unverzügliche Erstellung der Schlussrechnung mit Berücksichtigung des Aktionsbonus von EUR 135
ofortantwort
27.07.2010 | 09:30
Firmen-Antwort von:
FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle
Hallo ReclaBoxler-1944485,
ich prüfe dies gerne für Sie! Schicken Sie mir doch bitte eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom. de
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beispiel: Sie haben Flexstrom zum 01. o1. 2009 bezogen und kündigen zum 31. 12. 2009, dann stellt sich Flexstrom hin und sagt, hätten Ssie zum 01. 01. 2010 gekündigt, dann wäre das Jahr voll.
Das ist zwar ein Witz, aber leider bei Flexstrom gängige Praxis. Und aus diesem Grund wird der Bonus verweigert.