Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 800 Views | 31.08.2010 | 22:26 Uhr
geschrieben von Adrian Appel

FlexStrom AG (Berlin)

Satte Preiserhöhung (23%) trotz Paketpreis

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

auf Flexstrom bin ich durch einen Strompreisvergleich bei Verivox.de gestoßen und gleich ein Big Family 5600 Paket für den Zeitraum vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010 gekauft und im Voraus bezahlt. Am 03.08.2010 bekam ich die Jahresrechnung mit der Forderung zur Nachzahlung von 160,96 €.

In dem Zeitraum haben wir 5535 kWh verbraucht, also nicht, die im Paket gekaufte Menge an Energie überschritten. Eine Preiserhöhung von 23% wollten wir nicht akzeptieren und aus folgenden Gründen habe ich am 11.08.2010 einen Widerspruch per Einschreiben (mit Rückschein) abgeschickt (Kurzfassung):

  1. Über die Preiserhöhung wurde ich nicht informiert (kein Brief, kein Anruf, keine E-Mail, keine SMS, kein Vorbeikommen). Änderungen eines Vertrages müssen durch beide Vertragspartner akzeptiert werden.

  2. Eine Preissteigerung von 23% entspricht nicht annähernd der Preisentwicklung auf dem deutschen Strommarkt (statistisches Bundesamt beziffert die Teuerungsrate für den Strom in dem Zeitraum auf 6-7 %). Eine Verteuerung, die unbegründet (Aufforderung zur Offenlegung der Preiskalkulation) deutlich über der üblichen Preisentwicklung eines Produkts liegt, ergibt automatisch einen Grund zur vorzeitigen Kündigung eines Vertrages.

  3. Die Grundgebühr wurde von 5,00 € um 58% auf 7,90 € erhöht. Diese Gebühr hat mit der allgemeinen Preisentwicklung des Strompreises nichts zu tun, und darf bei einem Jahrespaket mit Vorauszahlung nicht erhöht werden.

  4. Der Preisvorteil der Konkurrenz gegenüber besteht nicht mehr. Der war aber der Grund für den Wechsel zum Flexstrom. (Verdacht auf Lockangebot oder (und) unlauteren Wettbewerb)

Obwohl ich der Flexstrom AG erteilte Einzugsermächtigung widerrufen habe (mit Bestätigung von Flexstrom), wurde das Geld von meinem Konto abgebucht. Die Bestätigung der Kenntnisnahme des Widerrufs der Einzugsermächtigung ist die einzige Reaktion der Flexstrom AG auf meinen Widerspruch. Bis Heute gibt es keine Stellungsnahme seitens Flexstrom zu den obengenannten Vorwürfen (als ob Sie meinen Widerspruch nie erhalten hätten).

Sie ignorieren mein Recht, die Richtigkeit einer Rechnung in Frage zu stellen.

Heute (31.08.2010) habe ich die erste Mahnung per Post bekommen. Die fordert mich auf, nach wie vor, 160,96 € nachzuzahlen. Das werde ich ich vorläufig, bis Sie mich als Kunden und gleichberechtigten Vertragspartner wahrnehmen, nicht tun.

Sollten Sie weiter auf die Nachzahlung bestehen, können Sie mich gewiss von der Liste Ihrer zukünftigen Kunden streichen (Kündigung folgt umgehend).

Mit freundlichen Grüßen

Appel

Rechnung Nr.: 615395

Vertragsnummer: 900001041441

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Verzicht auf die Nachforderung, Ehrlichkeit dem Kunden gegenüber


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.09.2010 | 12:07
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrter Herr Appel,

gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen.

Freundliche Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (6)


04.09.2010 | 12:23
von Adrian Appel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


04.09.2010 | 21:47
von Arno Nühm | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Arno Nühm Interessant hierbei ist nicht die Frage, ob eine Preiserhöhung generell vorgenommen wurde und ob dies rechtlich überhaupt tragbar ist, sondern eher, ob in diesem speziellen Fall erhöht werden darf.

Wenn ich Sie recht verstehe, haben Sie im Voraus ein Strompaket erworben. In diesem Fall ist ein Kaufvertrag zu bestimmten Konditionen, welche vorab geregelt wurden, zustande gekommen. Demgemäß könnte Flextrom die Tarifkonditionen, welche sich außerhalb des Paketkontingents bewegen ggf. verändern, sprich, den Preis für den Strom, der über das Paket hinaus bezogen wird, erhöhen. Den im Paket enthaltenen Strom haben Sie bereits gekauft, unabhängig davon, wann Sie diesen verbrauchen. Wenn Sie heute im Supermarkt für 50 Cent ein Paket Butter kaufen, wird nicht morgen der Marktleiter vor Ihrer Tür stehen und 20 Cent nachfordern, weil die Butter heute teurer geworden ist. In Abetracht dieser Tatsache ist die Preiserhöhung in jedem Fall rechtswidrig. Unter Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht sollten Sie auf jeden Fall von einer Zahlung absehen und es drauf ankommen lassen, dass Flexstrom diese vor Gericht geltend macht. In diesem Fall könnten Sie sich locker zurücklehnen und genießen, wie denen der Prozess um die Ohren fliegt. Da ich mir sicher bin, dass Flexstrom die Rechtslage klar sein dürfte, wird man vorher zurückrudern und Ihnen die ursprünglichen Konditionen gewähren.

Lieber Gruß,
Arno Nühm


04.09.2010 | 22:54
von C. J. | Regelverstoß melden
Schöner hätte man es nicht schreiben können.

Genau meine Meinung!

05.09.2010 | 13:08
von Arno Nühm | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Arno Nühm  spider monkey Adrian Appel: Wenn Sie Hilfe bei der Klärung benötigen, können Sie mich gerne unter ArnoNuehm82 spider monkey web.de kontaktieren. Gerne helfe ich weiter.

Freundlicher Gruß,
Arno Nühm


21.09.2010 | 01:23
von ReclaBoxler-6413327 | Regelverstoß melden
Das zeigt doch wie unseriös Flexstrom ist.

27.09.2010 | 22:17
von Adrian Appel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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