FlexStrom AG (Berlin)
Satte Preiserhöhung (23%) trotz Paketpreis
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Flexstrom bin ich durch einen Strompreisvergleich bei Verivox.de gestoßen und gleich ein Big Family 5600 Paket für den Zeitraum vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010 gekauft und im Voraus bezahlt. Am 03.08.2010 bekam ich die Jahresrechnung mit der Forderung zur Nachzahlung von 160,96 €.
In dem Zeitraum haben wir 5535 kWh verbraucht, also nicht, die im Paket gekaufte Menge an Energie überschritten. Eine Preiserhöhung von 23% wollten wir nicht akzeptieren und aus folgenden Gründen habe ich am 11.08.2010 einen Widerspruch per Einschreiben (mit Rückschein) abgeschickt (Kurzfassung):
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Über die Preiserhöhung wurde ich nicht informiert (kein Brief, kein Anruf, keine E-Mail, keine SMS, kein Vorbeikommen). Änderungen eines Vertrages müssen durch beide Vertragspartner akzeptiert werden.
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Eine Preissteigerung von 23% entspricht nicht annähernd der Preisentwicklung auf dem deutschen Strommarkt (statistisches Bundesamt beziffert die Teuerungsrate für den Strom in dem Zeitraum auf 6-7 %). Eine Verteuerung, die unbegründet (Aufforderung zur Offenlegung der Preiskalkulation) deutlich über der üblichen Preisentwicklung eines Produkts liegt, ergibt automatisch einen Grund zur vorzeitigen Kündigung eines Vertrages.
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Die Grundgebühr wurde von 5,00 € um 58% auf 7,90 € erhöht. Diese Gebühr hat mit der allgemeinen Preisentwicklung des Strompreises nichts zu tun, und darf bei einem Jahrespaket mit Vorauszahlung nicht erhöht werden.
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Der Preisvorteil der Konkurrenz gegenüber besteht nicht mehr. Der war aber der Grund für den Wechsel zum Flexstrom. (Verdacht auf Lockangebot oder (und) unlauteren Wettbewerb)
Obwohl ich der Flexstrom AG erteilte Einzugsermächtigung widerrufen habe (mit Bestätigung von Flexstrom), wurde das Geld von meinem Konto abgebucht. Die Bestätigung der Kenntnisnahme des Widerrufs der Einzugsermächtigung ist die einzige Reaktion der Flexstrom AG auf meinen Widerspruch. Bis Heute gibt es keine Stellungsnahme seitens Flexstrom zu den obengenannten Vorwürfen (als ob Sie meinen Widerspruch nie erhalten hätten).
Sie ignorieren mein Recht, die Richtigkeit einer Rechnung in Frage zu stellen.
Heute (31.08.2010) habe ich die erste Mahnung per Post bekommen. Die fordert mich auf, nach wie vor, 160,96 € nachzuzahlen. Das werde ich ich vorläufig, bis Sie mich als Kunden und gleichberechtigten Vertragspartner wahrnehmen, nicht tun.
Sollten Sie weiter auf die Nachzahlung bestehen, können Sie mich gewiss von der Liste Ihrer zukünftigen Kunden streichen (Kündigung folgt umgehend).
Mit freundlichen Grüßen
Appel
Rechnung Nr.: 615395
Vertragsnummer: 900001041441
01.09.2010 | 12:07
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrter Herr Appel,
gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen.
Freundliche Grüße
Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Wenn ich Sie recht verstehe, haben Sie im Voraus ein Strompaket erworben. In diesem Fall ist ein Kaufvertrag zu bestimmten Konditionen, welche vorab geregelt wurden, zustande gekommen. Demgemäß könnte Flextrom die Tarifkonditionen, welche sich außerhalb des Paketkontingents bewegen ggf. verändern, sprich, den Preis für den Strom, der über das Paket hinaus bezogen wird, erhöhen. Den im Paket enthaltenen Strom haben Sie bereits gekauft, unabhängig davon, wann Sie diesen verbrauchen. Wenn Sie heute im Supermarkt für 50 Cent ein Paket Butter kaufen, wird nicht morgen der Marktleiter vor Ihrer Tür stehen und 20 Cent nachfordern, weil die Butter heute teurer geworden ist. In Abetracht dieser Tatsache ist die Preiserhöhung in jedem Fall rechtswidrig. Unter Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht sollten Sie auf jeden Fall von einer Zahlung absehen und es drauf ankommen lassen, dass Flexstrom diese vor Gericht geltend macht. In diesem Fall könnten Sie sich locker zurücklehnen und genießen, wie denen der Prozess um die Ohren fliegt. Da ich mir sicher bin, dass Flexstrom die Rechtslage klar sein dürfte, wird man vorher zurückrudern und Ihnen die ursprünglichen Konditionen gewähren.
Lieber Gruß,
Arno Nühm
Genau meine Meinung!
Freundlicher Gruß,
Arno Nühm
Beschwerde ist gelöst.