Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 253 Views | 13.10.2010 | 08:04 Uhr
geschrieben von Petra H. Marburg

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom verweigert Auszahlung des Aktionsbonus

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 900001103426 - Rechnung Nr. 703379

Auch ich wechselte im letzten Sommer zu FlexStrom, weil er lt. Verivox der günstigste Anbieter war, zumindest wenn man den in Aussicht gestellten Bonus (in meinem Fall 100 €) mitberücksichtigte.

SCHLAGWORTE

Im Bestätigungsschreiben von damals schrieb mir FlexStrom: „Bitte beachten Sie, dass Ihr Bonus vereinbarungsgemäß nach zwölf Monaten erstattet wird“.

Ab dem 1.6.2009 wurde mein Strom also von FlexStrom geliefert. Mit Schreiben vom 26.3.2010 teilte mir FlexStrom mit, dass sich mein gewählter Tarif nach Ablauf der 12monatigen Preisgarantie (ich hatte bei Vertragsabschluss die Option „Garantiepreis gewählt“ und einen entsprechenden Aufpreis gezahlt) preislich verändere und „steigende Beschaffungskosten eine geringe Preisanpassung notwendig machen“. Diese "geringe Preisanpassung" betrug in meinem Fall über 32%.

Das war für mich preislich völlig inakzeptabel und ich kündigte mit Schreiben vom 3.4.2010 zum Ende der einjährigen Mindestbezugsdauer. Bereits in meinem Kündigungsschreiben bat ich darum, den Bonus in Höhe von 100 € als bald nach Inkrafttreten der Kündigung auf mein Konto zu überweisen. Am 12.4.2010 bestätigte FlexStrom die Kündigung zum 31.5.2010.

Seit dem 1.6.2011 werde ich nun von einem anderen Stromanbieter beliefert. In der Schlussabrechnung von FlexStrom (22.9.2010) ist der Bonus von 100 € nicht berücksichtigt, weswegen ich Widerspruch gegen die Schlussabrechnung eingelegt habe. In dem Antwortbrief von FlexStrom auf diesen Widerspruch heißt es lediglich: „Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben“.

In den AGB (Punkt 7.3.) steht jedoch eindeutig, dass der Bonus nach einjähriger Belieferung fällig und mit der ersten Jahresrechnung verrechnet wird. Genau ein Jahr bin ich von FlexStrom beliefert worden. In den AGB steht auch, dass der Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfällt, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. Auch das trifft in meinem Fall zu. Ich wurde genau ein Jahr beliefert und erst danach wird die Kündigung wirksam.

Auch nach Einschätzung meines Anwalts sei die Rechtslage eindeutig. Warum FlexStrom sich dennoch weigert, den Bonus auszubezahlen, ist kaum nachvollziehbar.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrektur der Schlussrechnung und Zahlung des Aktionsbonus von 100 €


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Kommentare und Trackbacks (2)


14.11.2010 | 13:35
von Petra H. Marburg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mittlerweile nochmals per Mail Konatkt mit Flexstrom aufgenommen. Mir wurde mitgeteilt, dass zwar kein Rechtsanspruch auf den Bonus bestehe, sie diesen jedoch aus Kulanzgründen gewähren. Eine entsprechend korrigierte Endabrechnung habe ich bereits erhalten, mit dem Hinweis, dass mein Guthaben im Laufe der nächsten drei Wochen ausbezahlt werde. Diese Drei-Wochen-Frist läuft in der kommenden Woche ab. Ich hoffe, dass dann das Geld auf dem Konto eintrifft.


17.11.2010 | 20:16
von Petra H. Marburg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Bonus in Höhe von 100 Euro ist heute - pünklich drei Wochen nach Zusendung der korrigierten Endabrechnung - eingetroffen.




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