FlexStrom AG (Berlin)
Falscher Zählerstand, unterjährige Preiserhöhung ohne Zustimmung
Bestell-/Kundennummer: Knd.-Nr. 900001210766, Rechn.-Nr. 830042
Am 01.12.2009 haben wir einen Stromvertrag bei FlexStrom mit einem 2400 kw/h Paket abgeschlossen. Dies ist der Tarif 2398. Zum 30.11.2010 haben wir den Vertrag gekündigt.
1) Pünktlich am 01.12.2010 habe ich den Zählerstand 3962 an das Versorgungsunternehmen "Netzdienste Rhein Main" übermittelt. Dies wurde mir telefonisch bestätigt. Trotzdem wird in der Schlussrechnung ein Zählerstand von 3289 angegeben.
2) Am 01.04.2010 sind wir ohne Information und schon gar nicht unsere Zustimmung in den Tarif 3025 umgestellt worden. Dies entspricht u. a. einer Preiserhöhung der Grundgebühr von 1,99 EUR auf 7,50 EUR.
Von dem Neukundenbonus von 100 EUR erhalte ich jetzt nur noch 31,81 EUR zurück.
Ich fordere Sie auf, die Rechnung unverzüglich zu korrigieren:
1) Korrektur des Zählerstandes auf 3962
2) Neuberechnung der Rückzahlung auf Basis des Tarifs 2398
Sollte ich diese korrigierte Rechnung nicht bis zum 15. Januar 2011 erhalten, werde ich hierzu einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Forderung beauftragen.
Es gibt ja für die Portale Vermittlungsprovisionen für jeden Kunden.
So scheinen auch die Netzbetreiber durch das Vorverlegen von Zählerständen zu profitieren, weil eben zwei mal abgerechnet und kassiert wird.
Mir stellte sich die Frage, als ich feststellen musste, dass der Netzbetreiber meinen Zählerstand vorverlegt hatte, als Begründung wurde mir gesagt, es wurde neu geschätzt. Ich erinnere mich aber genau, dass der korrekte Stand auf Nachfragen zum Zeitpunkt des damaligen Wechsels noch der von mir gemeldete vom Vorversorger war.
Die Karte, die man immer zur Ablesung zurücksenden musste. Ich habe auch noch die Kopie.
Also fragt Euren Netzbetreiber nochmal, hier scheint es Manipulationsmöglichkeiten zu geben.
Dann kann der Stromlieferant nur mit diesen falschen Zählerständen abrechnen. Ist aber keine Entschuldigung!
Bei Netzdienste Rhein Main wurde mir bestätigt, dass am 01.12.2010 der korrekte Zählerstand an Flexstrom übermittelt wurde.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Sehr geehrte Frau Kremer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.01.2011. Gern haben wir die Angelegenheit für Sie geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Wir haben Sie mit Schreiben vom 03.02.2010 über eine Preisanpassung zum 01.04.2010 in Kenntnis gesetzt. Da wir keine anderslautenden Informationen erhalten haben, gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus. Die Preisanpassung hat deshalb Bestand, eine Korrektur der Rechnung kann leider nicht erfolgen.
Nach Ihren Angaben ist der uns vorliegende und in unserer Abrechnung verwendete Anfangszählerstand nicht korrekt.
Allerdings hat Ihr zuständiger Netzbetreiber uns diesen Zählerstand mitgeteilt. Nach den geltenden energierechtlichen Regelungen ist dieser Zählerstand für uns bindend.
FlexStrom hat leider nicht die Möglichkeit eine einseitige Korrektur vorzunehmen, so gern wir dies für Sie tun würden.
Bitte setzen Sie sich bis zum 16.02.2011 mit dem örtlichen Netzbetreiber in Verbindung. Sofern dieser eine Korrektur vornimmt, wird FlexStrom automatisch benachrichtigt. Wir werden dann gerne eine geänderte Rechnung für Sie erstellen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
> Vorgangsnummer E2011-01-04-0161/216-6r
>
Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
09.02.2011
Sehr geehrter Herr Kremer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.01.2011 an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
Bevor ich auf Ihr konkretes Anliegen eingehe, teile ich Ihnen mit, dass es dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur auf Grund der Vielzahl der eingehenden Verbraucheranfragen und -beschwerden nicht immer möglich ist, kurzfristig auf die Anfragen und Beschwerden zu antworten. Die Abarbeitung erfolgt grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge. Insofern bitte ich, Verzögerungen in der Beantwortung zu entschuldigen.
Wie Sie mitteilen, haben Sie den Energieliefervertrag mit der Firma FlexStrom AG zum 30.11.2011 gekündigt. Weiter teilen Sie mit, dass in der vorliegenden Abrechnung der vom Netzbetreiber übermittelte Zählerstand nicht zur Berechnung heran gezogen wurde. eine Korrektur der Abrechnung ist bisher nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund habe ich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt- die FlexStrom AG zur Stellungnahme und Korrektur der Schlussrechnung aufgefordert
Sobald mir eine Stellungnahme vorliegt, werde ich Sie unverzüglich darüber unterrichten.
Bezüglich Ihrer Mitteilung nach den Tarifwechsel zum 01.04.2010 und der Bonuszahlung muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesnetzagentur hier keine Handlungsmöglichkeit hat.
Ein Tarifwechsel muss angekündigt und von Ihnen bestätigt werden. Warum dieses nicht erfolgte, kann im nach herein von der Bundesnetzagentur nicht geklärt werden.
Auf Grund von vermehrten Beschwerden bezüglich der Bonuszahlung hatte die Bundesnetzagentur das Unternehmen angeschrieben. Die FlexStrom AG verweist auf Ihrer AGBs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
* Verbraucherservice-EnergieBNetzA.de
> Vorgangsnummer E2011-01-04-0161/216-6r
> Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
09.02.2011
Sehr geehrter Herr Kremer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.01.2011 an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.
Bevor ich auf Ihr konkretes Anliegen eingehe, teile ich Ihnen mit, dass es dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur auf Grund der Vielzahl der eingehenden Verbraucheranfragen und -beschwerden nicht immer möglich ist, kurzfristig auf die Anfragen und Beschwerden zu antworten. Die Abarbeitung erfolgt grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge. Insofern bitte ich, Verzögerungen in der Beantwortung zu entschuldigen.
Wie Sie mitteilen, haben Sie den Energieliefervertrag mit der Firma FlexStrom AG zum 30.11.2011 gekündigt . Weiter teilen Sie mit, dass in der vorliegenden Abrechnung der vom Netzbetreiber übermittelte Zählerstand nicht zur Berechnung heran gezogen wurde. eine Korrektur der Abrechnung ist bisher nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund habe ich - Ihr Einverständnis vorausgesetzt- die FlexStrom AG zur Stellungnahme und Korrektur der Schlussrechnung aufgefordert
Sobald mir eine Stellungnahme vorliegt, werde ich Sie unverzüglich darüber unterrichten.
Bezüglich Ihrer Mitteilung nach den Tarifwechsel zum 01.04.2010 und der Bonuszahlung muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesnetzagentur hier keine Handlungsmöglichkeit hat.
Ein Tarifwechsel muss angekündigt und von Ihnen bestätigt werden. Warum dieses nicht erfolgte, kann im nach herein von der Bundesnetzagentur nicht geklärt werden.
Auf Grund von vermehrten Beschwerden bezüglich der Bonuszahlung hatte die Bundesnetzagentur das Unternehmen angeschrieben. Die FlexStrom AG verweist auf Ihrer AGBs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur
* Verbraucherservice-EnergieBNetzA.de
Danke Reclabox