Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1480 Views | 21.04.2011 | 21:27 Uhr
geschrieben von Phönix

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Unseriöser Stromanbieter?

Auch ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit Stromio, der zuständigen Kontrollbehörde (Bundesnetzagentur) und Veriox gemacht.

SCHLAGWORTE

Anfang 2010 bin ich zu Stromio gewechselt, weil ich dachte, dass ich Geld sparen könnte (lt. Veriox ist Stromio einer der günstigsten Anbieter - trotz zahlreicher Kundenbeschwerden auch aktuell noch).

Der Vertragsbeginn klappte reibungslos, aber die Abschläge wurden von Stromio viel zu hoch angesetzt. Das ließ sich auch nicht ändern - na ja, man denkt, dann ist das eben eine gute Sparkasse. Das ist aber illusorisch, denn Stromio erhöhte - trotz Preisgarantie - zwei Mal die Preise, lt. AGB war das leider möglich, auch wenn man nicht damit gerechnet hat.

Die erste Preiserhöhung war versteckt in einem zugeschickten Flyer - das fand ich unverschämt und habe Stromio angemailt. Die Antwort war lapidar - "tut und Leid, aber zahlen musst Du dummer Kunde trotzdem" - meine Interpretation der Antwort.

Zum Jahresende, nachdem die zweite Preiserhöhung angekündigt wurde, wollte ich kündigen und habe meine Einzugsermächtigung sofort zurückgezogen, weil Stromio die Erhöhung zum Anlass nahm, gleich die Abschläge um 6 €/Monat zu erhöhen.

Die Kündigung wurde nicht akzeptiert und meine zurück gezogene Einzugsermächtigung ignoriert. Damit ging der Ärger erst richtig los. Ich habe den zu unrecht abgezogenen Abschlag natürlich zurück geholt. Einen Dauerauftrag hatte ich vorher schon eingerichtet mit dem Ursprungsabschlag. Stromio fing an zu mahnen, stellte unsinnige Rücklastschriftgebühren und Mahnkosten in Rechnung, drohte mit Kündigung (inzwischen hatte ich schon wirksam gekündigt) usw.

Dass Stromio telefonisch nicht zu erreichen ist, braucht hier wohl nicht erwähnt zu werden. Auch der Mailkontakt fand nicht mehr statt, es kamen lediglich Eingangsbestätigungen zurück.

Ich bin jetzt auf die Schlussrechnung gespannt (sofern sie denn irgendwann kommt), vor allen Dingen, ob irgendwelche ungerechtfertigten Mahnkosten berechnet sind. Sollte die Rechnung nicht in Ordnung sein, so werde ich sofort einen RA einschalten.

Viele Grüße an die Leser dieses Beitrages,

Sabine Boje

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Kommentare und Trackbacks (6)


22.04.2011 | 15:12
von Jörg Niebur | Regelverstoß melden
Wenn von einem Konto nach Widerruf der Einzugsermächtigung Geld eingezogen wird, sollte dies juristisch geprüft werden, z. B. durch die Staatsanwaltschaft.
Die kennen sich damit aus. Der Täter anschließend auch.

Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. In NRW klappts sogar Online.

24.04.2011 | 18:44
von Heinz | Regelverstoß melden
Ich rate selber eine Schlussabrechnung zu erstellen, in der auch die Boni eingerechnet sind, jedes abgebuchte Geld zurück buchen zu lassen und Stromio nur so viel zu überweisen, wie denen nach einem Jahr wirklich zusteht. So kommt man nicht in Vorlage und kann nicht abgezockt werden. Und dafür gibt es verschiedene Methoden. Rechtzeitig kündigen nicht vergessen.

29.04.2011 | 20:59
von Phönix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe Stromio angemailt und um die Schlussrechnung gebeten.


14.05.2011 | 18:43
von Phönix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Schlussrechnung wurde von Stromio erstellt. Allerdings sind die unberechtigten Mahngebühren auf mein Guthaben (419,-€ abzüglich 2 x 5,- € Mahngebühren für ?) angerechnet worden. Damit bin ich auf gar keinen Fall einverstanden und werde einen Rechtsanwalt beauftragen. Das Guthaben ist auch noch nicht auf meinem Konto - Verzug von Stromio heute ein Tag.

Viele Grüße,
Sabine Boje


22.05.2011 | 21:04
von Phönix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat mein Guthaben immer noch nicht überwiesen - Verzug von Stromio heute neun Tage.


27.05.2011 | 10:57
von Phönix gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat das Guthaben überwiesen. :-)




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