Werbeagentur Marco Winter/Schönau & Partner (Kolbermoor)
Abo bezahlt und noch nicht einen Auftrag erhalten!
Ich habe im August 2010 meine Jahresrechnung für dieses Abo, das mir angedreht wurde, bezahlt. Ich habe bis heute nicht einen einzigen Werbeauftrag bekommen!
Bald kommt die nächste Rechnung und ich weiß nicht, was ich machen soll. Ich habe den Vertrag von der Werbeagentur und dort steht ausdrücklich, dass die mir garantieren, dass ich jeden Monat einen Werbeauftrag erhalte und ich pro Auftrag mind. 30 € bekommen werde und somit die Kosten für das Abo decken würde.
Jetzt sitze ich da und habe keine Ahnung, ob ich das Abo jetzt schon kündigen kann, weil ich es für zwei Jahre unterschrieben habe. Aber wenn die Agentur den Vertrag bricht, müsste ich doch eigentlich problemlos kündigen können, oder nicht?
28.06.2011 | 11:10
Abteilung: Hauptsitz
Sehr geehrte Frau Alice,
in Ihrem Vertrag ist klar festgehalten, dass Sie den Nachweis der ersten bezahlten Rechnung vom gezeichneten Abonnement, der Agentur vorlegen müssen (per Fax, Post oder Mail). Diesen Nachweis haben Sie bis heute nicht erbracht, womit die Frage beantwortet ist, warum Sie noch keine Aufträge erhalten haben.
Das Abonnement hatten Sie freiwillig gezeichnet um eine Gebühr in bar zu umgehen. Im Übrigen kommen wir unseren Vertragsinhalt nach, können dieses jedoch nur wenn Persone wie Sie Ihren eigenen Pflichten, resultierend aus den Vertragsinhalten, zeitgerecht nachkommen.
Das ist genauso wie mit dem Kredithai. Jeder weiß, dass der Wucherzinsen verlangt und trotzdem gibt's jede Menge Leute, die dort einen Kreditvertrag unterzeichnen. Hinterher meckern sie dann alle!
Glauben Sie wirklich, dass die Werbeagentur Marco Winter Ihnen diese Frage: "Jetzt sitze ich da und habe keine Ahnung, ob ich das Abo jetzt schon kündigen kann, weil ich es für zwei Jahre unterschrieben habe. Aber wenn die Agentur den Vertrag bricht, müsste ich doch eigentlich problemlos kündigen können, oder nicht?" beantworten wird?
Diese Frage wird nämlich an die Marco Winter weiter gleitet, wie Sie hoffentlich wissen. Solche Fragen stellt man nicht in Beschwerdeportalen, sondern an eine Rechtsberatung!