Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1574 Views | 11.07.2011 | 18:24 Uhr
geschrieben von Gunter Kretzschmar

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Jahresendabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 10095579

Sehr geehrte Damen und Herren

Seit nunmehr mehr als seiben Wochen warten wir auf unsere Jahresendabrechnung. Nach mehreren Versuchen sie dazu zu bringen, unsere Endabrechnung zu bearbeiten bzw. uns Bescheid zu geben, wie der weitere Ablauf mit der zu erwartenden Rückzahlung abläuft, ist ihre einzige Reaktion uns mitzuteilen, dass sie einen Systemfehler beheben müssen.

Seit zwei Monaten wird der monatliche Abschlag nicht mehr abgebucht. Wir haben die Befürchtung, dass unsere Stromversorgung nicht mehr sichergestellt ist. Bitte geben sie uns umgehend Bescheid, ob wir uns nach einem neuen Stromanbieter umschauen sollten.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Umgehende Bearbeitung unserer Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.07.2011 | 16:19
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung

Sehr geehrter Herr Kretzschmar,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass es bei der Erstellung Ihrer Rechnung zu einer Verzögerung gekommen ist. Neben der internen Prüfung und Erstellung sind wir von externen Daten (wie dem Zählerstand, den uns der zuständige Netzbetreiber vor Ort zur Verfügung stellt) abhängig. Hier kann es in einzelnen Fällen zu Verspätungen kommen, die aber nicht zwangsläufig durch uns verursacht sind.

Dennoch sind wir sehr bemüht, allen Kunden eine pünktliche und korrekte Rechnung zukommen lassen. Auch in Ihrem Falle möchten wir uns um Ihre Zufriedenheit bemühen und werden Sie in Kürze noch einmal persönlich kontaktieren, um Ihnen die genauen Umstände der Verzögerung sowie die weiteren Schritte zu erläutern.

Wir bitten um Entschuldigung und bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (7)


12.07.2011 | 08:25
von ReclaBoxler-4919128 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Stromio den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Stromio) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

12.07.2011 | 22:43
von RS | Regelverstoß melden
Diese Beschwerden über Stromio kommen mir sehr bekannt vor. Irgendwann habe ich das alles schon mal gelesen. Teldafax oder so ähnlich hieß die Firma.

14.07.2011 | 10:36
von Soisses | Regelverstoß melden
Man kann auch zu viel abgebuchtes Geld (nach eigener Abrechnung) bis zu einem Jahr bei der Bank zurück buchen lassen (was die wenigsten wissen, die Bank ist dazu verpflichtet). Warum deshalb Stromio nicht die Arbeit abnehmen, wenn sie soviel Arbeit mit den Neuanmeldungen haben? So kann man auch sicher sein, dass keine manipulierten Zählerstände, die richtigen Tarife und vor allem die Boni ordnungsgemäß berücksichtigt sind.

20.07.2011 | 10:37
von Edeltraud Schröder | Regelverstoß melden
Habe auch Probleme mit Stromio.
Habe den Bonus von 90€ nicht erhalten. Laut AGB von 2009/10, die ich abgespeichert habe, stand nichts von Mindestabnahme drin.
Am 11.7.11 erhielt ich eine Mail, dass sie den Bonus aus Kulanz in den nächsten Tagen überweisen. Bis heute noch kein Geld eingegangen.
Seit gestern auch keine Reaktion mehr von Stromio auf meine Mails.
Habe so eben bei meiner Bank drei Monatsraten zurück buchen lassen.
Die 19 €, die zu viel sind, werde ich dann an Stromio zurück überweisen, ohne Mahngebühren!
Die Mails von Stromio sind nur Hinhaltetechnik. Sie hatten jetzt zehn Tage für die Überweisung Zeit.
Seit 11.7.11 nur Mails, dass das Geld in den nächsten Tagen überwiesen wird.
Ich könnte Wetten, wenn sie es merken, dass das Geld zurück gebucht wurde, das sie sofort mit Mahnung reagieren. Aber die Gebühren für Rücklastschrift können sie selber bezahlen!

20.07.2011 | 23:28
von ReclaBoxler-5217318 | Regelverstoß melden
Nunmehr sieben Wochen? Na, das ist für Stromio Verhältnisse nix. Aber ist doch super, dass sie auch die Abschläge nicht abbuchen, so kriegen Sie langsam Ihr Guthaben zurück. Und - keine Sorge, die Stromversorgung ist sichergestellt, Sie sind doch nicht im Verzug und bei einer Insolvenz tritt der Grundversorger ein. So leicht dreht Ihnen keiner den Saft ab.

23.07.2011 | 07:44
von Gunter Kretzschmar gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gleich nach dem Eintrag bei ihrem Portal wurde unser Anliegen von Stromio geklärt.


21.11.2011 | 17:52
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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