E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)
Falsche Endabrechnung
Bestell-/Kundennummer: 232001991797
Ich habe von Eon- Avacon im Juli eine Endabrechnung (Strom und Gas) für den Zeitraum Januar bis April erhalten. Da die Summe relativ hoch war, habe ich nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass die Zählerstände geschätzt wurden.
Daraufhin bat ich die Nachmieterin, die sie sich bei einem anderen Versorger angemeldet hatte, mir die Zählerstände noch einmal per Unterschrift zu bestätigen. Die Mitarbeiter an der Hotline meinten, wenn dem Unternehmen dieser Beleg vorliege, könnten sie sofort eine neue Abschlussrechnung erstellen.
Nachdem nun ein Monat vergangen war, telefonierte ich erneut mit dem "Kundenservice" und erfuhr, dass die Rechnung noch nicht bearbeitet wurde, allerdings eine Neuausstellung auf die Prioritätenliste gesetzt werde. Verwunderlich: Priortätenliste!
Nachdem nun Eon freundlicherweise mein Guthaben einen weiteren Monat verwaltet und vermehrt hatte, rief ich mal wieder an und fragte nach dem Stand der Dinge. Nacheinander versicherten mir zwei Mitarbeiter, dass sie Per click am PC eine Neuausstellung der Rechnung veranlassten, mussten sich jedoch darüber wundern, dass ihre Software das nicht ermöglichte. Begründung: "Sie haben ein ungewöhnlich großes Guthaben."
Also, mich wundert das nicht. Als ich nun die Nase voll hatte und nach einem Vorgesetzten bzw. der Beschwerdestelle fragte, wurde mir gesagt, dass diese Informationen für Kunden nicht vorgesehen seien.
Wenn man sich die Beschwerden auf dieser Plattform ansieht, kann man schon zu der Vermutung kommen, dass das Unternehmen sich äußerst kundenfreundlich verhält und die geschilderten Sachverhalte alles Einzelfälle sind, die man miteinander nicht vergleichen kann.
17.12.2011 | 13:43
Abteilung: Servicemanagement
Lieber Reclaboxer,
die aktuellen Zählerstände liegen uns vor. Jedoch brauchen wir für eine Erdgasrechnung vom Netzbetreiber noch weitere Daten: den Brennwert und die z-Zahl, damit der in Kubikmeter gemessene Verbrauch in Kilowattstunden umgerechnet werden kann.
Bei der Übermittlung der Daten vom Netzbetreiber an uns kam es zu einem Problem, das wir aktuell versuchen zu lösen.
Leider können wir Sie heute nur noch um etwas Geduld bitten. Wir versichern Ihnen aber, dass wir zeitnah eine korrekte Rechnung auf den Weg zu Ihnen bringen.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
(z. B.:
Strom: "-. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxxxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €)
(Gas: "-. - da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (EON Avacon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Nun kommen ständigen Mahnungen. Habe es mit Aufklärung per e-mail, per Brief und per Hotline versucht. Die einzigen Reaktionen sind weiterhin Mahnungen und Drohungen ohne Namen und Unterschriften. Auf Klärung des Sachverhalts legt E.on keinen Wert.
Beschwerde ist gelöst