Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1501 Views | 18.05.2012 | 10:59 Uhr
geschrieben von Oliver Kruse

FlexStrom AG (Berlin)

Irreführung von FlexStrom bei Kündigung!

Bestell-/Kundennummer: D10900001688005

Ich bin seit 02/2011 Stromenergiekunde bei FlexStrom und musste aus beruflichen Gründen zum 01.04.2012 umziehen.

SCHLAGWORTE

Somit habe ich FlexStrom Anfang Februar schriftlich die Kündigung meines Vertrages mitgeteilt in der (falschen) Annahme, dass ich fristgerecht gekündigt hätte. Die Antwort per Mail lautete, dass ich meinen Vertrag drei Monate vor Ablauf der einjährigen Vertragslaufzeit hätte kündigen müssen und man die Kündigung dann zum 31.03.2013 akzeptiere. Man würde mich bis dahin weiterhin gerne mit Strom beliefern.

Am neuen Wohnort bin ich dann in eine Wohnung mit bestehendem Stromliefervertrag eingezogen, auf den ich keinen Einfluss habe und der auch weiter bestehen soll. Ich habe den Kundenservice von FlexStrom telefonisch über diese zusätzliche Sachlage informiert und mit der Mitarbeiterin die Möglichkeiten besprochen. Ihre abschließende Aussage war, dass nach Punkt 5 der AGB von FlexStrom ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn FlexStrom den Kunden am neuen Wohnort nicht mit Strom beliefern kann, und das wäre bei mir dann der Fall. Ich solle den bestehenden Stromliefervertrag am neuen Wohnort in Kopie an FlexStrom senden und dann würde sich die entsprechende Abteilung damit beschäftigen. Das wäre kein Problem. Das tat ich in guter Hoffnung.

Wenige Tage später bekam ich eine Antwort per Mail, deren sinnhafte Aussage nur darin bestand, dass man sich über meinen Umzug freue, mich am neuen Ort gerne auch weiter mit Strom beliefere und dazu meine Daten benötige. Da habe ich mich das erste mal gefragt, ob der Schriftverkehr bei FlexStrom von Manpower bearbeitet wird oder nur maschinell eingelesen und standardisiert beantwortet wird.

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Meine Anlaufstelle war der Kundenservice, nebenbei bemerkt eine übliche 01805 -er Nummer mit entsprechender Warteschleife, wo ich doch auf eine wissende und meines Erachtens kompetente Mitarbeiterin stieß. Nach Erklärung der bisherigen Sachlage sagte Sie, ich müsse zu der Kündigung und dem bestehenden Vertrag der Stromlieferung zusätzlich eine Bestätigung meines Umzugs an FlexStrom senden, sprich die Meldebestätigung am neuen Wohnort. Ich war etwas perplex und habe nur gedacht, warum habe ich diese Info nicht beim ersten Telefonat bekommen. Ich tat wie mir gesagt, wiederum in guter Hoffnung.

Leider war die darauf folgende Mail nicht wesentlich abweichend von den voran gegangenen, FlexStrom kann meine Kündigung nach dem Punkt 5 ihrer AGB nicht erkennen und nimmt meine Kündigung zum 31.03.2013 an.

Ich habe so langsam das Gefühl, ich bin am Ende mit meinem Latein, die Mitarbeiter im Kundenservice sind zwar bemüht, leider hakt es dann aber irgendwo anders im System. Die mündlichen und schriftlichen Aussagen differieren konträr. Der Entscheidungsprozess und die Gründe, die zur Entscheidung führen, sind für mich nicht transparent, dementsprechend schleierhaft und nicht nachvollziehbar. Es wird sich hinter Paragraphen und unpersönlichen Mails versteckt. Das ist weder kundenfreundlich noch vertrauenserweckend.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Zeitnahe und nachvollziehbare Bestätigung meiner Kündigung.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


25.05.2012 | 13:04
von Oliver Kruse noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.06.2012 | 15:20
von Oliver Kruse gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Lösung beruhte allerdings auf einer alleinigen Aktivität meinerseits, indem ich persönlich bei Flexstrom vorstellig geworden bin. Und nur mit Vorlage eines weiteren Dokumentes zur x-ten Bestätigung, dass ich nicht selber Mieter bin und keinen eigenen Stromzähler habe, hat man meine Vertragslaufzeit angepasst. Heißt auf Neudeutsch, der Vertrag wurde vorzeitig beendet und mir eine korrigierte Schlussrechnung zugesandt. Das mag alles nach den AGB´s der Flexstrom so richtig sein, mir fehlen allerdings für das Prozedere die Worte. Flexstrom ist aus meiner Sicht NICHT EMPFEHLENSWERT!




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