Startseite > ReclaBox oder auch die Beschwerdeführer > Beschwerde-Nr.: 49685
237 Views | 22.05.2012 | 18:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5309881

ReclaBox oder auch die Beschwerdeführer

Anmerkungen zu Beantwortungen von Reklamationen

Das hier ist weniger eine Beschwerde als vielmehr konstruktive Kritik. Obwohl je länger ich darüber nachdenke, desto mehr würde ich auch "ja" zu einer Beschwerde sagen.

SCHLAGWORTE

Vielfach liest man hier sinngemäß, nachdem eine Beschwerde vom BF beantwortet wurde: "Beschwerdestatus wurde nach Rückfrage wie folgt geändert: Beschwerde ist gelöst." Aber niemand hält es auch nur ansatzweise für nötig zu schreiben, WIE oder WODURCH die Beschwerde gelöst wurde.

Mal nur ein einziges Beispiel, z. B. eine Beschwerde über Hermes, wo der Bote (trotz eindeutiger mehrfacher Aufforderung) den Weg des BF mit dem Transporter befahren hat, obwohl der a) nicht dafür geeignet ist und b) das durch Beschilderung etc. vom BF verboten wurde. Die Lösung war seinerzeit: "Beschwerde ist gelöst". Der Leser wüsste aber gerne, WAS genau dazu geführt hat, dass die Beschwerde gelöst ist. Läuft der Bote jetzt vom Tor bis zur Haustür oder darf er jetzt den Weg doch befahren oder oder oder.

Versteht ihr, was ich meine? Da wird hier eine Rekla eingestellt, man erhält ggf. nützliche Tipps zur Lösung dieser (natürlich gibt es auch "andere" Kommentare, die mehr sinnbefreit sind), die Firma meldet sich mit Standard-Sätzen (bitte senden Sie Ihr Anliegen an xy spider monkey abc.de) - und es gibt eine Lösung. Aber keiner erfährt, wie genau es dazu gekommen ist.

Verpassen die Firmen den Beschwerdeführern einen "Maulkorb" als Bedingung dafür, dass man die Beschwerde ernst nimmt bzw. bearbeitet? Wenn ja, ist das eine Sache - aber ansonsten ist es meines Erachtens nicht in Ordnung, die Reklas "halb fertig" stehen zu lassen, wenn man nicht den Grund für die Lösung erfährt.

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Meine Forderung an ReclaBox oder auch die Beschwerdeführer: Vollständige Beantwortung von Reklamationen inklusive Grund bzw. Art und Weise der Lösung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (11)


16.08.2012 | 13:27
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Finde ich gut, dass das endlich mal jemand sagt.

Mich würde hier mal eine Antwort von Reclabox interessieren bzw. die Meinungen anderer User.

16.08.2012 | 16:17
von ReclaBoxler-7182218 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5110210

Was haben Sie an dieser Beschwerde auszusetzen?

de.reclabox.com/beschwerde/52588-brueck-bautenschutz-dresden-dresden-lohnzahlungen

16.08.2012 | 18:27
von ReclaBoxler-7182218
Was ist wenn es gibt vom Arbeitsgericht ein Titel gibt?

16.08.2012 | 18:49
von ReclaBoxler-7182218 | Regelverstoß melden
Damit einer Verurteilt wurde muss man ja Klagen, daher verklagt werden.

16.08.2012 | 19:07
von ReclaBoxler-7182218 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4011818  spider monkey ReclaBoxler-4371153

So wie das klingt, wurde der Arbeitgeber verklagt, da Lohnzahlung nicht getilgt wurden. Daher hat ein Arbeitsgericht den Arbeitgeber verurteilt, die ausstehenden Löhne zu zahlen.

Daher währe die Aussage des fragenden richtig! Eine üble Nachrede oder ähnliches tritt dann in Kraft, wenn etwas nicht nachgewiesen werden kann. Wurde der Arbeitgeber verurteilt, ist diese Aussage richtig!

16.08.2012 | 19:09
von ReclaBoxler-1773542 | Regelverstoß melden
Leute, wenn ihr was zu der Beschwerde über die ausstehenden Lohnzahlungen sagen wollt, macht das bitte nicht hier.

Das ist hier völlig am Thema vorbei.

Ich möchte hier lediglich wissen, warum niemand anstatt "Beschwerde ist gelöst" schreibt: "Beschwerde ist gelöst DURCH/WEIL DIES & DAS PASSIERT IST".

Dafür, dass der BF in der Lohnzahlungs-Beschwerde die Kommentarfunktion nicht freigeschaltet hat, kann ich nichts.

16.08.2012 | 19:36
von ReclaBoxler-7182218 | Regelverstoß melden
Seit doch froh das es Reclabox gibt, wenn es Euch nicht passt schaut nicht drauf!

16.08.2012 | 20:42
von ReclaBoxler-7182218 | Regelverstoß melden
Manche Menschen, denken aber wirklich nicht mit.

Auch ein Mitarbeiter der Firma, kann das geschrieben haben. Zu erst denken dann schreiben.

16.08.2012 | 21:40
von ReclaBoxler-7182218 | Regelverstoß melden
Ich brauch nicht zu Interpretieren, da ich der Verfasser bin.

17.08.2012 | 07:18
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5328121 / 16.08.2012 / 19:54

Auch Sie scheinen es nicht zu verstehen - dies hier ist NICHT die Reklamation für die ausstehenden Lohnzahlungen.

Nur weil in der Rekla, für die Sie sich alle zu interessieren scheinen, die Kommentarfunktion nicht freigeschaltet ist, müssen Sie noch lange nicht diese Rekla hier mit Zeugs vollschreiben, die überhaupt nicht zum Thema gehört.

17.08.2012 | 08:48
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Wie mach ich das denn "nachträglich"?

Ich bin ja ein nicht-registrierter User.



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