Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 1259 Views | 29.05.2012 | 12:36 Uhr
geschrieben von Evelyn Strube

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Falsche Jahresabrechnung, überhöhte Abschlagszahlungen

Bestell-/Kundennummer: 00075412

Seit Oktober 2010 beziehe ich meinen Strom bei Hitstrom ExtraEnergie als 2-Jahresvertrag mit Bonuszahlung. Das 1. Jahr war rum und ich sollte und habe am Stichtag meinen Zählerstand per E-Mail mitgeteilt, dieser wurde auch bestätigt und befand sich dann auch korrekt in der Kunden-Service Seite auf der Hitstrom-Homepage.

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Außerdem habe ich der Firma mitgeteilt, dass ich zwei Monate ein Trocknungsgerät von unserem Vermieter ins Bad gestellt bekommen hatte und dadurch ein Mehrverbrauch von 500 kwH entstand und dieser bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt werden sollte.

Ganze vier Monate später Ende Januar 2012 bekam ich die Jahresabrechnung mit einem geschätzten Zählerstand, dadurch völlig überhöhten Jahresverbrauch, die KwH des Trocknungsgerätes wurden auch nicht berücksichtigt, einer Nachzahlung von knapp 200 Euro und einer Horror-Abschlagszahlung von 105 Euro im Monat. Wir sind eine 2-Personen-Haushalt!

Auf mehrere Aufforderungen zur Neuberechnung der Jahresrechnung wird nicht reagiert, es kommen lediglich einige E-Mails, dass die Angelegenheit in die Buchhaltung weitergegeben wird.

Nach Kündigung der Einzugsermäßigung zahle ich nur den von mir berechneten Abschlag von 80 Euro. Jetzt kam von Hitstrom die 2. Mahnung mit Androhung, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, zur Beendigung der Stromlieferung und Übermittlung meiner Daten an die Deltavista GmbH, falls ich die Forderungen von jetzt knapp 400 Euro nicht zahle.

Habe jetzt fristgerecht per 30.09.2012 gekündigt und hoffe, dass das reibungslos verläuft und ich endlich aus diesem Verein rauskomme.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Neuberechnung - korrekte Jahresabrechnung und Abschlagszahlung, Einstellung der Androhungen


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
26.07.2012 | 16:15
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Der Grund für die abweichenden Verbrauchsangaben von Ihren Zählerdaten besteht (voraussichtlich) in fehlenden oder widersprüchlichen Verbrauchsdaten. So liegt uns teilweise bei manchen Kunden nur der vertraglich angekündigte Verbrauch, bei anderen wiederum liegen Ablesewerte von Kunden und vom Verteilnetzbetreiber vor, die sich aber auch nicht immer decken. Aufgrund dessen gibt es teils Abweichungen in den Jahresrechnungen.

Falls Sie Ihre Abrechnung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte über presse spider monkey hitenergie.de mit dem Betreff „Verbraucherforum“ und teilen uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Meist kann somit die Abrechnung zufriedenstellend korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Kommentare und Trackbacks (9)


29.05.2012 | 17:28
von Martina | Regelverstoß melden
Bund der Energieverbraucher "Die Schnäppchenfalle" Zitat: ". . Danach locken Strom-Discounter wie Flexstrom, Hitstrom, Priostrom, Energy2day und Stromio zahlreiche Neukunden vor allem durch scheinbar hohe Preisvorteile auf Online-Vergleichsportalen. ."

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/

WDR-Fernsehen: Extraenergie: Kunden warten auf Geld

www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0402/03_extraenergie.jsp

de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=prio+services

de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=prioenergie

02.06.2012 | 13:29
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Hallo Evelyn,

könnte es sein, dass Sie mit "geschätzter Zählerstand" den Anfangszählerstand meinen? Dazu: vom Vorlieferant End-RE kopieren und somit damaligen Endstand belegen.

Weiterhin rate ich: ab sofort ALLES selbst machen: Einzugsermächtigung entziehen, RE erstellen, Abschläge (wann, wieviel) selbst festlegen + selbst zahlen (bei erneutem Einzug sofort zurückbuchen lassen) und dann ein nettes Ablauf-Schreiben per Einschreiben (mit R) dazu. Selbst wenn keine Reaktion kommt: konsequenz durchziehen.

So habe ichs auch gemacht. Schnelle Antwort: "Vielen Dank. Zahlung.geändert". Jetzt versucht Extraenergie, entsprechende Gutschriften zu erstellen und scheitert kläglich. Jeder Schritt macht alles noch viel "falscher". Ich habe den Eindruck, dort sitzt jung/blond/hübsch und sieht nicht durch.

Also selber machen und BALD!
Gruß Wolf

02.06.2012 | 16:27
von 123
Dieser Kommentar wurde entfernt.

04.06.2012 | 08:09
von Evelyn Strube | Regelverstoß melden
Hallo Wolf,
nein bei dem geschätzten Zählerstand handelt es sich nicht um den Anfangszählerstand, der ist korrekt, sondern um den Zählerstand nach einem Jahr.
Einzugsermächtigung habe ich alles entzogen, abgebuchte Beträge zurückgebucht, Jahresrechnung selbst erstellt, es wird nur der von mir berechnete Abschlag bezahlt.
Einige Briefe per Einschreiben geschrieben, daS juckt die überhaupt nicht.
Mahnungen von denen werden aber fließig weitergeschrieben.
Das ganze ist jetzt beim RA.

05.06.2012 | 17:18
von Evelyn Strube noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.06.2012 | 09:03
von Evelyn Strube gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Einschaltung eines RA kam jetzt per Mail die korrigierte Jahresabrechnung und eine Anpassung der Abschläge auf 77 Euro. Nun ja, sonst keine weitere Entschuldigung etc. Die Jahresabrechnung ist auf den ersten Blick richtig. Ab Oktober bin ich weg von der Firma, da steht ja dann wieder eine Jahresrechnung aus. Auf ein Neues.


26.06.2012 | 21:06
von Evelyn Strube | Regelverstoß melden
Die Kosten des Rechtsanwaltes Extraenergie in Rechnung stellen, das wird ja noch ein Akt. Ist das schon jemanden gelungen?

28.06.2012 | 18:45
von Elli | Regelverstoß melden
Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend zu machen (fordern kann man ja mal. ..) UND durchzusetzen, sehe ich persönlich -rechtlicher Laie! - als nicht erfolgsversprechend an / bzw. ich würde es versuchen, aber nicht zu viel erwarten. ... www.kanzlei-hoffmeyer.de/index.php?page=rechtsanwaltskosten

Zitat: ". .. Die Anwaltsgebühren sind grundsätzlich von dem Mandanten zu tragen, der auch dem Anwalt den Auftrag erteilt hat.
Es ist aber möglich, dass die jeweilige Gegenseite die Anwaltskosten zu erstatten hat. Dies ist außergerichtlich bspw. dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt mit dem Einzug einer Forderung beauftragt wird, mit welcher sich die Gegenseite in Verzug befindet oder der Gegner eine "unerlaubte Handlung" nach § 823 BGB begangen hat. .. "

www.frag-einen-anwalt.de/Rechtsanwaltskosten-der-Gegenseite-__f6260.html

lmgtfy.com/?q=Kosten+Rechtsanwalt+Gegenseite

20.08.2012 | 08:32
von Evelyn Strube | Regelverstoß melden
Nun ja, nun geht es weiter. Nach Kündigung der Einzugsermächtigung habe ich die Abschläge per Rechnung gezahlt. Nun im August bucht Hitenergie wieder von meinem Konto ab, ohne eine neue Einzugsermächtigung von mir bekommen zu haben. Und ist auch noch so frech, mir dann die Rücklastgebühr per Mahnung in Rechnung zu stellen.



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