ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Falsche Jahresabrechnung, überhöhte Abschlagszahlungen
Bestell-/Kundennummer: 00075412
Seit Oktober 2010 beziehe ich meinen Strom bei Hitstrom ExtraEnergie als 2-Jahresvertrag mit Bonuszahlung. Das 1. Jahr war rum und ich sollte und habe am Stichtag meinen Zählerstand per E-Mail mitgeteilt, dieser wurde auch bestätigt und befand sich dann auch korrekt in der Kunden-Service Seite auf der Hitstrom-Homepage.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Außerdem habe ich der Firma mitgeteilt, dass ich zwei Monate ein Trocknungsgerät von unserem Vermieter ins Bad gestellt bekommen hatte und dadurch ein Mehrverbrauch von 500 kwH entstand und dieser bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt werden sollte.
Ganze vier Monate später Ende Januar 2012 bekam ich die Jahresabrechnung mit einem geschätzten Zählerstand, dadurch völlig überhöhten Jahresverbrauch, die KwH des Trocknungsgerätes wurden auch nicht berücksichtigt, einer Nachzahlung von knapp 200 Euro und einer Horror-Abschlagszahlung von 105 Euro im Monat. Wir sind eine 2-Personen-Haushalt!
Auf mehrere Aufforderungen zur Neuberechnung der Jahresrechnung wird nicht reagiert, es kommen lediglich einige E-Mails, dass die Angelegenheit in die Buchhaltung weitergegeben wird.
Nach Kündigung der Einzugsermäßigung zahle ich nur den von mir berechneten Abschlag von 80 Euro. Jetzt kam von Hitstrom die 2. Mahnung mit Androhung, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, zur Beendigung der Stromlieferung und Übermittlung meiner Daten an die Deltavista GmbH, falls ich die Forderungen von jetzt knapp 400 Euro nicht zahle.
Habe jetzt fristgerecht per 30.09.2012 gekündigt und hoffe, dass das reibungslos verläuft und ich endlich aus diesem Verein rauskomme.
26.07.2012 | 16:15
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Der Grund für die abweichenden Verbrauchsangaben von Ihren Zählerdaten besteht (voraussichtlich) in fehlenden oder widersprüchlichen Verbrauchsdaten. So liegt uns teilweise bei manchen Kunden nur der vertraglich angekündigte Verbrauch, bei anderen wiederum liegen Ablesewerte von Kunden und vom Verteilnetzbetreiber vor, die sich aber auch nicht immer decken. Aufgrund dessen gibt es teils Abweichungen in den Jahresrechnungen.
Falls Sie Ihre Abrechnung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte über pressehitenergie.de mit dem Betreff „Verbraucherforum“ und teilen uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Meist kann somit die Abrechnung zufriedenstellend korrigiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094//ContentDetail__12337/
WDR-Fernsehen: Extraenergie: Kunden warten auf Geld
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0402/03_extraenergie.jsp
de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=prio+services
de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=prioenergie
könnte es sein, dass Sie mit "geschätzter Zählerstand" den Anfangszählerstand meinen? Dazu: vom Vorlieferant End-RE kopieren und somit damaligen Endstand belegen.
Weiterhin rate ich: ab sofort ALLES selbst machen: Einzugsermächtigung entziehen, RE erstellen, Abschläge (wann, wieviel) selbst festlegen + selbst zahlen (bei erneutem Einzug sofort zurückbuchen lassen) und dann ein nettes Ablauf-Schreiben per Einschreiben (mit R) dazu. Selbst wenn keine Reaktion kommt: konsequenz durchziehen.
So habe ichs auch gemacht. Schnelle Antwort: "Vielen Dank. Zahlung.geändert". Jetzt versucht Extraenergie, entsprechende Gutschriften zu erstellen und scheitert kläglich. Jeder Schritt macht alles noch viel "falscher". Ich habe den Eindruck, dort sitzt jung/blond/hübsch und sieht nicht durch.
Also selber machen und BALD!
Gruß Wolf
nein bei dem geschätzten Zählerstand handelt es sich nicht um den Anfangszählerstand, der ist korrekt, sondern um den Zählerstand nach einem Jahr.
Einzugsermächtigung habe ich alles entzogen, abgebuchte Beträge zurückgebucht, Jahresrechnung selbst erstellt, es wird nur der von mir berechnete Abschlag bezahlt.
Einige Briefe per Einschreiben geschrieben, daS juckt die überhaupt nicht.
Mahnungen von denen werden aber fließig weitergeschrieben.
Das ganze ist jetzt beim RA.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Zitat: ". .. Die Anwaltsgebühren sind grundsätzlich von dem Mandanten zu tragen, der auch dem Anwalt den Auftrag erteilt hat.
Es ist aber möglich, dass die jeweilige Gegenseite die Anwaltskosten zu erstatten hat. Dies ist außergerichtlich bspw. dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt mit dem Einzug einer Forderung beauftragt wird, mit welcher sich die Gegenseite in Verzug befindet oder der Gegner eine "unerlaubte Handlung" nach § 823 BGB begangen hat. .. "
www.frag-einen-anwalt.de/Rechtsanwaltskosten-der-Gegenseite-__f6260.html
lmgtfy.com/?q=Kosten+Rechtsanwalt+Gegenseite