Allianz Deutschland AG (München)
Allianz Unfallversicherung
Bestell-/Kundennummer: 50 U 11-417596
Ich erlitt am 25.11.11. einen Unfall mit gebrochener Kniescheibe und Thrombose.
Bis heute bin ich stark eingeschränkt in meiner Leistungsfähigkeit. Ich habe nach drei Monaten (am 25.02.2012) die erste Hälfte der Übergangsleistung von meiner Unfallversicherung erhalten. Sechs Monate nach dem Unfall (25.05.2012) habe ich erneut ein Attest vom Arzt ausfüllen lassen, da meine Leistungsfähigkeit noch zu mind. 50% eingeschränkt ist. Leider ist dabei ein Fehler seitens des Arztes beim Ausfüllen des Formblattes passiert.
Ich habe dann am 18.06.12 ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Allianz (Name bekannt) dazu geführt. Sie hat mir mitgeteilt, dass der Arzt bestätigen müsse, dass ich am 25.05.12 (also sechs Monate nach dem Unfall) noch zu mind. 50% beeinträchtigt bin. Exakt diesen Sachverhalt habe ich mir auf dem Formular nochmals vom Arzt bestätigen lassen.
Heute habe ich einen Brief von der Allianz erhalten, in dem mir die Ablehnung der Zahlung mitgeteilt wird. Die Begründung lautet, dass aus dem Formular nicht hervorgeht, dass ich während der letzten drei Monate (d. h. 26.02.2012 - 25.05.2012) zu mind. 50% in meiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt war.
Ich habe mich daraufhin telefonisch bei der Allianz über dieses Vorgehen beschwert. Wie kann es sein, dass ein Sachbearbeiter am 18.06.2012 explizit die benötigen Informationen beschreibt und diese Darstellung heute als falsch zurückgewiesen wird?
Ich muss jetzt erneut den Arzt aufsuchen und eine weitere Bestätigung erbitten. Unabhängig von meinen zusätzlichen Aufwänden durch die Falschberatung am 18.06.2012 durch die Sachbearbeiterin der Allianz wird auch der Arzt eine Forderung für zusätzliche Kosten stellen.
Das Telefonat heute entspricht im übrigen nicht meiner Erwartung an eine Dienstleistung. Mir wurde vorgehalten, dass der Arzt bzw. ich mich darum kümmern müsse und die Klärung nicht Sache der Allianz sei.
Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.
Zunächst hat man von Ihnen den Nachweis der Beeinträchtigung AM 25.05.12 gefordert.
Nun möchte man eben noch den Nachweis für die 3 Monate DAVOR haben.
Wenn Sie AN einem Datum eingeschränkt sind, heißt das ja noch nicht zwingend, dass es DAVOR auch so war. Ok, in Ihrem Fall schon aufgrund der Krankengeschichte, aber die Allianz sieht das vermutlich anders.
Reichen Sie die Bescheinigung einfach nach und gut ist.
Und diesmal lassen Sie meinen Kommentar bitte stehen.
Ich ärgere mich einfach über die falsche Beratung und den damit verbundenen Mehraufwand.