Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 856 Views | 07.08.2012 | 13:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7343702

E.ON Energie Deutschland GmbH

EON behält Geld ein - nächster Schritt Verbraucherschutz

So nachdem es soweit ist und die Abschlagszahlung zurückerstattet werden sollte; wird mir aktuell Geld NICHT zurückgezahlt! Bankspesenforderung 9 EURO.

SCHLAGWORTE

Ich werde nicht für die Inkompetenz Eons bezahlen. Nachdem einem weder im Kundendienst geholfen wird, noch per Mail beschwerde spider monkey eon, versuch ichs nochmal hier.

Dazu nochmal der Wortlaut der Mail an EON:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem jetzt die Zählerablesung fällig sein wird und somit auch die Abrechnung möchte ich Sie bitten meinen Fall abschließend zu klären welchen ich Ihnen im folgenden noch mal darlege:

Ich bin dieses Jahr EON Neukunde geworden und musste im April meinen ersten Abschlag zahlen. Da der Weg zur Bank mir mit Kosten (Benzin, Zeit) verbunden ist rufte ich bei Ihrer Kundenhotline an.

Die Dame nahm meine Zahlungseinzugerlaubnis entgegen und gleichzeitig setzten wir den Abschlag auf 50 Euro fest. JEDOCH sagte mir die Dame dass ich den ersten Abschlag von 75 Euro noch selbstständig überweisen müsse da es zu kurzfristig sei und dass System diesen nicht abbuchen würde.

Also tat ich dies. Drei Tage darauf buchten Sie jedoch die 75 Euro doch noch ab! Somit habe ich den Abschlag doppelt gezahlt.

Nach erneutem Telefonat und Absprach mit Ihren Serviecenter buchte ich diesen Betrag zurück. Ich habe kein Geld zu verschenken und kann genauso wenig wie Sie eine Ausnahme machen. Irgendwann häuft sich so etwas und man verliert den Überblick.

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Anscheinend war es Ihrem technisiertem System nicht ersichtlich warum ich zurückbuchte denn danach ging die Zeit der Mahnungen los. Diese buchte ich immer wieder zurück bis Sie mir einen Schrieb schickten in dem sie meinten ich müssse ab sofort selbstständig überweisen.

Von nun an buchte ich immer wieder (auch mit telef. Absprache) Ihres Kundencenter die ungerechtfertigten Mahnungen zurück bzw bat um ein klärenden Abschluss am Telefon. Da Ihre Mitarbeiter am Telefon nicht die Befugnis haben die Forderungen aus dem System zu streichen wurde es immer nur "weitergereicht".

Nach bestimmt 10 Telefonaten und Stunden in Ihrer Leitung war dass letzte Gespräch auch nicht rosig: Da ich ahnte dass die ungerechtfertigten Mahnungen mit der Abschlussrechnung abgezogen werden fragte ich ihren Mitarbeiter: Dieser meinte " Dass wird wohl so sein".

Deshalb bitte ich nun VORHER um Abklärung. Nach mehreren Fahrten zur Bank, Freistellung zur Arbeit, zig Telefonaten verliere ich langsam die Nerven und mir enstehen Kosten.

Sollte es nicht möglich sein diesen Sachverhalt zu klären bleibt mir nur der Weg meinerseitiger Mahnung und folgendem Vollstreckungsbescheid inkl. entsandener Kosten (insofern sie evtl Geld der Abschlussrechnung dann einbehalten). Ich habe besseres zu tun als mich noch länger damit herum zu ärgern. Anbieterwechsel soll dass letzte Mittel bleiben - Auch wenn Ihnen dass wohl egal sein wird.

Ich bitte sie dieses ständige hin und her ALSBALD bzw vor der Abrechnung zu klären!

ERLEDIGT WURDE NICHTS!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Überweisung des unrechtmäßig ergaunertem Geldes, bin stinksauer wenns weiter nichtklappt überleg ich mir Ausfalll und Kosten etc in Rechnung zu stellen.


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Kommentare und Trackbacks (5)


07.08.2012 | 17:09
von Thomas Loehr
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.08.2012 | 13:39
von Thomas Loehr
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.08.2012 | 14:35
von ReclaBoxler-5223741
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

08.08.2012 | 17:48
von ReclaBoxler-7343702
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

10.08.2012 | 17:23
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17.08.2012 | 13:24
von ReclaBoxler-7343702 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Freundliche Mitarbeiterin hat sich bei mir gemeldet und die Sache geklärt. Fehler können passieren nur müssen sie eben gelöst werden - und dass macht EON. Schön dass es geklappt hat.




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