Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 1275 Views | 24.03.2013 | 18:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1410972

ExtraEnergie GmbH (Chemnitz)

Widerspruch gegen berechtigten Mahnbescheid

Bestell-/Kundennummer: 00810302

Nichts Neues! Es gehört zum normalen Geschäftsgebaren, die Kunden um ihre Boni zu prellen – so auch bei mir.

SCHLAGWORTE

Den Bonus, der in den Abschlägen kalkuliert war und nach dem ersten Jahr verrechnet werden sollte, haben sie in der Abschlussrechnung "vergessen". Ich mahnte sofort mit Einschreiben und Fristsetzung 14 Tage die Korrektur der Rechnung und Auszahlung des Guthabens an. Nichts passierte. Da ich mittlerweile viel Schlechtes im Internet gelesen hatte, sparte ich mir weiteren überflüssigen Schriftverkehr und bereitete den Mahnbescheid in Höhe des Bonus vor.

Zufällig bekam ich am gleichen Tag, als dieser erlassen wurde, folgende witzige Erklärung von denen:

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xxx teilen wir Ihnen folgendes mit:

Der Neukundenbonus wird nur bei Vertragserfüllung gewährt. Da Sie aber weniger als 70% der vertraglich vereinbarten Strommenge verbraucht haben, sind Sie ihrer Pflicht zur Vertragserfüllung nicht nachgekommen.

Zum Verständnis: Die von Ihnen zum Vertragsschluss abgegebene Verbrauchsprognose löst bei uns einen Einkauf der entsprechenden Energiemenge am Energiemarkt aus. Wenn eine deutliche Abweichung zwischen Prognose und tatsächlichem Verbrauch festgestellt wird, entstehen uns zusätzliche Kosten, die unter Anderem über den Wegfall des Neukundenbonuses ausgeglichen wird.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.


Hierzu muss man wissen, ich hatte dummerweise einen Pakettarif in Höhe der Vorjahresverbräuche abgeschlossen, noch nichtsahnend, dass durch den Auszug zweier Haushaltsmitglieder entschieden weniger Strom verbraucht werden würde. Der Vertrag sah keine Erstattung der Mindermenge vor. Tja, Pech gehabt. Der Bonus stand uns hingegen zweifelsfrei zu, ich checkte sämtliche Vertragsunterlagen zum wiederholten Male. Kein Wort darin von dieser fadenscheinigen Erklärung.

Eine Frechheit, nachdem die schon das volle Paket gewinnbringend abkassieren konnten, uns nun noch als "vertragsbrüchig" zu bezeichnen!

Dem Mahnbescheid wurde in vollem Umfang widersprochen (vermutlich wollen sie sich damit vor den Mahnkosten drücken). Drei Tage später stornierten sie plötzlich die alte Schlussrechnung, schrieben eine neue mit Bonus und räumten sich gleichzeitig 30 Tage für die Erstattung ein. So lange werde ich allerdings nicht abwarten, das ist nur die übliche Hinhaltetaktik. Wenn sie es unbedingt so wollen, klären wir das eben gerichtlich.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erstattung des Bonus und der Mahnkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.03.2013 | 09:14
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (7)


25.03.2013 | 22:23
von ReclaBoxler-1410972 | Regelverstoß melden
Urplötzlich war heute der Bonus auf meinem Konto eingegangen - ohne die Kosten.

Genau wie ich vermutet hatte - die wollen die Gerichtskosten einsparen und hoffen, ich gebe mich mit der Hauptforderung zufrieden.

28.03.2013 | 11:59
von ReclaBoxler-1410972 | Regelverstoß melden
Das ist allgemein richtig, nach 30 Tagen gerät der Schuldner in Verzug, das geschieht sogar ohne Mahnung.

Hier ist der Fall allerdings anders gelagert, denn der Schuldner befand sich aus gutem Grund bereits im Verzug.

Übrigens wurde der Bonus bereits ausgezahlt, und nun sehe ich der Zahlung der Gerichtskosten entgegen.

28.03.2013 | 18:34
von ReclaBoxler-1410972 | Regelverstoß melden
Einen Vollstreckungsbescheid kann man nicht beantragen, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde. Bei einem Mahnbescheid wird der Anspruch ja nicht vom Gericht überprüft. Deshalb dürfte das auch für "teilweisen" Widerspruch genauso gelten.
Man kann aber eine Klage einreichen - falls bereits eine Teilzahlung erfolgt ist, dann eben nur noch für den "Rest".

31.03.2013 | 22:14
von ReclaBoxler-1410972 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Bonus wurde bezahlt, die Gebühr für den Mahnbescheid bisher noch nicht.


07.04.2013 | 10:27
von Renate Traut | Regelverstoß melden
Wo ist da das Problem? Weiteren Mahnbescheid erlassen mit den Kosten und gut ist.

07.04.2013 | 22:24
von ReclaBoxler-1410972 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile wurde auch die Mahngebühr erstattet, ich brauche also nicht mehr zu klagen.
Ich kann nur jedem raten, sich bei einem Wechsel des Stromanbieters nicht nur ahnungslos von einem Vergleichsportal leiten zu lassen.


14.04.2013 | 00:17
von ReclaBoxler-1410972 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für das Lob! Ja, ich bin schon "drangeblieben", und ich muss zugeben, ich habe einiges gelernt, was ich ursprünglich gar nicht lernen wollte!
Nun ja, es gibt tatsächlich auch schönere Freizeitbeschäftigungen. viele Verbraucher müssen nun auch wieder leiden wegen der Flexstrom-Pleite, das ist alles nicht schön.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!