E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)
Seit acht Monaten keine Antwort
Bestell-/Kundennummer: VK 282 025 770 191
Sachlich zu bleiben fällt schwer:
Mir fallen zur E.ON Bayern nur deftige Attribute ein, die ich hier nicht wiedergeben kann, ohne, dass es nicht auch auf mich zurückfällt.
Gegen enthaltene Mahnkosten in der Abrechnung 2011/12 hatte ich nach meiner Auffassung sowohl der Sache als auch der Höhe nach Einwendungen. Deshalb hatte ich die Abrechnung um den strittigen Betrag gekürzt und zur Klärung am 18.08.2012 der E.ON meine Sichtweise dazu mitgeteilt in der Erwartung, das Unternehmen würde sich rückäußern.
Vergeblich, wie sich zeigte. Das Schreiben wurde bis heute nicht beantwortet, obwohl ich mehrmals telefonisch darum bat. Statt dessen erhalte ich über den strittigen Betrag seit jeher jeden Monat eine kostenbewehrte Mahnung, was heißt, dass die E.ON der Meinung ist, Kosten für die Anmahnung von Mahnkosten zu verlangen, sei rechtens und Anschreiben zu ignorieren, sei Verkehrssitte.
Letzter Stand in der Sache: nachdem mit Mahnung vom 22.04.13 ein die Höhe der lfd. Abschlagzahlung überschreitender Betrag - wohlgemerkt entstanden allein durch alte Mahnkosten und wiederum Mahnkosten auf diese - aufgelaufen sein soll, kontaktierte ich am 23.04.13 telefonisch die Kundenbetreuung und bat um Beantwortung meines Schreibens vom 18.08.12.
Die Antwort kam promt unter dem 25.04.13: eine automatisch generierte, mit der Mahnung vom 22.04.13 gleichlautende Mahnung, quasi eine Abschrift.
Das ist unglaublich dreist.
08.05.2013 | 14:40
Abteilung: Servicemanagement
Guten Tag Herr Siemens,
wir bitten ausdrücklich um Entschuldigung, dass wir bisher nicht auf Ihre Schreiben reagiert haben. Dies entspricht nicht unserem eigenen Anspruch an einen guten Kundenservice.
Gern haben wir in dem gestrigen Telefonat die offenen Punkte besprochen und hoffen, dass wir die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten.
Beste Grüße,
Ihr E.ON Vertrieb
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Das ist positiv, zu bemängeln ist aber, daß die E.ON beharrlich der Meinung ist, die Berechnung von Kosten in Höhe von 5 Euro für eine einfache maschinelle Mahnung sei angemessen. Das ist sie nicht.