Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 521 Views | 30.05.2013 | 18:14 Uhr
geschrieben von Jens Malinowski

Stromio GmbH (Magdeburg)

Kündigung Stromvertrag abgelehnt, trotz Sonderkündigungsrecht!

Bestell-/Kundennummer: 1383326

Wegen Preiserhöhung durch die Stromio habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Der neue Versorger sollte ab 1.7.2013 die Belieferung aufnehmen. Jetzt erhielt ich von ihm die Nachricht, dass Stromio dies abgelehnt hat und auf Vertragsbindung bis 31.01.2014 besteht.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Kündigung des Liefervertrags akzeptieren und Belieferung durch den neuen Versorger zustimmen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.06.2013 | 11:32
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.05.2013 | 12:09
von Susann Knoop | Regelverstoß melden
Mir geht es genauso. Ich habe auch eine Ablehnung meines neu gewählten Stromanbieters erhalten, obwohl ich bei Stromio fristgerecht von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe. Eine Bestätigung oder Ablehnung habe ich aber von Stromio direkt nicht erhalten. Ich versuche seit heute morgen bei Stromio anzurufen, aber bei denen brennt wohl die Line. Wenn sich übers Wochende nichts tut, werde ich spontan gleich mal zu meinem Anwalt gehen.

07.06.2013 | 18:32
von Jens Malinowski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Innerhalb von 1 Woche hat die Stromio GmbH die
Kündigung des Liefervertrages akzeptiert u. bestätigt.
Der neue Versorger kann somit ab 01.07.13 die Belieferung aufnehmen.

. an die ReclaBox goßes Lob u. Dankeschön.


15.06.2013 | 23:51
von H. Wallis | Regelverstoß melden
Ein neuer Stromlieferant kann eine Sonderkündigung nur dann erfolgreich im Auftrag des Kunden durchführen, wenn das reguläre Kündigungsdatum des Vertrages mit dem Termin der Preisanpassung gleich ist.

In allen andern Fällen muss der Kunde selbst schriftlich kündigen, da es eine außerordentliche Sonderkündigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses mit fixierter Vertragslaufzeit ist.

Im vorliegenden Beispiel trifft die Schuld weder den neuen Lieferanten (der halt nur zum normalen Vertragsende kündigen kann) noch den alten Lieferanten.



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