ExtraEnergie GmbH (Neuss)
HitStrom zahlt Neukundenbonus nicht!
Gericht entscheidet gegen HitStrom - Neukundenbonus.
HitStrom lehnte die Zahlung des von ihr ausgelobten und von VERIVOX beworbenen Neukundenbonus von EUR 130,- mit der Begründung ab, der Mindestverbrauch sei nicht erreicht worden, was stimmte.
Amtsgericht entschied nunmehr im Juli, HitStrom hat sich VERIVOX nicht nur als Vermittler, sondern als Vertreter bedient (das VEriVox GmbH mit Teil der Vertragsabwicklung betraut worden war). VERIVOX warb aber mit dem Neukundenbonus ohne weitere Einschränkungen auf einen etwaigen Mindestverbrauch.
HitStrom muss den vollen Neukundenbonus in Höhe von EUR 130 und nicht nur anteilig nach dem tatsächlichen Verbrauch oder nur pauschal EUR 10,- zahlen. Die AGB-Klausel, in der dann stand, dass der Neukundenbonus an einen bestimmten Mindestverbrauch gekoppelt ist, ist überraschend und damit nach § 305c BGB unwirksam! Eine Verknüpfung des vollen "Neukundenbonus" mit einem Jahresmindestverbrauch ist bereits deshalb ungewöhnlich, da ein betragsmäßig festgesetzter Neukundenbonus regelmäßig als Instrument der Kundenaquise eingesetzt wird.
Also, nicht ins Boxhorn jagen lassen!
23.07.2013 | 09:17
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclaboxhitenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
Urteilsdatum und Nummer?
Ist bestimmt auch für Vergleichsfälle hilfreich.
Danke!
Interessant ist zudem noch, dass der Neukundenbonus oder ein anderer Bonus nicht einfach mit der Begründung Zahlungsverzug verweigert werden kann. Ziffer 6.12, wonach der Bonus entfällt, wenn Rechnungen/Abschlagszahlungen nicht oder nicht vollständig gezahlt werden, enthielt nämlich eine Konkretisierung auf die Fälle "fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung". Daher kann er nur in diesen beiden Fällen und nicht in jedem Fall des Zahlungsverzuges verweigert werden (im vorliegenden Fall wurde wie so häufig vom Kunden die Einzugsermächtigung widerrufen und zudem die monatliche Abschlagszahlung vom Kunden eigenmächtig herabgesetzt!).
Hingegen bleibt es zulässig, frei-kwH an einen vertraglich vereinbarten Mindestverbrauch zu koppeln. Hier ging die Klage ins Leere.