Von etronixx Trading beantwortete Beschwerde. | 1694 Views | 02.08.2013 | 13:35 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7465813

etronixx Trading GmbH (z. B. Hamburg)

Handy fünf mal in Reparatur und Händler verweigert Wandlung

Ich habe mir ein Handy gekauft am 07.06.2012 über Simyo/ETRONIXX. Nun ist das Gerät seid März diesem Jahres schon zum fünften mal in Reparatur. Ich wurde direkt nach der zweiten gescheiterten Reparatur darauf aufmerksam gemacht, das ich jetzt eine Wandlung des Gerätes in Anspruch nehmen kann. Diese wurde allersdings bis heute von Händler nicht akzepiert; sie wären ja nicht dazu verpflichtet. usw! Das beste ist, jetzt schiebt der Händler es auf den Handyanbieter in meinem Fall Samsung, das die ja erst mal eine Wandlung genehmigen müssen. Das hat Samsung natürlich nicht getan, und das ist ja auch sowas von ein Schwachsinn! Was hat Samsung bitte damit zu tun wenn ich das Handy über Simyo/Etronixx gekauft habe?

SCHLAGWORTE

Es ist so ärgerlich, wenn man noch ein Jahr für etwas bezahlen MUSS, was nicht funzioniert wie man es gerne hätte! Seid März habe ich gar nix von diesem Handy da es sich alle 2-3 wochen in Reparatur gefindet. Und dann erst mach 7-10 Tagen zurück kommt!

Schade auch, das diese Firma es lieber sieht das der Kunde unzufrieden ist, anstatt einem entgegenzukommen! UND WOZU DANN BITTE SOVIEL WERBUNG FÜR TOLLEN SERVICE? DEN BIETEN SIE DOCH NICHT!

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Meine Forderung an etronixx Trading GmbH: Wandlung des Gerätes, oder Geld Rückgabe bei keiner Einigung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.08.2013 | 12:02
Firmen-Antwort von: etronixx Trading GmbH
Abteilung: Customer Service

Sehr geehrter Herr ReclaBoxler-7465813,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Um sich besser um Ihr Anliegen kümmern zu können, möchten wir Sie bitten uns Ihre Kundennummer / Bestellnummer mitzuteilen.

Des weiteren müssen wir Ihnen folgendes dazu Mitteilen

Der Hersteller (Samsung) hat dem Rücktritt vom Kaufvertrag nicht entsprochen, da leider die Gegebenheiten für einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht vorhanden sind. Das Gewährleistungsrecht (§ 476 BGB) und die damit gesetzte Grundlage für einen Rücktritt vom Kaufvertrag setzt die Anfänglichkeit eines Mangels für etwaige Ansprüche voraus. Es wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Gefahrenübergang mangelhaft war, und zwei erfolglose Nachbesserungen innerhalb der ersten 6 Monate, am selben Fehler, ab Verkauf erfolgten.
Da das Telefon von Juni 2012 bis März 2013, das sind über 10 Monate, fehlerfrei in Benutzung gewesen ist, ist von einer Anfänglichkeit des Mangels ist der Rechtsauffassung des BGB folgend nicht auszugehen. Sollten Sie die Gewährleistung in Anspruch nehmen wollen, sind Sie leider in der Beweispflicht dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Fehler bereits bei Anlieferung vorlag. Sollte uns dieser Nachweis (Gutachten) vorliegen, werden wir gerne den Rücktritt vom Kaufvertrag für Sie in die Wege leiten.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Service Team der etronixx-Sales GmbH
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Kommentare und Trackbacks (2)


11.08.2013 | 13:08
von ReclaBoxler-7465813
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

11.08.2013 | 13:26
von ReclaBoxler-7465813 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich frage ich doch langsam, ob das hier wirklich noch alles Rechterens zugeht, oder wie wollen sie mir erklären, das ich mein Handy nun schon zum fünften mal wegen des "gleichen" Problems einschicken musste? Von fünf Reparaturen, habe ich nun schon "ZWEI" Reparatur nachweise, die auch bestätigen das an dem Gerät etwas gewechselt wurde, allerdings das Problem immer noch nicht behoben ist!
Der Kunde hat schon nach zwei Reparaturen die das belegen, den Anspruch auf ein neues Gerät. Und auch ihre ständige Anmerkung, des Gewährleistungsrecht, tut hier rein gar nix zur Sache, es gibt auch andere Paragraphen, die aussagen, das sie als Händler ihrem Gewährleistungsrecht gerade nicht nachkommen!
Darüberhinaus möchte ich ihnen mitteilen, das man sich auch als Kunde selber mit Samsung in Verbindung setzen kann, dies hat ergeben, das ihrerseits NOCH NIE eine Rücktrittserklärung, oder so wie sie es nennen Wandlungsantrag gegeben hat! Auf die bitte mir doch eine Kopie des Antrages per E-Mail oder post zu schicken, hat die Dame am Telefon abgelehnt, angeblich wurde das dann doch nur telefonisch getan! Das ist nicht ihr ernst, das sie so etwas Telefonisch beantragen! Als sogenannter Customer-Service? Die fünfte Reparatur, habe ich nun von Samsung in Anspruch genommen, da mir ja am Telefon geraten wurde das mit Samsung abzuklären. Dies habe ich nun getan, Handy wurde repariert, schriftlich bestätigt, allerdings ohne erfolg!
Fazit von nun fast sechs Monaten Kampf mit ihnen: Ich habe mein Handy nun fünf mal in die von ihnen vorgegebenen Reparatur geschickt, davon sind zwei Reparaturen Fachmännisch schriftlich bestätigt worden, und mein Handy ist immer noch nicht Fehlerfrei!

Wenn sich nach auch dieser fünften Reparatur keine Einigung findet, werde ich den schon informierten Rechtsbeistand darüber aufklären, und sie werden dann per Post davon hören!

ETRONIXX KUNDENNUMMER:83606174

Mit freundlichen Gruß

St. M.




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