1503 Views | 13.10.2013 | 16:32 Uhr
geschrieben von Ch. Sch

eBay (Kleinmachnow)

EBay unterstützt miesen Käufer und bucht Geld zurück

Bestell-/Kundennummer: Artikelnummer:181198205312

Am 24.8 verkaufte ich 4 Piko Doppelstockwagen an derddrjunge

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Angaben zum Fall: Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von der Beschreibung ab. Der Käufer hat am 24. Aug. 2013 bezahlt. Der Artikel ist fehlerhaft oder beschädigt Ihre Nachricht an den eBay-Kundenservice: "Hatte Käufer angeboten Ware zurückzunehmen 27.9 da hatte er abgelehnt hatte gesagt das Wagen nicht zu seiner Anlage passen 'Beschriftung* aber sonst ok sind Ware war 100 % ok defekte Ware möchte ich auch nicht habe Käufer auch gesperrt finde sein verhalten sehr mies Ware ist unter Zeugen verschickt worden 16. Sep. 2013 um 14:03 Mitteilung von EBAY

Wir haben eine endgültige Entscheidung getroffen und den Käufer gebeten, den Artikel an Sie zurückzuschicken, damit Sie eine Rückerstattung veranlassen können. Bitte warten Sie, bis der Artikel bei Ihnen eintrifft, prüfen Sie ihn sorgfältig und nehmen Sie erst dann die Rückerstattung an den Käufer vor.

Ich teile eBay am 7.10 mit das ich Ware nicht begutachten kan, weil ich bis 12.10 in Urlaub bin darauf folgende Mitteilung

SCHLAGWORTE

Der eBay-Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen und der Fall ist geschlossen. Mir wurde einfach am 07. Okt. 2013 um 21:58 Geld vom Konto abgebucht. Am 10.10 sah ich dann den Schrott den mir ddrjunge zugeschickt hat, kann ich auf Müll entsorgen und dafür wurde mir auch noch Porto abgezogen, habe Schaden von 38 Euro. Dazu folgender Kommentar von eBay

vielen Dank für ihre Nachricht.

Sie haben sich an uns gewendet, weil sie eine Frage zu dem Zustand ihres verkauften Artikels.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen juristischen Rat erteilen dürfen.

Warum kann eBay Sie nicht juristisch beraten?

Als Betreiber eines Online-Marktplatzes darf eBay keine Rechtsauskünfte geben. Rechtsauskünfte dürfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Frage daher nicht beantworten können.

Was können Sie jetzt tun?

Falls Sie rechtliche Schritte gegen ein eBay-Mitglied erwägen oder Auskünfte über Ihre Rechte benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatungsstelle (z. B. Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale). Dort wird Ihnen gezielt weitergeholfen.

Sollten Sie Anzeige erstatten, arbeitet eBay selbstverständlich mit den Polizeibehörden zusammen und unterstützt diese bei ihren Ermittlungen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.10.2013 | 11:52
von Hans50 | Regelverstoß melden
Kann da eBay nicht folgen zwei wiedersprechende endgültige Entscheidungen
1. erst Ware begutachten und dann Geld überweisen 16.9
2. eBay überweist vom Kundenkonto 7.10 weil Kunde schreibt
das er im Urlaub ist.
3. Schlusskommentar von eBay nicht nachvollziehbar, denn eBay
hat ja Geld einfach zurückgebucht.

14.10.2013 | 15:49
von Gabriele Mueller | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Gabriele Mueller Nicht nur für Verkäufer, auch für mich als Käufer stellt sich eBay als nutzloser Beratungsdienst in Schwierigkeiten dar. Mir wurde auch nicht geholfen und ich musste sehen, wie ich als Käufer außerhalb von eBay an mein Geld kam. Das ist m. E. keine seriöse Plattform für guten Handel mehr.

Konsequenz:

Hochwertiges kaufe ich nur noch beim Händler meines Vertrauens und möglichst vor Ort.

Es werden immer mehr Nutzer von eBay abspringen. Die ändern doch laufend ihre Richtlinien zum Nachteil ihrer Mitglieder.

Tipp:

Suchen Sie sich eine andere Internetplattform oder eröffnen Sie bei Bedarf einen eigenen Onlineshop.


17.03.2014 | 09:04
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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