Stromio GmbH (Düsseldorf)
Grünwelt verweigert Sonderkündigungsrecht wegen EEG ab 2014
Bestell-/Kundennummer: 11320201/121914079
Ich habe von Grünwelt in meiner Jahresabrechnung erfahren, das sich mein Vertrag ab 2014 schon wieder ändern würde.
Daraufhin habe ich mein Recht auf Sonderkündigung wahrgenommen.
Antwort:
leider müssen wir Ihre Kündigungsanfrage zum gewünschten Termin 31.12.2013 ablehnen, da für Sie eine Vertragsbindung bis zum 31.10.2014 besteht. Sollte Ihrerseits weiterhin der Wunsch einer Kündigung bestehen, senden Sie uns bitte erneut ein Kündigungsschreiben zu.
Was ist bitte schön mit meinem Recht auf Sonderkündigung? Zusätzlich werde ich mich noch an die Schlichtungsstelle für Energie e. V. wenden.
21.11.2013 | 12:22
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die Weitergabe der EEG stellt jedoch eine einseitige Veränderung des Vertrages dar und die AGB schließen die EEG in der Sonderkündigung auch nicht aus.
Eine Antwort habe ich hier auch noch nicht erhalten.
Ich werde definitif nie wieder zu Grünwelt Energie wechseln, wenn es nicht zu einer Einigung kommt.
Beschwerde ist gelöst