Stromio GmbH (Kaarst)
Kein Sonderkündigungsrecht wegen späterer Übernahme
Ich habe Anfang Dezember über das Onlineportal www.verivox.de/ meine Anbieterwechsel zu ESWE zum 15.01.2014 in Auftrag gegeben. Es wurde eine Kündigung durch den neuen Stromlieferanten ESWE in Auftrag gegeben. Eine Eingangsbestätigung für meine Abnahmestelle erhielt ich am 15.12.2013 per Post von ESWE. Laut einer Meldung bei der Hotline hat die ESWE einen negativen Bescheid bereits am 16.12.2013 erhalten, mich darüber jedoch nicht in Kenntnis gesetzt. Am 17.12.2013 wurde dann von Stromio ein positiver Bescheid für eine Übernahme ab dem 01.01.2015 bewilligt, mit der Begründung ". Am 16.12.2013 erhielten wir die Kündigung der ESWE Versorgungs AG zum 14.01.2014. Da zum ausgesprochenen Datum kein Recht auf die Aussprache eines Sonderkündigungsrechtes bestand, wurde die Kündigung abgelehnt. Ebenfalls haben wir den Lieferanten über die reguläre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist informiert. Einer erneuten Kündigung haben wir dann wunschgemäß zum 31.12.2014 zugestimmt.
Da keine frist- und formgerechte Kündigung einging, hat sich der Vertrag verlängert. An der bereits bestäigten Kündigung zum 31.12.2014 halten wir somit fest. ."
Erst am Samstag den 15.02.2014 habe ich über ein Schreiben der ESWE mit der Vertragsbestätigung und Anhängen meinen voraussichtlichen Lieferbeginn 01.01.2015 erfahren. Dadurch ergibt sich für mich das Problem einer erheblichen Kostenerhöhung. Meine Fragen sind nun:
- Ist ein vorzeitiger Wechsel zum Stromlieferanten ESWE durch Inanspruchnahme des § 41 Abs. 3 EnWG möglich?
- Kann Stromio sich darauf berufen, dass die Kündigung nicht rechtens war, weil eine Übernahme erst ab dem 15.01.2014 vorgesehen war?
Mit freundlichem Gruß
18.02.2014 | 14:37
Abteilung: Kundenservice
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Ihre Stromio GmbH
Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden und freue mich sehr über das Entgegenkommen von Stromio.
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