Von PARSHIP beantwortete Beschwerde. | 3656 Views | 12.03.2015 | 13:38 Uhr
geschrieben von Daniela B.

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Abzocke nach Widerruf - nie wieder Parship bei mir & Freunden

Hallo zusammen, ich habe den großen Fehler gemacht und mich bei Parship angemeldet. 7 Tagen nach meiner Anmeldung habe ich festgestellt, dass dies nicht das Richtige für mich ist und bin promt in ihre Widerrufsfalle getappt. Nach Abschluss einer 12-Monatsmitgliedssachft (Jahresmitgliedschaft von 221,40 €) und fristgemäßen Widerruf wurde mir ein Wertersatz für 13 Kontakte von 166,05 € berechnet.

SCHLAGWORTE

Das ich für 7 Tage einen Wertersatz zu zahlen habe - trotz eines ordentlichen Widerrufes - war mir bewußt. Lediglich die Verhältnismäßigkeit zwischen 7 Tage Nutzung und einer 12-Monatsmitgliedssachft sehe ich als fragwürfig an. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg war dieser Meinung und hat vorm Landgericht Hamburg (Az. 406 HKO 66/14) Klage erhoben. Bezugnehmend auf diesem bisherigen Urteil habe ich an Parship folgendes geschrieben:

. [dass aufgrund des Urteils vom Landgericht Hamburg (Az. 406 HKO 66/14) eine solche Forderung jeglicher Grundlage entbehrt, bin ich bereit einen angemessenen, dem Urteil entsprechenden Wertersatz zu leisten in Höhe von 4.25 EUR (221.40 EUR / 365 Tage x 7 Tage = 4.25 EUR). Wie ich Ihren Aussagen entnehme, gehen Sie mit dem Verfahren in die nächsthöhere Instanz. Daher hat meine Anwältin mir empfohlen, die Zahlung bis zum Ausgang des Verfahrens zurückzuhalten. Sollte ich die Zahlung heute leisten und dauert das Verfahren mehrere Jahre an, besteht für mich nicht mehr die Möglichkeit der Rückforderung Ihres zu Unrecht eingeforderten Betrages. Ich sehe mich an die Aussage des LG Hamburgs gebunden und haben Ihnen mehrfach die Verhältnismäßigkeit eines Wertersatzes von 166,05 € im Vergleich zu einer Jahresmitgliedschaft von 221,40 € für die Nutzung von 7 Tagen dargestellt. Den errechneten Wertersatz in Anlehnung an dem vorläufigen Urteil vorm Landgericht Hamburg (Az. 406 HKO 66/14) habe ich bereits angewiesen. Sollten nach dem endgültigen Gerichtsurteil eine andere Rechtslage als die derzeit gültige eintreten, können Sie ggf. auf mich zukommen. ].

Die Antwort von Parship war die Einschaltung eines Inkassounternehmens. Warum kann Parship nicht das endgültige Urteil abwarten? Das gezahlte Geld sehe ich doch auch nach einem verbrauchergünstigem Urteil nie wieder. Oder garantiert mir Parship eine Rückzahlung - ich denke nicht. Es ist eine absolute Sauerei & Bauernfängerei.

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Meine Forderung an PARSHIP GmbH: Erstattung des überhöhten Wertersatz / ggf. Zahlung eine Monatsrate in Höhe von 67.35 EUR als Wertersatz


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.03.2015 | 18:05
Firmen-Antwort von: PARSHIP GmbH
Abteilung: Brand & Communication Abteilung

Sehr geehrte Frau B.,

Ihre Bewertung haben wir gelesen und möchten die Chance nutzen, dazu Stellung zu nehmen.

Bei PARSHIP gilt natürlich das 14-tägige Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können unsere Mitglieder ihren Vertrag ohne jegliche Begründung per Brief, Fax oder E-Mail selbstverständlich widerrufen. Wir behalten uns jedoch Wertersatz vor. Das bedeutet: Wer eine Premium-Mitgliedschaft kauft, bekommt eine Mindestanzahl an Kontakten garantiert. Das ist der wesentliche Kern unserer Dienstleistung: Denn aus einem solchen Kontakt kann sich eine Partnerschaft fürs Leben entwickeln. Das ist Sinn und Zweck unseres Services.

Nur für geknüpfte Kontakte wird Wertersatz berechnet. Alles andere, wie zum Beispiel laufend aktualisierte Partnervorschläge oder das Ansehen freigegebener Bilder sind davon ausgenommen. Und: Wenn ein Mitglied bis zum Widerruf keinen einzigen Kontakt hatte, fordern wir natürlich auch keinen Wertersatz und erstatten den kompletten Preis für die Premium-Mitgliedschaft.

Jedes Mitglied wird vor Vertragsabschluss auf den Wertersatz als mögliche Rechtsfolge des Widerrufs hingewiesen und stimmt ausdrücklich zu, dass PARSHIP vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung beginnt. Über diese Bestimmungen hinausgehend weisen wir unsere Mitglieder vor Abschluss des Bestellvorgangs mehrfach auf die Wertersatzregelung bei Widerruf der kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft hin und kommunizieren diese Vertragsbedingungen auch offen in der Bestellbestätigung per E-Mail sowie in den AGB und. Unser Modell geht somit sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Der Wertersatz richtet sich nach den Kontakten, nicht nach der Zeit der Nutzung. Diese Regelung dient dem Schutz und der Zufriedenheit der Mitglieder – schützt sie vor massenhaft versendeten, unpersönlichen E-Mails und Enttäuschungen durch halbherzige, kurzfristige Kontakte. Eine laufzeitbezogene Berechnung des Wertersatzes würde all jenen Tür und Tor öffnen, die massenhaft E-Mails versenden, um binnen kürzester Zeit so viele Kontakte wie möglich zu knüpfen.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nicht rechtskräftig. PARSHIP hat Berufung eingelegt und kann zu den Details des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen.

Freundliche Grüße
Ihr PARSHIP-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


13.03.2015 | 08:36
von Daniela B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, leider hat Parship mit der typischen Standardantwort geantwortet. Es geht nicht um die Feststellung des Wertersatzes - dieser ist unstrittig. Es geht mir und vielen Anderen um die Verhältnismäßigkeit zu einer Mitgleidschaft. Ich werde mich mit der Verbraucherzentrale HH in Verbindung setzen. Schade, dass es nur so geht.


16.03.2015 | 08:40
von Daniela B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.03.2015 | 09:21
von Daniela B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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