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Durch Bestbeans gelöste Beschwerde. | 166 Views | 04.11.2015 | 08:22 Uhr
geschrieben von Nick F.

Bestbeans (Castrop Rauxel)

Verweigerung der Garantie

Bestell-/Kundennummer: 260562802

Am 04.10.2015 und 05.10.2015 hatte ich sowohl mit diesem Hersteller als auch mit dem Händler per Email korrespondiert und angezeigt, dass mein bei web-vita.de am 02.12.2014 gekaufter Flashmop, bereits innerhalb der einjährigen Garantiezeit einen Mangel aufweist (fehlende Bluetooth Funktion).

SCHLAGWORTE

Daher bat ich um Umtausch des Gerätes.

lnteressant ist das sowohl Hersteller und Händler die gleichen Kontktdaten haben. Telefonisch sind diese aber nicht zu erreichen.

Auf meine Bitte hin, mir dazu eine kostenlose Versandmarke zu übersenden, erhielt ich sowohl vom Hersteller als auch Händler eine Absage.

Der Hersteller "bestbeans" teilte mir dazu am 07.10.2015 um 12.19 Uhr per Email folgendes mit:

"Guten Tag,

die Garantie ist eine freiwillige Leistung von uns als Hersteller.

Versandkosten für den Hinversand werden von unserer Seite her nicht übernommen.

Mit freundlichen Grüßen
L. K.
bestbeans"

Aus diesem Grunde schickte ich das Gerät auf meine Kosten am 13.10.2015 an den Hersteller Bestbeans.

Am 23.10.2015 hat sich der Hersteller hier mit einer schier "unglaublichen" Email gemeldet. Anmerken möchte ich, dass wir hier mehrere dieser Geräte betreiben und wir alle versucht haben dieses Gerät an verschiedenen Orten mit verschiedenen Bluetoothgeräten und verschiedenen Originalkabeln wieder in Betrieb zu setzen. Ohne Erfolg. Und dann das:

"Guten Tag Herr F.,

wir haben Ihr Gerät erhalten und getestet.

Leider können wir Ihren beschriebenen Defekt nicht bestätigen.

Der Flashmop lässt sich ohne Probleme per Bluetooth verbinden und spielt ebenfalls die Musik ab.

Beim Testen kam ebenfalls kein Hinweis darauf, dass der Akku leer sei.

Mit freundlichen Grüßen
L. K.
bestbeans

Ich habe noch am selben Tag entsprechend geantwortet:
"Sehr geehrte Frau K.,

leider konnte man bei Ihnen erneut telefonisch unter 02305-4199798 niemanden erreichen. Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, wenn Sie mich zur Klärung telefonisch kontaktiert hätten. Meine Kontaktdaten hatte ich im Begleitschreiben und auch in der Email, auf welche Sie hier nun geantwortet haben, angegeben.

Ich versichere Ihnen dass dieser Flashmop hier nicht funktioniert hat. Nicht nur ich habe das ausprobiert und wie gesagt, wir besitzen mehrere dieser Geräte.
Das ist absolut unerklärlich, was Sie hier nun behaupten.

Daher bitte ich trotzdem um Austausch/Umtausch dieses Gerätes.

Mit freundlichen Grüßen
Domenico F. "

Es geschehen tatsächlich noch Wunder! Ein Gerät funktioniert allein durch den Versand wieder. Erstaunlich und unglaublich wie dreist dieser Hersteller ist.

Nachdem sich niemand mehr meldete und auf meine Erinnerungsmails nicht reagiert wurde, sendete ich am 03.11.2015 um 10.58 Uhr folgendes Fax an den Hersteller:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 04.10.2015 hatte ich Ihnen per Email eine Funktionsstörung an meinem Flashmop, innerhalb der Garantiezeit, angezeigt. Am 13.10.2015 hatte ich Ihnen das defekte Gerät übersandt. Am 23.10.2015 teilte mir Ihre Frau K. mit, dass das Gerät bei Ihnen eingetroffen und überprüft worden sei.

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Seitdem habe ich nichts mehr von Ihnen gehört! Auf meine daraufhin gesandte Email vom 23.10.2015 und meine Erinnerungsemail vom 29.10.2015 erfolgte keinerlei Reaktion.
Nunmehr fordere ich Sie auf Ihrer Garantieverpflichtung umgehend nach zu kommen. Sollten Sie dieser Aufforderung bis zum 08.11.2015 nicht nachkommen, werde ich weitere Schritte gegen Sie unternehmen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Domenico F. "

Um 11.07 Uhr am 03.11. erhielt ich dann folgende Email vom Hersteller:

"Guten Tag,

wir haben Ihr Gerät ausführlich getestet und Ihr beschriebener Defekt konnte nicht reproduziert werden.

So handelt es sich um eine nicht gerechtfertigte Einsendung und ein Austausch/Umtausch ist nicht möglich,
da das Gerät einwandfrei funktioniert.

In diesem Fall entstehen Ihnen im Normalfall 15,- € Bearbeitungsgebühren + Rücksendekosten von 5,90 €.

Wir können Ihnen gerne entgegenkommen und streichen die Bearbeitungsgebühr.

Ich bitte Sie jedoch die 5,90 € für den Rückversand auf das folgende Konto zu überweisen:

bestbeans UG
Kontonr. XXX
BLZ XXX

Sparkasse Vest Recklinghausen

BIC: XXX
IBAN: XXX

Mit freundlichen Grüßen
L. K.
bestbeans"

Sogleich ebenfalls am 03.11.2015

habe ich folgendes per Email und Fax geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist unglaublich welches Geschäftsgebaren Sie hier an den Tag legen.

Erst reagieren Sie auf meine Anfragen gar nicht mehr und reagieren nun auf mein Fax vom heutigen Tage, indem Sie Sie Behauptungen aufstellen, die so nicht stim-men können. Das werde ich nicht hinnehmen und mich damit an die Öffentlichkeit wenden. Darauf gebe ich Ihnen mein Wort!

Der Flashmop hat nicht funktioniert und ich kann 2 Personen als Zeugen benennen, die genau das bestätigen können.

Mir sind jetzt schon erhebliche Unkosten und ein immenser Zeitaufwand ent-standen. Deshalb bitte ich Sie erneut um kostenlosen Austausch des Gerätes und Erfüllung Ihrer Garantiezusage.

Auch aus Gründen von Kulanz!

Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Domenico F. "

Nun werden wir sehen ob der Hersteller ein Einsehen hat und wie man auf mein Schreiben und meine Kulanzanfrage reagiert.

So etwas habe ich noch nie zuvor erlebt! Das scheint die neueste Strategie von Herstellern zu sein, um Kunden vor Garantieanfragen abzuschrecken. Man stellt unwahre Behauptungen auf und hält dann rechtswidrigerweise einfach mein Eigentum fest und verweigert die Garantieleistungen. So etwas darf man sich doch nicht gefallen lassen!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Bestbeans UG: Garantieerfüllung, sofortige Rücksendung eines funktionierenden Gerätes


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


10.11.2015 | 14:52
von Nick F. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am gestrigen Tage habe ich folgendes Fax an Bestbeans gesandt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Roettgen,
am 04.10.2015 hatte ich Ihnen per Email eine Funktionsstörung an meinem Flashmop, innerhalb der Garantiezeit, angezeigt.
Am 13.10.2015 hatte ich Ihnen das defekte Gerät zur Instandsetzung übersandt.
Am 23.10.2015 teilte mir Ihre Frau K. mit, dass das Gerät bei Ihnen eingetroffen und überprüft worden sei.
Auf meine daraufhin gesandten Emails vom 23.10.2015 und meine Erinnerungsemail vom 29.10.2015 erfolgte keinerlei Reaktion.
Telefonisch ist bei Ihnen nach wie vor niemand zu erreichen.
Am 03.11.2015 hatte ich Sie schriftlich aufgefordert Ihrer Garantieverpflichtung umgehend nach zu kommen und Ihnen dazu eine Frist bis zum 08.11.2015 gesetzt.
Nunmehr fordere ich die umgehende Herausgabe meines Eigentums.
Gemäß § 985 BGB sind Sie mir als rechtmäßigem Eigentümer gegenüber zur sofortigen Herausgabe meines Eigentums verpflichtet. Sie befinden sich hier bereits im Verzug! Sollten Sie dem nicht umgehend nachkommen, werde ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Ihr Unternehmen erstatten.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Domenico F. "

Daraufhin erhielt ich soeben folgende Email:
"Guten Tag Herr F.,

Ihre Anschrift:
Domenico F.
.
DHL Sendenummer: .
Beachten Sie bitte, dass das Paket verfolgt werden kann, sobald es von DHL abgeholt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
L. K.
bestbeans"

Offenkundig hatte man dort endlich ein Einsehen. Damit erübrigt sich für mich die Strafanzeige - ich hätte diese anderenfalls in jedem Fall erstattet!
Alle weiteren Kommentare erspare ich mir hier - soll sich bitte jeder mit Hilfe meiner geschilderten Erfahrungen sein eigenes Bild über dieses Unternehmen machen.


10.11.2015 | 14:53
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