Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 276 Views | 18.01.2016 | 10:21 Uhr
geschrieben von Elke Williams

primastrom GmbH (Berlin)

Kündigung ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 7890029550

Ich habe am 23.12.15 Primastrom per Einschreiben zum 31. Januar wegen Umzug gekündigt. Ich ziehe zu meinem Freund der seinen Strom von den Stadtwerken bezieht.

SCHLAGWORTE

Da auf diese Kündigung nicht reagiert wurde habe ich Anfang Januar noch einmal per Email auf den Vorgang hingewiesen, doch wiederum keinerlei Reaktion erhalten.

Nun habe ich ein Schreiben bekommen welches, fast erwartungsgemäß, auf die Kündigung wieder keinen Bezug nimmt. Dafür werden aber für die Monate Januar und Februar auf die Abbuchung von Abschlagszahlungen hingewiesen, welche auch noch viel zu hoch sind (149 € pro Monat statt wie im ursprünglichen Vertrag festgeschrieben 98 €).

Eine Kündigung einfach zu ignorieren halte ich für schlechten Stil.

Sollte sie gültig sein erwarte ich von einem ordentlichen Unternehmen eine Bestätigung.

Sollte der Kündigung noch etwas beigefügt werden müssen und sie deshalb ungültig sein, so erwarte ich auch darüber informiert zu werden damit ich entsprechend korrigieren kann.

Aber die Kündigung schlicht zu ignorieren und stattdessen weiter Rechnungen zu schicken ist nicht akzeptabel.

Ich werde nur den Abschlag für Januar bezahlen, da aus meiner Sicht korrekt zum 31. Januar gekündigt wurde. Sollte Primastrom anderer Ansicht sein können sie sich ja bei mir melden.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 31. Januar


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2016 | 09:36
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Williams,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals geprüft.

Leider haben Sie uns bisher weder Ihren Umzug vollständig angezeigt noch Ihre neue Anschrift mitgeteilt. Denn Eingang Ihre Kündigung können wir aber bestätigen. Soweit jedoch die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbracht werden kann, hat ein Umzug keinen Einfluss auf den Bestand des Vertragsverhältnisses. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung nicht mit sofortiger Wirkung akzeptieren können.

Zur Lösung der Situation bieten wir Ihnen aber an, entweder den Vertrag gegen Zahlung eines Abschlagsbetrags sofort zu beenden oder ihn am neuen Standort wieder aufzunehmen, bzw. - soweit ein bestehendes Vertragsverhältnis einer sofortigen Belieferung im Weg steht - ihn bis zum Ende des bisherigen Liefervertrags ruhen zu lassen und ihn nach Ablauf des bestehenden Liefervertrags fortzuführen.

Ein entsprechendes Schreiben in dem wir Ihnen den Sachverhalt nochmals darlegen, haben wir Ihnen mit Datum vom 14.01.2016 bereits zukommen lassen. Dieses müsste Sie in den nächsten Tagen erreichen. Dem Schreiben beigefügt sind auch die entsprechenden Formulare zur Anzeige des Umzugs und zur Neubeauftragung der Lieferung an der neuen Zählerstelle.

Wir sind zuversichtlich hiermit den Sachverhalt aufgeklärt zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom Team!

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.06.2016 | 05:37
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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