Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 409 Views | 27.02.2016 | 16:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6211186

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Check24 zahlt 100€ Cashback nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 6176983

Ich habe am 27.07.2015 über Check24 einen DSL-Vertrag bei O2 abgeschlossen. Der Auftrag wurde von O2 zwei Tage später am 29.07.2015 bestätigt. Freischaltung war am 06.08.2015.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 114293 thumb
3 Bilder

Die erste Rechnung von O2 bekam ich am 23.08.2015. Diese habe ich am 11.09.2015 an check24 geschickt. Am 22.09.2015 wurde der Erhalt von check24 bestätigt.

Es ist monatelang nichts passiert. Am 24.01.2016 habe ich habe ich check24 nochmal angeschrieben mit der Frage, wann die Auszahlung erfolgt. Am 03.02.2016 wurde ich nur vertröstet, dass O2 noch nicht bestätigt hat.

Am 19.02.2016 lies check24 die Bombe platzen. Angeblich wurde der Vertrag storniert. Nachdem ich sämtlich Beweise (mail-Verkehr, Rechnungen von O2, Kontoabbuchungen) an check24 geschickt habe, kam die Antwort, dass der laufende Vertrag nicht über check24 zustande kam (er wurde also abgeschlossen, aber nicht über check24).

Das ist eine absolute Unverschämtheit. O2 ist in der Preisvergleichsliste nur so weit oben gelandet, weil der Cashback mit eingerechnet wurde. Nun weigert man sich ihn auszuzahlen. Mir ist nicht klar, ob O2 oder check24 hier falsche Angaben machen. Es kann aber nicht meine Aufgabe sein, zu beweisen wie der Vertrag zustande kam. Wenn check24 sich weiterhin weigert, gehe ich den Weg über das Amtsgereicht und Mahnbescheid.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Sofortige Auszahlung des Cashbacks von 100€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.03.2016 | 12:09
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

wie bereits mit Ihnen besprochen, arbeiten wir auf Hochtouren daran Ihren Fall klären zu können.

Wir bitten Sie um noch ein wenig Geduld und hoffen Ihnen ganz bald eine Lösung präsentieren zu können.

Vielen Dank im Voraus.

Ihr CHECK24 Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


04.03.2016 | 13:52
von ReclaBoxler-6211186 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde wurde versehntlich 2 mal eingestellt.

Die ursprüngliche Beschwerde läuft unter Nr. 113593.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!