Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 357 Views | 11.04.2016 | 12:34 Uhr
geschrieben von Wolfgang Stief

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Schlussrechnung u. kein Wechselbonus

Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 95855, Vertrags-Nr. 67053

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Ende 2014 wechselte ich den Stromanbieter und wurde Kunde der BEV. Geworben wurde mit einem Neukundenbonus.

Ich war das gesamte Jahr 2015 Kunde der BEV. Aber nach Erhalt der als Werbeflyer getarnten Preiserhöhung kündigte ich den Vertrag am 02.02. zum 09.03.16. Meine Kündigung wurde von der BEV bearbeitet, nachdem ich die Verbraucherzentrale eingeschaltet hatte.

Für das Jahr 2016 hat die BEV drei Monatsabschläge von meinem Konto abgebucht: Ende Dezember, Ende Januar und - - am 09.03. Ende März erhielt ich dann die Schlussrechnung, in der mir die Abbuchung von 93,11 € zum 02.04. von meinem Konto angekündigt wurde. Die Märzabbuchung war in dieser Abrechnung nicht aufgeführt. Darauf habe ich mit einem Brief auf die falsche Endabrechung hingewiesen, um Korrektur und um Nicht-Abbuchung gebeten.

Keine Reaktion auf meinen Brief: pünktlich wurde dieser Betrag von meinem Konto abgebucht. Einen Monatsbeitrag habe ich nun also doppelt bezahlt.

Muss ich den Betrag nun durch meine Bank zurückbuchen lassen, oder kommt vielleicht doch eine Rückerstattung?

Nun der Neukundenbonus: versprochen war er nach Ablauf eines Jahres. Nun sind vom Jahr 2016 auch schon wieder drei Monate und fünf Tage um. Eine Gutschrift habe ich bis heute nicht erhalten. Wie lange werde ich noch warten müssen?

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des doppelt gezahlten Abschlags u. Bonusauszahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.04.2016 | 14:08
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Stief,

wir freuen uns, dass Sie uns die Gelegenheit geben, Ihr Anliegen zu klären.

Die Abrechnung Nr. 69725 haben wir für Sie storniert. Die entsprechende korrigierte Abrechnung haben wir gestern erstellt und an Sie per Post versandt. Wir möchten uns bei Ihnen für unseren Fehler entschuldigen.

Die Erstattung des Neukundenbonus, sowie des doppelten geleisteten Betrages haben wir angewiesen. Dies wird in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto ersichtlich sein.

Bei Rückfragen zur Abrechnung kommen Sie gerne erneut auf uns zu.

Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.04.2016 | 07:40
von Wolfgang Stief gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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