Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 330 Views | 19.04.2016 | 15:07 Uhr
geschrieben von Oskar Lipert

primastrom GmbH (Berlin)

Nie wieder primastrom

Bestell-/Kundennummer: 78900056549

Ich warte seit Januar auf meine Endabrechnung und es passiert einfach NICHTS.

SCHLAGWORTE

Jedes Mal, wenn ich bei der Hotline anrufe, gibt es ständig andere Gründe, Ausreden und Geschichten.

Es werden Bescheinigungen verlangt, die es gar nicht gibt.

Wir haben das Objekt am 29.01. übergeben und es werden nach wie vor unberechtigterweise Zahlungen abgebucht, obwohl wir keinen Strom mehr beziehen beziehungsweise nutzen können.

Habe auch am Telefon nochmals mitgeteilt, dass ich keine Abbuchungen mehr von meinen Konto haben möchte und mein Geld zurück haben will. Und es passiert einfach nichts.

Werde wahrscheinlich den Fall Ende der Woche an die Polizei abgeben und eventuell den Rechtsanwalt / Verbraucherschutzzentrale einschalten müssen.

Es ist einfach nur sehr ärgerlich. Ich verstehe es auch nicht, wieso man so mit einem Kunden umgeht? Möchte nur, dass es alles endlich ein Ende hat.

Kann jedem nur davon abraten. Habe nur Ärger mit primastrom. Echt schade.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Meine Endabrechnung und die Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.04.2016 | 11:25
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Lipert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zufriedene Kunden liegen uns sehr am Herzen. Wir haben Ihre Beschwerde daher mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall noch einmal umfassend geprüft.

Sie haben einen Stromliefervertrag mit Mindestlaufzeit geschlossen. Am 01.02.2016 teilten Sie uns mit, dass Sie zum 29.01.2016 das Objekt mit der bisherigen Zählerstelle an einen Nachmieter übergeben haben. Zu diesem Zeitpunkt war die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen. Einen Nachweis über die Übergabe haben Sie nicht eingereicht. Die Zählerstelle konnte daher nicht abgemeldet werden.

Bitte beachten Sie zudem, dass ein Umzug oder die Aufgabe einer geschäftlichen Tätigkeit nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führt. Sie sind somit unabhängig davon, ob Sie weiterhin eine Belieferung mit Strom wünschen, verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu entrichten. Selbstverständlich können Sie auch eine neue Zählerstelle beliefern lassen. Sollten Sie keine weitere Belieferung wünschen, kann das Vertragsverhältnis auch sofort abgerechnet werden.

Zur Abmeldung der bisherigen Zählerstelle bitten wir Sie, die erforderlichen Nachweise zu erbringen (Übergabeprotokoll oder Abmeldebescheinigung). Teilen Sie uns zudem bitte mit, ob Sie die Belieferung einer neuen Zählerstelle oder die Abrechnung des Vertrages wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.08.2016 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.


18.07.2021 | 20:25
von O. L. | Regelverstoß melden
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