Durch SEG Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 363 Views | 04.07.2016 | 21:50 Uhr
geschrieben von Michael Schönfelder

SEG Hausgeräte GmbH (München)

Sensoren des Wasserbehälters defekt

Bestell-/Kundennummer: WT46W562

Hallo zusammen,

unser Wärmepumpentrockner Siemens WT46W562/16, vom 25.10.2012, ist der damalige Testsieger.

Er ist angeblich selbstreinigend. Natürlich pflegt man ihn, reinigt nach jedem Trocknungsvorgang inneres und äußeres Flusensieb und wischt den Trommelring ab.

Aber ins Innere der Luftwege, da kommt man nicht hin. Alles verschlossen.

Nun der Schaden. Display meldet ständig Wasserbehälter voll, obwohl nichts drin ist.

Trockner läuft nicht mehr.

Der Freundliche am Kundendienst wusste sofort Bescheid, als wir meldeten, der Trockner "spinnt". Ah, die Füllstandsanzeige. Sicher wieder mal die Sensoren verschmutzt, aber da kommen sie selbst nicht dran. da müssen wir einen Techniker schicken.

Ich erwarte von Siemens bei einem so hochpreisigen, noch dazu als sebstreinigend angepriesenen Gerät, dass die Reparatur auf Kulanz ausgeführt wird.

Dies ist offensichtlich kein Einzelfall!

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Meine Forderung an SEG Hausgeräte GmbH: Kulanzreparatur (kostenlos)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.07.2016 | 06:05
Firmen-Antwort von: SEG Hausgeräte GmbH
Abteilung: KDD-STK

Sehr geehrter Herr Schönfelder,

gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft.

Wir bedauern, dass Ihr Wärmepumpentrockner ausgefallen ist und wir verstehen, dass Sie verärgert sind.

Um Sie vor einem Geräteausfall zu schützen, gewährt der Hersteller eine Garantie von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit geht das Betriebsrisiko auf den Endabnehmer über.

Unserem System konnten wir entnehmen, dass am 06.07.2016 ein Termin mit dem Werkskundendienst vereinbart worden ist.

Bitte haben Sie Verständnis, das wir vorab keine Aussagen zur Ausfalsurache treffen können.

Wir sind aber zuversichtlich, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Werkskundendienst für Siemens Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (4)


06.07.2016 | 10:22
von Michael Schönfelder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
SEG Hausgeräte Service setzt uns die Pistole auf die Brust, statt eizugestehen, dass es sich um einen Serienmangel handelt.
189,--€ zahlen oder ein defektes Gerät haben. Der Fehler wird immer wieder auftreten, obwohl wir alles, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, beachten.
Von zugesicherter Selbstreinigung keine Spur. Die Flusen dringen durch zwei Siebe und setzen das gerät außer Betrieb.

Ich werde den Fall und Kopien aller ähnlichen Beschwerden der Verbraucherschutzzentrale übergeben, an Stiftung Warentest als Nachtrag zum Testurteil und anwaltlich prüfen lassen, ob es sich um zugesicherte Eigenschaften handelt.

Den Verbraucher bei offensichtlichen Serienfehlern im Regen stehen lassen und dann auch noch mitteilen, dass wir mit dem wieder auftretenden Fehler bei diesem Gerät leben müssen (Techniker), d. h. es wird garantiert wieder passieren und wir zahlen wieder. Da machte es sich BSH aber sehr einfach.


07.07.2016 | 13:45
von Michael Schönfelder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird noch besser: der Monteur will uns einen "leicht verstopften Filter am Wasserbehälter" suggerieren. Hätte zwar keinen direkten Einfluss auf die Fehlerursache, aber.
Natürlich ist dem nicht so. Bei jedem Wassertank Entleeren wird der Folter von uns entnommen und gereinigt, wie vorgesehen.
Die Schuld/Ursache des Fehlers und der daraus resultierenden Kosten ist nicht beim Verbraucher zu suchen.
Wir fühlen uns durch die Werbeaussage "selbstreinigend" vom Hersteller arglistig getäuscht, zumal mittlerweile solche Trockner über Revisionsöffnungen verfügen, sodass man als Verbraucher selbst reinigen kann und diese hohen, nicht kalkulierbaren Folgekosten vermieden werden.
BSH wie stellen Sie sich dazu?


05.08.2016 | 07:30
von Michael Schönfelder | Regelverstoß melden
Nach langem, zähen Ringen mit der Kundenbetreuung von BSH Hausgeräte Service Hannover konnte eine Einigung erzielt werden.
Bleibt zu hoffen, dass BSH seine Geräte künftig nur dann als "selbstreinigend" bezeichnen darf, wenn dies auch wirklich gegeben ist.
Testinstitute und Verbraucherschutz-Organisationen sind jedenfalls eingehend informiert worden.

05.08.2016 | 07:42
von Michael Schönfelder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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