BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Jahresrechnung wird nicht erstellt, seit drei Monaten fällig
Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 109387, Vertrags-Nr. 79451
Bin seit 01.04.2015 Stromkunde bei der BEV. Am 31.03.2016 war die Jahresrechnung fällig, diese ist mir bisher nicht zugestellt worden. Der Zählerstand wurde der BEV fristgerecht mitgeteilt. Am 30.05.2016 hatte ich daher die BEV angerufen und die Rechnungserstellung angemahnt. Es wurde auf eine "Systemumstellung" verwiesen und dass ich mich bitte noch ein bis zwei Wochen gedulden solle. Diese von der BEV selbst gesetzte Frist ist leider ohne Zustellung einer Jahresrechnung verstrichen. Ich fordere die BEV daher nun öffentlich auf, mir bis spätestens 15.07.2016 eines Jahresrechnung zuzusenden, die auch den vertraglich zugesicherten Neukundenbonus in Höhe von 15% meines Jahresverbrauchs beinhaltet. Sollte die BEV diese Frist nicht einhalten, erfolgt meinerseits eine Beschwerde beim Makler Verivox sowie eine Meldung an die Schlichtungsstelle Energie e. V. Weitergehende Schritte behalte ich mir vor, jedoch hoffe ich, sie nicht einsetzen zu müssen.
12.07.2016 | 17:19
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Henschel,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Das verbleibende Anliegen wurde umgehend an unsere Fachabteilung weitergegeben.
Wir setzen uns in Kürze erneut mit Ihnen in Verbindung.
Herzliche Grüße
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die BEV hat nicht nur den Neukundenbonus nicht berücksichtigt, sie hat auch zu hohe Preise berechnet.
Vertraglich vereinbart waren ein Grundpreis von € 67,78 p. a. sowie ein Verbrauchspreis von 22,77 Cent/kWh.
Berechnet wurde jedoch ein Grundpreis von € 69,54 sowie ein Verbrauchspreis von 23,5025 Cent/kWh.
Habe dies der BEV mit Mail vom 13.07.2016 an kundenservicebev-energie.de mitgeteilt und eine Frist bis zum 22.07.2016 gesetzt, um mir eine vertragsgemäße Jahresrechnung zuzusenden.
Werde weiter berichten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst