Durch CHECK24 Vergleichsportal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 584 Views | 15.01.2017 | 17:16 Uhr
geschrieben von Bloß

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Angaben in der Verkaufsanzeige geändert

Bestell-/Kundennummer: 2017- 2058496-1

ich habe mir einen Backofen gekauft. Dieser wurde mit 3! Teleskop Backauszügen beschrieben. Nun kam dieser besagte Backofen ohne diese Backauszüge. als ich nachfragte wurde mir gesagt das der immer ohne Backauszüge geliefert wird. und das es auch so in der Verkaufsanzeige steht.

als ich nachschaute ward auf auf einmal kein Backauszug mehr dabei.

die Anzeige wurde einfach geändert.

Aber das ist so nicht richtig, denn sonn hätte ich den Backofen bei einem anderen Portal gekauft.

Kann ja nichts mehr beweisen, denn ich habe die Seite ja nicht fotografiert.

reinste verarsche. und man wird als blöd hingestellt. Geht gar nicht

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Diese wie beschrieben war 3 Teleskop Backauszüge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.01.2017 | 16:31
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass Ihre Bestellung nicht wie gewünscht abgelaufen ist.

In Ihrem Vorgang können wir bereits einen Mailverlauf finden, den Sie mit uns hatten. Am 10.01.2017 informierten Sie uns, dass Sie für den Backofen die Teleskop Auszüge nachkaufen wollten und so wurde Ihre Reklamation bearbeitet.

Wir haben beim Hersteller einmal nachgesehen.

Es gibt die Version mit 3 Auszügen: AEG TR3LV FlexiRunners

Und die Version mit einem einzelnen Auszug: AEG TR1LV FlexiRunners

Wir versichern Ihnen, dass es nicht unsere Absicht war, Sie zu verärgern. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (11)


16.01.2017 | 08:40
von Bloß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die streiten alles ab. Dieses Portal ist nicht zu empfehlen.


16.01.2017 | 09:00
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
Bei neuen und unbekannten Verkäufern machen wir uns immer einen Screenshot, bevor wir bestellen.

20.01.2017 | 09:56
von Bloß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.01.2017 | 09:39
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

eine Änderung auf unserer Seite konnten wir in diesem Zeitraum direkt nicht feststellen. Gerne fragen wir aber noch einmal bei den entsprechenden Kollegen nach und melden uns erneut bei Ihnen per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Team



23.01.2017 | 16:34
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir haben Ihnen separat an Ihre E-Mail Adresse eine Nachricht gesendet, um den Vorgang abzuschließen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Team



26.01.2017 | 13:21
von Bloß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warten noch auf ein besseres Entgegenkommen.


29.01.2017 | 19:46
von Bloß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Streiten immer nochmals ab. Wollen nur das was wir bestellt haben.


03.02.2017 | 13:18
von Bloß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist schon komisch.jetzt reagieren die nicht einmal mehr auf unsere E-Mail. Ist doch reinste Kundenvera.... Müssen uns halt jetzt an eine andere Stelle wenden. geht gar nicht.


08.02.2017 | 15:04
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass hier keine Einigung zustande kommen kann.

Sie behaupten, die Anzeige habe bei Aufgabe Ihrer Bestellung Informationen enthalten, die so nachweislich nie auf unserer Homepage veröffentlicht waren. Konkreter wurden uns Ihrerseits Bilder der Homepage eines Mitbewerbers vorgelegt um zu belegen, das bestimmtes Zubehör in der Lieferung enthalten sein müsste.

Gerne wollen wir hier noch einmal klarstellen, dass eine Produktbeschreibung auf einer uns fremden und nicht zugehörigen Webseite eines Mitbewerbers keinesfalls den Lieferumfang einer Bestellung bei CHECK24 beschreiben kann. Auch stehen diese Angaben nicht stellvertretend für die vom Hersteller für das durch Sie bestellte Produkt vorgesehenen Lieferumfang.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24 Team



10.02.2017 | 15:57
von Bloß | Regelverstoß melden
Wurde keine Einigung gefunden. Bieten lediglich einen 20€ Gutschein an. was für uns nicht akzeptabel ist. Nur weil mein Mann dachte Esswaren keine Backauszüge dabei und die nachkaufen wollte. Aber ich hätte sie in der anzeige gelesen. Bieten an das sie versuchen wollen den Backofen zurück zu holen. wenn er a. noch nicht benutzt st und b. noch die Orginal Verpackung da wäre. Hallo! wir sind eine 5 köpfige Familie. und wir brauchen den Backofen. hab die Schnauze voll. .

11.02.2017 | 18:05
von Bloß endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
CHECK24 Vergleichsportal: Das Produkt im Warenkorb wurde geändert
CHECK24 Vergleichsportal: Schlechter Kundenservice
CHECK24 Vergleichsportal: Doppelt bezahlter Mietwagen Check 24
CHECK24 Vergleichsportal: Schlechter Service
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!