Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 791 Views | 29.12.2017 | 08:01 Uhr
geschrieben von Christian Schreinert

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Servicewüste wäre ein Lob

Bestell-/Kundennummer: 157166

Ich
SCHLAGWORTE
gebe selten Bewertungen ab und wenn, dann sind diese meist positiv. Doch, was ich bei der BEV erleben muss, ist schon mehr, als nur unseriös. Aber von Anfang an. Im Laufe diesen Jahres fiel mir auf, dass mir die Rechnung von 2016 noch fehlt. Also rief ich im Oktober an und bat darum, mir die Rechnung zukommen zu lassen. Es stellte sich heraus, dass ich ein Guthaben aus dieser Rechnung von fast 200€ habe und sich mein Abschlag verringert habe. Allerdings habe ich keine Gutschrift erhalten und mein Abschlag ist nach wie vor derselbe. Der Abschlag ist nicht das Problem, dieser kann gerne so bleiben. Ich bat zudem um Auszahlung der Gutschrift. Eine Woche später rief ich erneut an, da ich keine Rechnung erhalten habe. Eine Gutschrift selbstverständlich auch nicht. Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass er sich mit der Buchhaltung in Verbindung setzen wollte. Diese war leider nicht zu erreichen. Er wollte alles notwendige veranlassen. Wiederum eineinhalb Wochen später, ich hatte gerade nichts besseres zu tun, rief ich wieder bei der BEV an, um nach meiner Rechnung und Gutschrift zu fragen. Naja, das gleiche Spiel. Es sei alles veranlasst, die Buchhaltung gerade nicht zu erreichen. "Wir kümmern uns. ". Je, nee, is klar! Naja, ich bin ein geduldiger Mensch. Wieder 2 Wochen später, natürlich hatte ich gerade wieder nichts besseres zu tun, kam mir in den Sinn, mich doch mal wieder bei der BEV zu melden. Erneut das gleiche Spiel. Dieses Mal sagte ich, dass mir egal ist, wann die Buchhaltung zu erreichen ist. Ich möchte gerne die Durchwahl der Buchhaltung oder sie sollen mich verbinden und ich nehme auch gerne lange Wartezeiten der Warteschleifen in Kauf. Der Hammer ist die darauf folgende Antwort, nämlich, dass die Mitarbeiter gar keine eigene Buchhaltung haben und in Wirklichkeit auch nicht dorthin verbinden können. Das ist doch nach den häufigen Anrufen und immer wieder den gleichen Aussagen der Mitarbeiter der BEV eine recht interessante Information. Hier wurde ich schon mal verarscht. Beim vierten Telefonat fragte ich genauer nach, wie das denn sein kann, dass die versandten Rechnungen nicht bei mir ankommen, mal von dem Guthaben ganz abgesehen. Und siehe da, es stellte sich heraus, dass die Verbrauchsstelle nicht gleich der Postanschrift ist. Dazu muss man sagen, dass ich als Kundenberater sicherlich niemals auf die Idee kommen würde, mal die Postanschrift zu prüfen. Die Rechnungen sind ja erst vier mal nicht angekommen. Diese Brücke muss man ja erstmal schlagen. Aber es soll schon "Service"-Mitarbeiter gegeben haben, die doch tatsächlich auf die Idee kommen die Postadresse bei Postrückläufern abzugleichen. Helden der Arbeit sozusagen. Ich fragte auch nach, wie man denn mit Postrückläufern umgehe. Ich kenne das so, dass man versucht den Kunden zu erreichen und das mit ihm zu klären. in der heutigen Zeit, wir schreiben das Jahr 2017, gibt es Telefone. Es gibt sogar Telefone, über welche man die Kunden überall erreichen kann. Mobiltelefone oder so ähnlich sollen die Geräte heißen. Es gibt noch eine Neuerung, die es in einigen Fällen möglich macht, mit Kunden in Kontakt zu treten. E-Mail oder so ähnlich. die sollen sogar personalisiert sein und i. d.R. mit dem Kunden umziehen. Sogar egal, wohin der Kunde zieht. Phänomenal. Also schrieb ich eine längere Vorstandsbeschwerde. Witzigerweise sind die Kollegen anscheinend trotz des nicht gelebten Servicegedankens nicht Land unter, denn die Antwort auf meine lange Vorstandsbeschwerde kam prompt. Und zwar genau 70 Minuten nachdem ich die Beschwerde abgeschickt habe. Das nenne ich mal gelebten Servicegedanken. Nur nicht das, was in der Antwort stand. Ich wurde abgekanzelt mit: "Sie haben völlig Recht, dass die Anschrift hätte geprüft werden müssen. Und das Gutschrift-Thema wurde an die Rechnungsabteilung weitergegeben". Eine Entschuldigung auf eine Vorstandsbeschwerde wäre nett gewesen. Naja, war halt nicht drin. Ich kann mit Stolz bekannt geben, dass das Guthaben dann Ende November doch ausgezahlt wurde. Vorgestern ging mir auf der Arbeit durch den Kopf, dass doch noch etwas fehle. nur was? . Richtig! Die Rechnung von 2016 wäre eine Bereicherung eines meiner Aktenordner. Der Ordner und ich würden uns beide freuen. Naja, ich habe mich dann mal wieder dort gemeldet und gefragt, ob denn nach unzähligen Telefonaten und einer Vorstandsbeschwerde es denn irgendwann mal zu dem Ereignis einer Rechnungszustellung kommen könne. Überraschung! Meine Postanschrift wurde natürlich nicht geändert! Das habe ich vorgestern meines Erachtens erwirkt und ich gehe tatsächlich davon aus, dass ich die Rechnung nächste Woche, also noch in 2017 erhalten werde. Heute rief ich erneut dort an. Ich wollte mal in Erfahrung bringen, wie denn die Rechnung dieses Jahr ausfällt. Ich habe diese nämlich noch nicht erhalten. Der Mitarbeiter prüfte und prüfte und teilte mir mit, dass mir ein Guthaben ausgezahlt wurde, welches sich auf den Zeitraum 01.11.2016 - 31.10.2017 bezieht. ich würde die nächste Rechnung im Oktober 2018 erst erhalten, ich müsse mir da keine Gedanken machen. Ich fragte nach: "Sind Sie da ganz sicher? Ich kann mir das nun nicht wirklich vorstellen. " "Ganz sicher, sie können da ganz beruhigt sein. " Ich fragte, ob er die Rechnung denn einsehen könne. Er sagte: "Nein, das ist nicht möglich, die Rechnung ist nicht aufrufbar. " Daraufhin fragte ich, dass er doch sicher in das Abrechnungskonto schauen könne, das würde mir ja schon reichen. (ich habe mich mittlerweile schon davon verabschiedet um Erhalt von Rechnungen zu bitten. Bringt eh´nix.) Er bestätigte seine Aussage von vorher noch einmal. Ich legte auf und habe mir den Zeitraum noch einmal angeschaut. 01.11.2016 - 31.10.2017. demnach kann im letzten Jahr meine Gutschrift noch gar nicht festgestanden haben. Das ergibt alles keinen Sinn. Ich war recht ratlos, da die Aussagen der Mitarbeiter dort sehr häufig keinen Sinn ergeben. Selbst, wenn man gezielt nachfragt. Also rief ich erneut an und teilte mit, dass die Aussagen der Mitarbeiter keinen Sinn ergäben, ich müsste dieses Jahr noch eine Rechnung erhalten. Dieser Mitarbeiter wiederum sagte, dass ich dieses Jahr selbstverständlich eine Rechnung erhalten werde. Er kümmert sich nun darum, dass diese erstellt wird. Eine Simulation der Rechnung ist nicht möglich und mein Kundenkonto, sowie die Zählerstände, geben auch keine Auskunft darüber, wie die Rechnung so ungefähr ausfallen könnte. Ich muss dazu sagen, dass ich vor ca. 6 Jahren auch für einen Energieversorger gearbeitet habe. Meine Erfahrungen sind folgende: Selbstverstänlich wird die Postanschrift geprüft, wenn es zu einem Postrückläufer kommt und es wird versucht das mti dem Kunden zu klären. Selbstverständlich kann man Rechnungen simulieren oder sich anhand der Zählerstände selbst ausrechnen. Naja, bei der BEV ist dies alles leider nicht möglich. Ein Fehler wäre es zudem sich auf die Ausagen der Mitarbeiter dort zu verlassen. Es überrascht dann doch, wenn einem mitgeteilt wird, dass man dieses Jahr keine Rechnung mehr erhält und einem dann, wie aus dem NIchts, Geld abgebucht wird. Alles in allem sehr enttäuschend. Wenn ich bei einer Service-Hotline anrufe, bin ich mir bewusst, dass viele Falsch-Aussagen getroffen werden. Das bekommt man mit Schulungen des Personals einigermaßen in den Griff. Aber die permanenten Falsch-Auskünfte, die unglaublichen Antworten auf eine Vorstandsbeschwerde und selbst dann wird sich nicht um das Kundenaliegen gekümmert. Das lässt mich ziemlich ratlos im Regen stehen. Ich brauche glaube ich nicht zu erwähnen, dass ich meinen Strom-Lieferanten zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen werde. Auch hier bin ich gespannt, wie das funktionieren wird. Mein Fazit fällt damit auch erschreckend schlecht aus. BEV ist gemessen am Ärger Servicewüste ist hier wirklich noch zu viel des Lobes. In einer Wüste gibt es ab und an Oasen und es wird doch teilweise doch ein gewisses geringes Maß an Service geboten. Hier sucht man danach vergebens. kein Licht am Ende des Tunnels, keine HIlfe, keine Unterstützung, wenn man mal ein Problem hat. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Zusendung der Rechnugn / Auszahlung Gutschrift


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.12.2017 | 08:01
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Schreinert, wir haben Ihr Anliegen für Sie erledigt. Wir bedauern die für Sie entstandenen Umstände und entschuldigen uns ausdrücklich. Ihre Abrechnung ist unterwegs an Sie. Die Zahlungen an Sie sind ebenfalls veranlasst. Falls Sie noch Fragen haben, kommen Sie bitte wieder direkt auf uns zu. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


29.12.2017 | 08:01
von BEV Bayerische Energieversorgu...

Sehr geehrter Herr Schreinert, wir haben Ihr Anliegen für Sie erledigt. Wir bedauern die für Sie entstandenen Umstände und entschuldigen uns ausdrücklich. Ihre Abrechnung ist unterwegs an Sie. Die Zahlungen an Sie sind ebenfalls veranlasst. Falls Sie noch Fragen haben, kommen Sie bitte wieder direkt auf uns zu. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team



08.01.2018 | 08:25
von Christian Schreinert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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