Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 260 Views | 25.11.2018 | 09:30 Uhr
geschrieben von Elke Claußen

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Guthabenauszahlung und Abschlag nicht gesenkt

Bestell-/Kundennummer: 739601

Am 31.10. wurde meine Verbrauchsabrechnung erstellt. Das Guthaben in Höhe von 627,81 Euro habe ich bis heute leider noch nicht erhalten. Laut diverser Urteile muss das Guthaben umgehend - spätestens aber in 14 Tagen erstattet werden.

SCHLAGWORTE

Außerdem soll ich trotz des Guthabens - also mit viel geringerem Verbrauch, monatlich 52,32 Euro zu viel gezahlt - weiter den alten viel zu hohen Abschlag bezahlen.

Also habe ich direkt bei der BEV angerufen und es hieß, der Abschlag werde um mindestens 45,00 Euro auf maximal 80,00 Euro gesenkt - ich wurde in die Warteschleife verbannt und es wurde angeblich mit der Abteilung geklärt - die es noch genauer ausrechnen und eventuell noch etwas senken würde und dann direkt den Brief an mich erstellen würde.

Ich würde innerhalb der kommenden Tage umgehend dafür die schriftliche Bestätigung erhalten. Auf die Bestätigung warte ich leider auch immer noch.

Trotz des Guthabens wurde für November bereits der volle zu hohe Abschlag in Höhe von 125,00 Euro abgebucht. Das ist laut diverser Urteile auch nicht erlaubt.

Ich hoffe, dass ich über diesen Weg Erfolg habe. Denn meine Versuche, die BEV in den letzten Tagen noch einmal telefonisch zu erreichen sind leider gescheitert.

Ich erwarte mein Guthaben innerhalb von 10 Tagen zurück. Zusätzlich eine Senkung des Abschlags und eine Verrechnung mit dem bereits zu hoch gezahlten Abschlag für November 2018.

Ich bin jetzt 1 Jahr bei der BEV - der Abschlag wurde von der BEV so hoch angesetzt, obwohl ich in den Jahren davor auch immer erheblich weniger gezahlt habe und den Antrag /Vertrag über Verivox dort mit ca. 75,00 Euro Vorauszahlung abgeschlossen hatte.

Wenn ich mein Geld nicht in den nächsten 10 Tagen auf meinem Konto habe und dazu nicht den niedrigeren Abschlag zahle - mit Verrechnung/ Senkung des schon abgebuchten Abschlags für diesen Monat, dann werde ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zurück zum örtlichen Anbieter wechseln.

Vielleicht zahle ich da ein paar Cent mehr - aber dafür klappt da immer alles reibungslos.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Umgehende Erstattung des Guthabens und Senkung des Abschlags - siehe Text


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.11.2018 | 09:30
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


28.11.2018 | 11:21
von Elke Claußen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde wurde teilweise gelöst. Das Guthaben habe ich gestern erstattet bekommen. Eine Mitteilung über die zukünftige Senkung des Abschlags steht aber noch aus.


05.12.2018 | 11:46
von Elke Claußen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie vorher schon geschrieben, es wurde nur zur Hälfte gelöst.
DAs Guthaben wurde erstattet, aber leider keine Post, ob der Abschlag reduziert wurde oder nicht. Heute wurde gerade wieder der alte zu hohe Abschlag abgebucht!


19.12.2018 | 12:51
von Elke Claußen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie schon geschrieben, immer noch nur zur Hälfte gelöst. Guthaben aus JAhresrechnung erhalten - aber noch kein neuer Abschlag festgelegt. Mein letzter Kommentar kan 1:1 übernommen werden.


25.12.2018 | 11:47
von Elke Claußen endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe am 24.12.18 Post bekommen, dass ich den gleichen hohen Abschlag wie zuvor zahlen soll, obwohl ich per Telefon 80 Euro Abschlag zugesagt bekam und über 600 Euro Guthaben aus dem Vorjahr hatte.




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