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616 Views | 12.01.2018 | 07:49 Uhr
geschrieben von Ralf Niehus
Nachdem man einen viel zu hohen Abschlag verlangte und verweigert man jetzt die zeitnahe Rückzahlung der Überzahlung. Die 42 Tage Frist ist ausgelaufen. Damit verstösst die BEV gegen geltendes Recht, bzw. gegen ihre eigene AGBs. Deckt sich auch mit vorgenannten Meinungen anderer User. An der Hotline ist man ganz relaxt. Überlegt also gut, wohin ihr wechselt. Kundenunfreundliche Anbieter gibt es immer wieder.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
760 Euro.
ofortantwort
12.01.2018 | 07:49
Firmen-Antwort von:
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Niehus, Sie müssen sich keine Sorgen machen. Wir bringen sowohl Ihre Auszahlungen als auch Ihre Abrechnung direkt auf den Weg. Wir danken Ihnen nochmals, dass Sie Kunde bei uns waren. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder direkt an unseren Kundenservice. Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
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