Von EVD EnergieVersorgung Deutschland beantwortete Beschwerde. | 349 Views | 16.02.2018 | 14:00 Uhr
geschrieben von Hauke Splieth

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Völlig überzogene Preiserhöhung ohne Ankündigung durch EVD

Bestell-/Kundennummer: 00210878

Mit Entsetzen musste ich feststellen, dass die EVD mir den Strompreis angehoben hat von 99 EU auf 119 EU Monatlich beim selben Jahresverbrauch. Das sind satte 20%! Auf Anfrage teilte man mir mit, dass ich diesbezüglich 6 Wochen zuvor eine E-Mail mit dem Hinweis auf mein Sonderkündigungsrecht bekommen hätte. Da ich von der Kündigung keinen Gebrauch gemacht hätte, würde jetzt der neue Tarif gelten.

SCHLAGWORTE

Darauf hin habe ich nochmal alle Posteingänge sowie Spam Order und den Papierkorb durchsucht: Bei mir ist definitiv keine Mail angekommen!
Zudem ist bereits gerichtlich darüber entschieden, dass die Ankündigung einer Preiserhöhung per E-Mail rechtsunwirksam ist. Nach Recherche im Netz musste ich feststellen, dass es sich hierbei eher um Methodik als einen Einzelfall handelt.

Zudem ist eine Preiserhöhung von 20% nicht rechtens. Hierzu fand ich die Grundsatzentscheidung vom BGH und EuGH:

https://forum.energienetz.de/index.php/topic,20355.msg118047.html#msg118047

Auszug: "*** berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen OHNE ERZIELUNG EINES ZUSÄTZLICHEN GEWINNS an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam. " Innerhalb eines Jahres kann es in jüngerer Zeit bei KEINEM Energieversorger eine unvermeidbare Kostenentwicklung gegeben haben, die eine Preiserhöhung im zweistelligen %-Bereich auch nur ansatzweise rechtfertigen könnte. Folglich muss kein Kunde eine solche Preisanpassung bezahlen.

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Fortführung des Vertrages zu den alten Konditionen oder Einräumung des Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.02.2018 | 16:11
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Splieth,

wir kommen auf Ihre Beschwerde zurück und möchten Folgendes mitteilen:

Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen zur Abhilfe ein Kulanzangebot zukommen lassen.

Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis.

Mit freundlichem Gruß

Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


17.02.2018 | 07:50
von Kai Nepanik | Regelverstoß melden
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sittenwidrig:
verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-preiserhoehung/

Nicht abspeisen lassen!

21.02.2018 | 19:54
von Hauke Splieth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die EVD hat mir noch am 16.02.2018 ein Kulanzangebot angekündigt. Das war es. Seitdem habe ich aber noch nichts wieder gehört. Stand 21.02.2018 um 19:50 Uhr. Gruß an das Team von ReclaBox




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