voxenergie GmbH (Berlin)
Abzocke hoch drei
Ich bekam von voxenergie nach mehrmaligen Telefonaten endlich meine Jahresendabrechnung, wo man mir aber auch hohe Summen vom Konto abgebucht hatte. Darauf ließ ich es wieder zurück buchen, und nun droht man mir mit Stromabschaltung, wenn ich die geforderte Summe nicht bezahle. Ich hatte auch schon per Einschreiben um eine kleinere Ratenzahlung gebeten, aber man hält sich ja für was Besseres, damit man seine Kunden zu Deutsch abzocken kann und keine Antwort schreibt.
Per E-Mail hatte ich es auch schon öfter versucht, aber immer vergeblich, und das bei einer Lesebestätigung.
Dies ist wohl der übliche Satz um seine Kunden zu beruhigen.
( (Sehr geehrte voxenergie-Kundin, sehr geehrter voxenergie-Kunde,
hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht.
Wir werden Ihr Anliegen möglichst schnell prüfen und anschließend wieder auf Sie zukommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einiger Anfragen gegebenenfalls etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team) )
Sowas bekommt man als Antwort, und kümmern tun sich keine darum. Ich selbst werde mit Sicherheit voxenergie keinem weiterempfehlen, denn die wenigen Freunde die ich habe, möchte ich wegen solch ein Unternehmen nicht verlieren.
Ich habe hier mal etwas zusammen gestellt, und werde mich an die Schlichtungsstelle wenden.
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( (Schlichtungsstelle Energie
Alle Verbraucher, die Strom und Gas privat nutzen, können seit dem 1. November 2011 bei Konflikten mit dem Versorger kostenlos die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Sie müssen allerdings nachweisen, dass sie sich mit der Beschwerde zuvor bereits direkt an den Energieversorger gewendet haben. Deshalb sollten Sie das vorher möglichst schriftlich getan haben, um einen solchen Nachweise liefern zu können. Außerdem sollten Sie sämtliche Unterlagen einreichen, die Ihre Beschwerde stützen: den Vertrag, Rechnungen, die bisherige Korrespondenz mit dem Anbieter zum Thema und je nach Fall weitere Unterlagen.
Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden, idealerweise über deren Internetplattform, alternativ per Post (Schlichtungsstelle Energie, Schlichtungsantrag, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin). In der Regel entscheidet die Schlichtungsstelle innerhalb von drei Monaten, nachdem sie alle nötigen Unterlagen beisammen hat. Der Schlichterspruch ist zwar weder für den Kunden noch für den Anbieter bindend, aber bislang konnte der Ombudsmann nach eigenen Angaben in rund 86 Prozent der Fälle eine einvernehmliche Einigung zwischen den Beteiligten herbeiführen.) )
gr. Uwe
Beschwerde ist gelöst